Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Unternehmen
Unternehmen Aufhebungsvertrag wegen Personalabbau: Die wichtigsten Fakten
05.07.2026

Personalabbau ist auf Grund der schlechten wirtschaftliche Lage derzeit für viele Unternehmen ein Thema. Maßnahmen sind häufig...

DWN
Politik
Politik AfD-Parteitag in Erfurt: Massiver Protest gegen die AfD - Spitzenduo bestätigt
05.07.2026

Die AfD hat ihr Spitzenduo Weidel-Chrupalla wiedergewählt. In der zweiten Reihe gibt es neue Gesichter. Vom Protest vor der Halle sahen...

DWN
Finanzen
Finanzen Manchester United, BVB und Juventus: Wenn Fußballklubs an die Börse gehen
05.07.2026

Fußball und Kapitalmarkt wirken auf den ersten Blick wie getrennte Welten. Doch mehrere europäische Klubs sind börsennotiert, darunter...

DWN
Finanzen
Finanzen Interview: Ich lebe in Japan und investiere
05.07.2026

Dita Vārna Yoshimura lebte lange von Gehalt zu Gehalt, dann entdeckte sie durch ihren Mann die Börse. Heute investiert die Lettin aus...

DWN
Finanzen
Finanzen Altersvorsorgedepot: Brauchen wir das wirklich? Oder gibt es bessere Alternativen?
05.07.2026

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersfürsorge ist beschlossen – das Altersvorsorgedepot kommt ab 2027. Dann wird das...

DWN
Technologie
Technologie Cybersicherheit braucht weniger Angst und mehr Wissen
05.07.2026

Es ist an der Zeit, dass wir aufhören, Cybersicherheit als Weltuntergang zu verkaufen. Wir sollten sie stattdessen als Teil der...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererhöhung: Steuer auf Spirituosen soll Anfang 2027 steigen
05.07.2026

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen zum 1. Januar 2027 höher besteuert werden. Welche Mehreinnahmen im Zuge der Steuererhöhung...

DWN
Immobilien
Immobilien Deutscher Mietmarkt: Warum sich das Vermieten für Private nicht mehr lohnt
05.07.2026

Die Wohnungskrise in Deutschland verschärft sich. Doch während in Talkshows meist über rücksichtslose Immobilienkonzerne debattiert...