Unternehmen

Feiertage und Arbeitsortwechsel: Die neueste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Welche Regelung für Feiertage gilt für Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten in Deutschland arbeiten? Diese Frage wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht für den öffentlichen Dienst der Länder geklärt. Die DWN informieren Sie!
04.08.2024 14:56
Lesezeit: 1 min

Feiertagsregelungen und die Zuschläge für Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten sorgen immer wieder für Streit. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt eine verbindliche Entscheidung getroffen - allerdings nur für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (6AZR 38/24).

Arbeitsort Nordrhein-Westfalen, Einsatzort Hessen

„Für den Zuschlagsanspruch ist nach der tariflichen Regelung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich“, erklärte der Sechste Senat in Erfurt. Entschieden wurde ein Fall aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung an Allerheiligen in Hessen ging. Arbeits- und Landesarbeitsgericht in NRW hatten unterschiedlich geurteilt.

Ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts betonte, dass die Entscheidung der Richter nur für den Tarifvertrag der Länder gilt und damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, einfach übertragbar sei.

Zeitgutschrift aber kein Zuschlag

Worum ging es in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz? Letztlich um die unterschiedliche Feiertagsregelung in Nordrhein-Westfalen und Hessen. In Nordrhein-Westfalen, wo der Kläger als Techniker an einem Klinikum arbeitet, ist Allerheiligen ein Feiertag, nicht aber in Hessen, wo er im November eine mehrtägige Fortbildung absolvierte. Der Mann pochte seinem Arbeitgeber gegenüber auf den Feiertagszuschlag, der ihm an seinem Arbeitsort zusteht - schließlich galt die Fortbildung als Arbeit. Das beklagte Klinikum schrieb ihm zehn Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto gut, zahlte jedoch keinen Feiertagszuschlag. Bei der Auseinandersetzung ging es um eine Grundsatzentscheidung für den öffentlichen Dienst der Länder - letztlich aber um einen Zuschlag von 82,56 Euro brutto.

Das Arbeitsgericht in NRW hatte der Klage des Technikers stattgegeben, das Landesarbeitsgericht Hamm sie abgewiesen, aber Revision zugelassen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kennzeichnung im Produktionstempo: Wie Brady die Industrie neu taktet

Produktionslinien laufen schneller denn je, doch die Rückverfolgbarkeit hinkt oft hinterher. Brady setzt genau hier an und zeigt, wie sich...

 

DWN
Finanzen
Finanzen Globale Staatsverschuldung auf Rekordniveau: Was Anleger jetzt wissen sollten
12.04.2026

Die globale Verschuldung nimmt weiter zu und übertrifft zunehmend das Wachstum der Weltwirtschaft, während steigende Zinsen die...

DWN
Panorama
Panorama A leader is a dealer in hope: Warum wir Führung heute neu denken müssen
12.04.2026

Leadership gilt als moralischer Kompass unserer Zeit: empathisch, inklusiv, kontrolliert. Doch passt dieses Ideal zur Realität...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Arbeitsverträge als Risiko: So vermeiden Unternehmen teure Fehler
12.04.2026

Arbeitsverträge gelten in vielen Unternehmen als Formalität, doch fehlerhafte oder veraltete Vereinbarungen können schnell rechtliche...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Geely Cityray im Test: Was stimmt eigentlich nicht mit dem günstigen Chinesen?
12.04.2026

Der Geely Cityray gehört zu den vernünftigsten Familien-SUV auf dem Markt. Für einen Preis von 27.000 Euro, der eher dem Segment...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Rüstungsprojekte unter Druck: Milliardeninvestitionen geraten ins Stocken
12.04.2026

Europa investiert Milliarden in neue Verteidigungssysteme, doch zentrale Projekte geraten durch Konflikte, Verzögerungen und steigende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreis-Prämie als Direktzahlung geplant? Bundesregierung prüft Entlastung für Autofahrer
12.04.2026

Die deutsche Regierung prüft neue Wege, um die hohen Kraftstoffpreise der Bürger auszugleichen und setzt möglicherweise mit einer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Richtlinien im E-Commerce: One-Click-Return setzt neue Standards
12.04.2026

Neue EU-Vorgaben setzen den Onlinehandel unter Druck, da Rückgaben künftig genauso einfach funktionieren müssen wie der Kaufprozess...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Inflation und Wachstum unter Druck: EZB warnt vor Risiken durch Energiepreise
12.04.2026

Die wirtschaftlichen Risiken im Euroraum nehmen durch steigende Energiepreise und geopolitische Spannungen spürbar zu, während die EZB...