Immobilien

Wohnungsbau-Standards: Justizministerium plant deutliche Vereinfachungen

Der Wohnungsbau in Deutschland steckt in einer schweren Krise. Die Regierung erneuert nun ihren Vorschlag für einfaches und experimentelles Bauen. Die Baukosten für Wohngebäude sollen sich durch Lockerungen bei den Vorschriften erheblich reduzieren.
11.07.2024 09:24
Aktualisiert: 11.07.2024 11:22
Lesezeit: 2 min

Um den Wohnungsbau in Ballungszentren anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden entschlackt werden. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus vor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung geschickt hat.

Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes - also etwa Brandschutz oder Statik - irrelevant sind. Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird. Die geplante Gesetzesänderung soll nicht nur den Neubau betreffen, sondern auch Umbauten.

Die Bezeichnung "Gebäudetyp E" steht sowohl für einfaches Bauen als auch für experimentelles. Architektinnen und Architekten beklagen aktuell rechtliche Unsicherheiten, wenn sie innovative Bauweisen und Baustoffe verwenden wollen.

Im vergangenen Jahr waren bundesweit 295.000 Wohnungen fertiggestellt worden; die Bundesregierung hatte sich zu ihrem Start 400.000 pro Jahr vorgenommen. Neben komplizierten Vorgaben und aufwendigen Genehmigungsverfahren haben zuletzt auch gestiegene Personal- und Materialkosten sowie das höhere Zinsniveau für eine schwache Baukonjunktur gesorgt.

Baukosten: Buschmann sieht Sparpotenzial von bis zu zehn Prozent

"Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird", meint der Justizminister. Die Beteiligten von Bauprojekten müssten die Möglichkeit haben, einvernehmlich von Komfort-Standards abzuweichen. "Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten einsparen lassen", erläutert Buschmann. Für die Wirtschaft wurde laut Entwurf eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro errechnet.

Durch eine Änderung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch solle es künftig einfacher möglich sein, rechtssicher auf gewisse Standards zu verzichten, heißt es aus seinem Ministerium. Abweichungen von den "anerkannten Regeln der Technik" sollen allerdings nur für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen erleichtert werden und auch nur dann, wenn die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes trotzdem gewährleistet ist. Der Entwurf sieht vor, dass ein Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.

Der Eigentümerverband Haus und Grund begrüßt das Vorhaben. Verbandspräsident Kai Warnecke sagt: "Die DIN-Normen sind mit die größten Kostentreiber des Bauens." Es sei gut, dass das Bundesjustizministerium diese nun "endlich entschärft". Warnecke geht davon aus, dass das mit dem Entwurf angestrebte Ziel, das Bauen und Wohnen günstiger zu machen, dadurch auch erreicht wird.

In Kraft treten dürfte das Gebäudetyp-E-Gesetz, wenn im Gesetzgebungsverfahren alles glattgeht, nach Einschätzung des Justizministeriums frühestens in knapp einem Jahr.

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