Unternehmen

Politik auf Arbeit: Wieviel Meinungsfreiheit ist erlaubt?

Politik am Arbeitsplatz: Die politische Einstellung ist Privatsache, sollte man meinen. Doch dann fällt ein beiläufiger Kommentar über die bevorstehende Wahl am Arbeitsplatz. Eine hitzige politische Debatte mit extremen Meinungen entbrennt. Wie als Chef reagieren? Arbeitsrechtler klären auf: „Das Arbeitsrecht ist kein Strafrecht.“
30.08.2024 10:00
Aktualisiert: 01.01.2030 09:00
Lesezeit: 3 min
Politik auf Arbeit: Wieviel Meinungsfreiheit ist erlaubt?
Meinungsfreiheit im Job: Eine Äußerung wie „ich wähle die AfD oder das BSW, weil ich die Partei gut finde“ ist aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht verboten, sagt Fachanwalt Peter Meyer. (Foto: dpa) Foto: Silas Stein

Die Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg stehen vor der Tür, der Wahlkampf ist im vollen Gange und die Atmosphäre, nach dem islamistischen Terroranschlag in Solingen ist mehr als aufgeheizt. Sogar Unternehmen geben Empfehlungen zur Wahl ab und plädieren mit einer Plakataktion für Vielfalt gegen Fremdenfeindlichkeit. Unterschiedliche Meinungen und hitzige Debatten kommen direkt am Arbeitsplatz an. Was, wenn die Diskussion in extreme Positionen umschlägt? Was ist aus rechtlicher Sicht erlaubt, wo sind die Grenzen und darf sich die politische Einstellung eines Mitarbeiters auf ein Arbeitsverhältnis auswirken?

Arbeitsrecht: Was Chefs dürfen und was nicht

Dabei muss man verschiedene Situationen unterscheiden. Während der Arbeitszeit kann der Arbeitgeber zum Beispiel vorgeben, wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben. Das kann etwa beinhalten, gegenüber Kunden keine politischen Äußerungen zu tätigen.

Auch Vorgaben zum Erscheinungsbild sind möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt. So kann es verboten werden, einen bestimmten politischen „Sticker“ zu tragen, wenn Dritte diesen wahrnehmen können.

Meinungsfreiheit gilt auch am Arbeitsplatz

Während der Pausen dürfen Arbeitnehmer dem Fachanwalt zufolge über den Ausgang der Europawahl ebenso diskutieren wie über Fußballergebnisse oder die Wahlen in den USA. Das gelte auch für das Mittagessen in der Werkskantine, sagt Fuhlrott, der Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) ist.

Eine Äußerung wie „ich wähle die AfD oder das BSW, weil ich die Partei gut finde“ ist aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht verboten. „Die Meinungsfreiheit macht vor dem Arbeitsrecht keinen Halt", sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Allerdings dürfe der Betriebsfrieden nicht gestört werden. Bringt also der AfD-Sympathisant oder ein Parteimitglied der Grünen das Parteiprogramm mit und drängt es den Kolleginnen und Kollegen so sehr auf, dass diese sich gestört fühlen, kann der Arbeitgeber eingreifen.

Für Beamte gelten teilweise strengere Regelungen. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind der Verfassung verpflichtet, müssen für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten und dürfen also den Staat nicht aktiv bekämpfen.

Das Arbeitsrecht ist kein Strafrecht

Möchte ein Arbeitgeber eingreifen – etwa, weil ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden stört – sind Abmahnungen oder im Wiederholungsfall die Kündigung denkbar. „Das ist allerdings immer vom Einzelfall abhängig“, so Meyer.

Wichtig: „Das Arbeitsrecht ist kein Strafrecht“, sagt Meyer. Es gehe also bei allen möglichen Sanktionen wie Kündigung oder Abmahnung nicht darum, einen Fehler aus der Vergangenheit zu bestrafen. Vielmehr seien alle Sanktionen zukunftsbezogen.

Als Arbeitgeber muss man sich daher fragen: Kann ich es mir erlauben, mit einem Mitarbeiter, der diesen Fehler gemacht hat, auch in Zukunft zusammenzuarbeiten? Oder ist das Vertrauensverhältnis durch das Fehlverhalten irreparabel zerstört?

Politische Einstellung ist Privatsache

Und wie sieht es aus, wenn sich Arbeitgeber proaktiv ein Bild zur politischen Stimmung im Betrieb machen wollen? Arbeitgeber dürfen sich grundsätzlich nicht für die Parteizugehörigkeit oder gar die politische Einstellung der Angestellten interessieren. „Werden sie doch gefragt, dürfen Mitarbeitende die Unwahrheit sagen“, so Meyer.

Eine Ausnahme: Eine Partei möchte einen Mitarbeiter als Referenten einstellen. Dann darf Fuhlrott zufolge gefragt werden, ob dieser die Parteiziele teilt. Die Partei darf dann auch die Mitgliedschaft zur Voraussetzung für die Einstellung machen.

Grölerei auf Sylt: Freizeit ist Freizeit

Und wie sieht es in der Freizeit aus? Ein Beispiel: Nachdem eine Gruppe junger Menschen rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt gegrölt hatte und ein Video davon öffentlich wurde, sollen einige Personen, die im Video identifizierbar waren, von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben.

„Das geht in den meisten Fällen nicht, Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“, fasst Fuhlrott zusammen. Will sagen: Über das Arbeitsrecht lässt sich ein solcher Fall nur dann regeln, wenn man einen Bezug zum Arbeitgeber herstellen kann. Diskutiert wird allerdings laut Meyer, ob diejenigen nicht hätten wissen müssen, dass sie gefilmt werden und das Video sich im Netz wiederfinden könnte, sie und ihre Arbeitgeber also identifizierbar sind.

In ihrer Freizeit könnten Angestellte also zum Beispiel an Demonstrationen teilnehmen, bei denen rechtswidrige Inhalte geteilt werden, das ist arbeitsrechtlich ohne Relevanz. Ebenso könnten sie sich für die Klima-Initiative Letzte Generation engagieren und in diesem Zusammenhang strafrechtlich relevante Taten begehen. Auch das hätte keine Konsequenzen am Arbeitsplatz.

Ist das Verhalten geschäftsschädigend?

Es gibt Ausnahmen, wenn sich ein Bezug zum Arbeitgeber herstellen lässt. Denkbar ist das etwa, wenn eine Person in Arbeitskleidung auftaucht – zum Beispiel in einer Arbeitskluft mit Firmenlogo. Oder wenn derjenige ein Foto von sich auf der Demo postet und den Arbeitgeber taggt, die Arbeitsstelle erwähnt oder auf Berufsplattformen wie LinkedIn oder Xing direkt mit seiner Arbeitsstelle in Verbindung steht.

Das gilt auch für einen CEO oder Fußballer, die in besonderer Weise mit ihrem Unternehmen oder in diesem Fall ihrem Verein identifiziert werden. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Experten zufolge geltend machen, dass derartiges Verhalten diametral zu seinen Überzeugungen und Unternehmenswerten steht und der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sogar geschäftsschädigend wirkt.

Arbeitgeber dürfen sich grundsätzlich nicht für die Parteizugehörigkeit oder gar die politische Einstellung der Angestellten interessieren. „Werden sie doch gefragt, dürfen Mitarbeitende die Unwahrheit sagen“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

 

Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

DWN
Politik
Politik Regierungsbildung in Berlin: Das planen Linke, Grüne und SPD für die Hauptstadt
17.10.2026

"Mehr gemeinsam, mehr Berlin": Das Sondierungspapier von Linke, Grünen und SPD umfasst inklusive Anlagen etwa 30 Seiten. So wollen die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deal mit Nvidia: Bundesregierung plant Kooperation mit US-Chiphersteller
17.10.2026

Deutschland will die Lücke beim Einsatz künstlicher Intelligenz in der Industrie schließen. Viele deutsche KMU hinken bei der digitalen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau in Deutschland: Angebot an Zeitarbeit schrumpft
17.10.2026

Früher war Zeitarbeit ein boomendes Geschäft: 2017 arbeiteten noch mehr als eine Million Deutsche als Zeitarbeiter. Heute kämpft...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ausweg aus russischen Rohstoffen? „Eine Alternative gibt es, aber sie könnte uns nicht gefallen“
17.10.2026

Wie Deutschland und viele weitere EU-Staaten will auch Estland seine Abhängigkeit von russischen Rohstoffen reduzieren oder sogar beenden....

DWN
Technologie
Technologie Datenleck nach Cyberangriff bei Autohaus-Software: Betrugsversuche befürchtet
17.10.2026

Autokäufer könnten sich nun Betrugsversuchen gegenübersehen, die besonders schwierig zu erkennen sind. Vor allem Häuser mit Marken...

DWN
Finanzen
Finanzen Bundesbank-Vorstand warnt: Risiko einer Schuldenkrise in Europa deutlich gestiegen
17.10.2026

Michael Theurer, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, sieht in der jüngsten Verkaufswelle an den europäischen Anleihemärkten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Konflikte im Büro: So gehen Sie mit schwierigen Kollegen um
17.10.2026

Den schwierigen Kollegen wird man selten vollständig los. Doch man kann lernen, besser mit ihm umzugehen und sich selbst viel Ärger zu...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BYD Dolphin G DM-i im Test: Ist das der Kleinwagen der Zukunft?
17.10.2026

100 Kilometer elektrisch, mehr als 1.000 Kilometer Gesamtreichweite und 212 PS: Der BYD Dolphin G DM-i bringt Werte in die...