Unternehmen

Politik auf Arbeit: Wieviel Meinungsfreiheit ist erlaubt?

Politik am Arbeitsplatz: Die politische Einstellung ist Privatsache, sollte man meinen. Doch dann fällt ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl am Arbeitsplatz. Eine hitzige politische Debatte mit extremen Meinungen entbrennt. Wie als Chef reagieren? Arbeitsrechtler klären auf: „Das Arbeitsrecht ist kein Strafrecht.“
30.08.2024 10:00
Aktualisiert: 01.01.2030 09:00
Lesezeit: 3 min
Politik auf Arbeit: Wieviel Meinungsfreiheit ist erlaubt?
Meinungsfreiheit im Job: Eine Äußerung wie „ich wähle die AfD oder das BSW, weil ich die Partei gut finde“ ist aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht verboten, sagt Fachanwalt Peter Meyer. (Foto: dpa) Foto: Silas Stein

Die Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg stehen vor der Tür, der Wahlkampf ist im vollen Gange und die Atmosphäre, nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen ist mehr als aufgeheizt. Sogar Unternehmen geben Empfehlungen zur Wahl ab und plädieren mit einer Plakataktion für Vielfalt gegen Fremdenfeindlichkeit. Unterschiedliche Meinungen und hitzige Debatten kommen direkt am Arbeitsplatz an. Was, wenn die Diskussion in extreme Positionen umschlägt? Was ist aus rechtlicher Sicht erlaubt, wo sind die Grenzen und darf sich die politische Einstellung eines Mitarbeiters auf ein Arbeitsverhältnis auswirken?

Arbeitsrecht: Was Chefs dürfen und was nicht

Dabei muss man verschiedene Situationen unterscheiden. Während der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber zum Beispiel vorgeben, wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben. Das kann etwa beinhalten, gegenüber Kunden keine politischen Äußerungen zu tätigen.

Auch Vorgaben zum Erscheinungsbild sind möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt. So kann es verboten werden, einen bestimmten politischen „Sticker“ zu tragen, wenn Dritte diesen wahrnehmen können.

Meinungsfreiheit gilt auch am Arbeitsplatz

Während der Pausen dürfen Arbeitnehmer dem Fachanwalt zufolge über den Ausgang der Europawahl ebenso diskutieren wie über Fußballergebnisse oder die Wahlen in den USA. Das gelte auch für das Mittagessen in der Werkskantine, sagt Fuhlrott, der Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) ist.

Eine Äußerung wie „ich wähle die AfD oder das BSW, weil ich die Partei gut finde“ ist aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht verboten. „Die Meinungsfreiheit macht vor dem Arbeitsrecht keinen Halt", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Allerdings dürfe der Betriebsfrieden nicht gestört werden. Bringt also der AfD-Sympathisant oder ein Parteimitglied der Grünen das Parteiprogramm mit und drängt es den Kolleginnen und Kollegen so sehr auf, dass diese sich gestört fühlen, kann der Arbeitgeber eingreifen.

Für Beamte gelten teilweise strengere Regelungen. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind der Verfassung verpflichtet, müssen für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten und dürfen also den Staat nicht aktiv bekämpfen.

Das Arbeitsrecht ist kein Strafrecht

Möchte ein Arbeitgeber eingreifen – etwa, weil ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden stört – sind Abmahnungen oder im Wiederholungsfall die Kündigung denkbar. „Das ist allerdings immer vom Einzelfall abhängig“, so Meyer.

Wichtig: „Das Arbeitsrecht ist kein Strafrecht“, sagt Meyer. Es gehe also bei allen möglichen Sanktionen wie Kündigung oder Abmahnung nicht darum, einen Fehler aus der Vergangenheit zu bestrafen. Vielmehr seien alle Sanktionen zukunftsbezogen.

Als Arbeitgeber muss man sich daher fragen: Kann ich es mir erlauben, mit einem Mitarbeiter, der diesen Fehler gemacht hat, auch in Zukunft zusammenzuarbeiten? Oder ist das Vertrauensverhältnis durch das Fehlverhalten irreparabel zerstört?

Politische Einstellung ist Privatsache

Und wie sieht es aus, wenn sich Arbeitgeber proaktiv ein Bild zur politischen Stimmung im Betrieb machen wollen? Arbeitgeber dürfen sich grundsätzlich nicht für die Parteizugehörigkeit oder gar die politische Einstellung der Angestellten interessieren. „Werden sie doch gefragt, dürfen Mitarbeitende die Unwahrheit sagen“, so Meyer.

Eine Ausnahme: Eine Partei möchte einen Mitarbeiter als Referenten einstellen. Dann darf Fuhlrott zufolge gefragt werden, ob dieser die Parteiziele teilt. Die Partei darf dann auch die Mitgliedschaft zur Voraussetzung für die Einstellung machen.

Grölerei auf Sylt: Freizeit ist Freizeit

Und wie sieht es in der Freizeit aus? Ein Beispiel: Nachdem eine Gruppe junger Menschen rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt gegrölt hatte und ein Video davon öffentlich wurde, sollen einige Personen, die im Video identifizierbar waren, von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben.

„Das geht in den meisten Fällen nicht, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“, fasst Fuhlrott zusammen. Will sagen: Über das Arbeitsrecht lässt sich ein solcher Fall nur dann regeln, wenn man einen Bezug zum Arbeitgeber herstellen kann. Diskutiert wird allerdings laut Meyer, ob diejenigen nicht hätten wissen müssen, dass sie gefilmt werden und das Video sich im Netz wiederfinden könnte, sie und ihre Arbeitgeber also identifizierbar sind.

In ihrer Freizeit könnten Angestellte also zum Beispiel an Demonstrationen teilnehmen, bei denen rechtswidrige Inhalte geteilt werden, das ist arbeitsrechtlich ohne Relevanz. Ebenso könnten sie sich für die Klima-Initiative Letzte Generation engagieren und in diesem Zusammenhang strafrechtlich relevante Taten begehen. Auch das hätte keine Konsequenzen am Arbeitsplatz.

Ist das Verhalten geschäftsschädigend?

Es gibt Ausnahmen, wenn sich ein Bezug zum Arbeitgeber herstellen lässt. Denkbar ist das etwa, wenn eine Person in Arbeitskleidung auftaucht – zum Beispiel in einer Arbeitskluft mit Firmenlogo. Oder wenn derjenige ein Foto von sich auf der Demo postet und den Arbeitgeber taggt, die Arbeitsstelle erwähnt oder auf Berufsplattformen wie LinkedIn oder Xing direkt mit seiner Arbeitsstelle in Verbindung steht.

Das gilt auch für einen CEO oder Fußballer, die in besonderer Weise mit ihrem Unternehmen oder in diesem Fall ihrem Verein identifiziert werden. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Experten zufolge geltend machen, dass derartiges Verhalten diametral zu seinen Überzeugungen und Unternehmenswerten steht und der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sogar geschäftsschädigend wirkt.

Arbeitgeber dürfen sich grundsätzlich nicht für die Parteizugehörigkeit oder gar die politische Einstellung der Angestellten interessieren. „Werden sie doch gefragt, dürfen Mitarbeitende die Unwahrheit sagen“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

DWN
Finanzen
Finanzen Meta-Aktie: Konzern streicht 700 Stellen und fokussiert KI
26.03.2026

Meta baut radikal um und streicht 700 Stellen, während KI zum Kern der Strategie wird. Die Aktie gerät unter Druck, denn juristische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Handelspolitik: Kann Europa ohne die USA bestehen
26.03.2026

Trump schottet die USA ab und erschüttert den Welthandel. Doch Ursula von der Leyen nutzt die Krise und schmiedet weltweit neue Allianzen....

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg treibt Ölpreis-Angst: Deutschland bleibt verwundbar
26.03.2026

Der Iran-Krieg zeigt, wie schnell die globale Energieversorgung ins Wanken gerät – und wie abhängig Deutschland noch immer ist....

DWN
Politik
Politik EU-Asylpolitik: Rechte Mehrheit beschließt Abschiebezentren
26.03.2026

Das EU-Parlament verschärft die Asylpolitik deutlich – mit Stimmen von Konservativen und rechten Parteien. Die Entscheidung für...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsbau bricht ein: IG Bau will staatliche Zinsbremse
26.03.2026

Deutschlands Wohnungsbau steckt tief in der Krise, und ein schneller Ausweg ist nicht in Sicht. Die IG Bau fordert jetzt radikale...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Innovationsranking: China überholt Deutschland und stellt Europas Modell infrage
26.03.2026

China zieht an Deutschland vorbei und rückt im Innovationsranking an die USA heran. Dahinter steckt kein Zufall, sondern eine strategisch...

DWN
Finanzen
Finanzen MSCI World ETF-Vergleich: Die besten ETF Fonds auf den MSCI World-Index im Test
26.03.2026

Mit einem MSCI World-ETF investieren Anleger in die weltweit wichtigsten Unternehmen der Industriestaaten. Wer vor 10 Jahren MSCI...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bundestag beschließt Spritpaket: Kommt bald ein weiteres?
26.03.2026

Die Spritpreise steigen weiter, und Autofahrer spüren die Last direkt an der Zapfsäule. Die Koalition reagiert mit einem Spritpreispaket...