Politik

Urteil: Anwohner können gegen Autos auf Gehwegen vorgehen - kann teuer werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Anwohner in bestimmten Fällen gegen zugeparkte Gehwege vorgehen können. Das stieß auf Zustimmung. Autofahrer müssen n Zukunft darauf achten, sonst wird es teuer.
09.06.2024 14:57
Lesezeit: 1 min

Anwohner können unter bestimmten Umständen bei Straßenverkehrsbehörden gegen Autos vorgehen, die Gehwege zuparken. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Entscheidung stieß auf Zustimmung. Voraussetzung ist demnach, dass die Gehwegnutzung erheblich eingeschränkt ist. Der Anspruch der Anwohner ist zudem räumlich begrenzt.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund teilte mit, das Urteil schaffe Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Bewohnerinnen und Bewohner und nicht zuletzt für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Der Verband fordert nun einen anderen Rechtsrahmen für die Kommunen, um die Aufteilung und Nutzung des öffentlichen Raums anzugehen. „Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind“, hieß es in der Stellungnahme. Es müssten aber auch Alternativen zum Auto gestärkt werden, also Radfahrer und Fußgänger sowie der öffentliche Personennahverkehr. „Die dringend notwendige Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.“

Fall aus Bremen schrieb damit neue Rechtsgeschichte

Geklagt hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt. Über das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig wurde in Bremen seit Jahren gestritten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es verboten, doch in vielen deutschen Kommunen wie Bremen ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet – und Behörden dulden es.

Das Bremer Verwaltungsgericht hatte 2021 entschieden, dass die Kläger ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde verlangen können. Die Behörde könne entscheiden, welche Maßnahme sie wähle. Das Bremer Oberverwaltungsgericht bestätigte das 2022 in einem Urteil grundsätzlich, entschied aber anders als die Vorinstanz, dass die Behörde zwar einen Spielraum habe, ob sie einschreite, aber nicht gänzlich tatenlos bleiben könne. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das nun.

Der Verein Fuss, der die Interessen der Fußgänger vertritt, begrüßte ebenfalls die Entscheidung. «Das Gericht hat etwas festgestellt, das eigentlich selbstverständlich ist: Das Gesetz steht über dem sogenannten Parkdruck», sagt Fuss-Vorstand Roland Stimpel. „Mit Parkdruck haben Bremen und viele andere Städte bisher begründet, dass sie Schwarzparken auf Gehwegen dulden. Die Entscheidung ist ein großer Schritt, um diese rechtsstaatswidrige Praxis zu beenden.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Neuer Verkehrsminister vor gewaltigen Herausforderungen: Die größten Baustellen für Bilger
27.07.2026

Mit Steffen Bilger bekommt das Verkehrsministerium einen erfahrenen Fachpolitiker an die Spitze. Doch der Wechsel allein beseitigt keine...

DWN
Politik
Politik Plant Trump eine Bodenoffensive? Pakistan warnt vor möglichem US-Militäreinsatz im Iran
27.07.2026

Bereitet US-Präsident Donald Trump eine Bodenoffensive im Iran vor? Hinweise aus Pakistan jedenfalls sorgen für Aufmerksamkeit....

DWN
Finanzen
Finanzen Porsche-Aktie: VW-Tochter verschärft Sparkurs und streicht weitere 5.000 Stellen
27.07.2026

Porsche zieht die nächste Konsequenz aus seiner anhaltenden Krise: Tausende weitere Stellen sollen wegfallen, gleichzeitig fließen...

DWN
Technologie
Technologie Batteriespeicher-Boom: Deutschland verdoppelt seinen Zubau
27.07.2026

Zwischen Januar und Mai 2026 gingen in Deutschland fast doppelt so viele Batteriespeicher ans Netz wie im Vorjahr. Getragen wird der Rekord...

DWN
Politik
Politik KI-Steuer, steuerfreie Einkommen, Grundeinkommen? Zeit für einen Systemwechsel
27.07.2026

Wenn Erwerbsarbeit nicht mehr die Existenz sichert: Künstliche Intelligenz frisst Arbeitsplätze, Inflation und Steuern fressen Löhne,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Rolly Toys: Spielzeughersteller Franz Schneider stellt nach der Insolvenz den Betrieb ein
27.07.2026

Monatelange Hoffnungen auf eine Sanierung und doch kein Happyend: Nach der Insolvenz muss der Spielzeughersteller Franz Schneider nun doch...

DWN
Panorama
Panorama Trumps Luxusjet: FBI, Sicherheitslücken und Millionen-Kosten
27.07.2026

Donald Trump feierte den Luxusjet aus Katar als kostenloses Geschenk und neue Air Force One. Doch fehlende Schutzsysteme, Kosten in...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreise sinken leicht – ADAC sieht Hoffnung
27.07.2026

Autofahrer können kurz aufatmen: Die Kraftstoffpreise geben leicht nach, nachdem der Ölpreis deutlich gefallen ist. Doch die Entlastung...