Politik

Messerattacken fast täglich: Hunderte Messerangriffe an deutschen Bahnhöfen

Deutschland hat ein Gewaltproblem: Von Januar 2023 bis Juni 2024 gab es 1012 Messer-Delikte an deutschen Bahnhöfen. Tendenz steigend! Innenministerin Faeser will jetzt endlich handeln und das Waffenrecht verschärfen. Oder bleibt das „reine“ Symbolpolitik? Und wer soll die Maßnahmen überwachen?
20.08.2024 07:23
Lesezeit: 2 min

An deutschen Bahnhöfen hat die Bundespolizei im ersten Halbjahr bislang 373 Delikte mit Messern gezählt. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 639 solcher Taten, wie die Bild-Zeitung berichtete. Auch der Deutschen Presse-Agentur liegen die Zahlen der Bundespolizei vor.

Taten auch auf der Strecke

Hinzu kommen im ersten Halbjahr noch 7 Messer-Delikte an sogenannten Haltepunkten, also kleineren Stopps, die in der Statistik nicht als Bahnhöfe geführt werden. 2023 gab es dort 11 Taten. Deutlich häufiger als dort kam es auch zu Vorfällen auf der Strecke, wo die Bundespolizei zwischen Januar und Juni 84 Messer-Delikte zählte, nach 196 Delikten im gesamten Vorjahr. „Die Auswertungen zu dem Tatmittel Messer beinhalten, dass ein Messer mitgeführt oder eingesetzt wurde“, so die Bundespolizei. Nachträgliche Änderungen der Zahlen seien noch möglich.

Die meisten Messer-Taten gab es 2023 an den Bahnhöfen in Dortmund und Düsseldorf (je 33 Delikte), gefolgt von Frankfurt am Main (29). Im ersten Halbjahr 2024 lagen Hamburg (21), Hannover (19) und Köln (15) vorn. Große Bahnhöfe liegen also vorn, das Fahrgastaufkommen allein scheint aber nicht der bestimmende Faktor zu sein. Laut Deutscher Bahn ist Deutschlands meist frequentierter Bahnhof der Hamburger Hauptbahnhof mit knapp 550.000 Reisenden und Besuchern pro Tag, kurz vor dem Frankfurter Hauptbahnhof mit knapp 500.000 Reisenden und Besuchern täglich. Platz drei belegt der Hauptbahnhof München mit rund 400.000. Dahinter folgen der Berliner und dann der Kölner Hauptbahnhof.

Für die Sicherheit an Bahnhöfen der Deutschen Bahn und der S-Bahnen sind die Bahn und die Bundespolizei zuständig. In U-Bahnen und Bussen sind es hingegen die Betreiber und die jeweilige Länderpolizei. „Unsere Bahnhöfe sind Teil eines offenen Systems“, erklärte ein Bahn-Sprecher. „Im Bahnhof und im Bahnhofsumfeld werden all jene Konflikte ausgetragen, die auch auf Plätzen, in Parkanlagen, in öffentlichen Einrichtungen und auf Straßen überall in Deutschland stattfinden.“ Täglich nutzen rund 20 Millionen Reisende sowie Besucherinnen und Besucher die 5400 Bahnhöfe.

Faeser will das Waffenrecht verschärfen

Angesichts der Zunahme von Messerangriffen will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Waffenrecht verschärfen. Im neuen Waffenrecht werde sie „den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken“, kündigte sie in der Bild am Sonntag an. In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mitgeführt werden dürfen. Für gefährliche Springmesser soll es ein generelles Umgangsverbot geben.

Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte Bild: „Messerverbote prinzipiell an Bahnhöfen umzusetzen, ist eine sinnvolle Maßnahme. Tatsächlich müssten hier aber auch gesetzliche Änderungen vollzogen werden, sodass die Bundespolizei dies auch überwachen kann. Momentan sind keine anlasslosen Kontrollen möglich.“

Im vergangenen Sommer hatte die Innenministerkonferenz Faeser aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zu Waffenverboten in Zügen und an Bahnhöfen zu prüfen und gegebenenfalls auf eine entsprechende Änderung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, insbesondere in Bezug auf Messer, hinzuwirken. Die entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat noch keine Ergebnisse vorgelegt.

In den Beförderungsbedingungen der Bahn heißt es allerdings schon heute: „Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.“

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, die Bundespolizei erlasse bereits jetzt Verfügungen zum Verbot der Mitnahme gefährlicher Gegenstände. „Hierunter fallen auch Messer. Die Einhaltung solcher Allgemeinverfügungen wird von der Bundespolizei überwacht.“

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