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Mietpreisbremse: Wie Conny Mieter-Ansprüche juristisch gegen Eigentümer durchsetzt

Was einst schon einmal dem Start-up Flightright GmbH bei Flugreisen geglückt ist, nämlich für Verbraucher bei Airlines Entschädigungen einzuklagen und rechtlich durchzusetzen, das versucht der Online-Service Conny immer öfter auf das Gebiet Mietpreisbremse zu übertragen. Wie erfolgreich, ist fraglich. Das Risiko ist gering, aber nicht ohne. Das Mietrecht ist strikt – was in beiderlei Richtungen gilt.
13.03.2025 15:11
Lesezeit: 6 min
Mietpreisbremse: Wie Conny Mieter-Ansprüche juristisch gegen Eigentümer durchsetzt
Mieterhöhung angekündigt. Erhöhung von 15 Prozent! Ist das schon legitim oder verhindert das die Mietpreisbremse (Foto: dpa). Foto: Jens Kalaene

Im Folgenden:

  • Warum Streit mit dem Vermieter einen die Wohnung kosten kann
  • Wie die Wohnungsnot einen Krieg zwischen Mietern und Eigentümern provoziert
  • Weshalb Stiftung Warentest und Mietervereine ganz begeistert sind von „Conny“

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    Peter Schubert

    Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

    Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

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