Politik

Migrationstreffen: CDU und FDP drängen auf Zurückweisungen - Merz setzt Frist

Sollen Migranten künftig an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden? Diese Forderung der Union ist nach dem Migrationstreffen ins Zentrum der Debatte gerückt. Unterdessen wird über den Paragraf 18 des Asylgesetzes gestritten.
05.09.2024 10:14
Aktualisiert: 05.09.2024 10:47
Lesezeit: 2 min
Migrationstreffen: CDU und FDP drängen auf Zurückweisungen - Merz setzt Frist
CDU-Chef Friedrich Merz (l) und FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki (r) plädieren für eine härtere Asylpolitik in Deutschland. (Foto: dpa) Foto: Kay Nietfeld

Die Union pocht auf eine schnelle Entscheidung der Regierung über ihre Forderung nach Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen. Auch Politiker der Koalitionspartei FDP setzten sich dafür ein. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert wies ein Ultimatum von CDU-Chef Friedrich Merz zu dem Thema zurück, ohne die Forderung aber inhaltlich zu kommentieren. Und eine SPD-Landesministerin machte deutlich, dass die SPD-Länder bei dem Thema unter Umständen mitgehen könnten.

Die FDP macht Druck auf den dritten Ampel-Koalitionspartner, die Grünen. „Die Grünen irren, wenn sie erklären, dass Zurückweisungen an der Grenze rechtlich nicht möglich sind“, sagte Parteivize Wolfgang Kubicki der Rheinischen Post. „Die Grünen dürfen hier nicht blockieren“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der Bild-Zeitung. „Wer konstruktive Lösungen bei diesem Thema blockiert, gefährdet die Sicherheit des Landes und ist letztlich nicht regierungsfähig.“

Die Regierung hatte sich vergangene Woche als Reaktion auf den Messeranschlag von Solingen darauf verständigt, das Waffenrecht zu verschärfen, die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden auszuweiten und weitere Maßnahmen zur Beschränkung der illegalen Migration zu ergreifen. Das Bundesinnenministerium hatte am Mittwoch angekündigt, in den nächsten Tagen Gesetzestexte zur Umsetzung vorzulegen.

Merz fordert „verbindliche Erklärung“ bis Dienstag

Beim Migrationstreffen am Dienstag hatten die Ampel, die Union als größte Oppositionskraft und die Bundesländer über Migration und innere Sicherheit beraten. Merz sagte danach, dass die Union und die von CDU und CSU regierten Bundesländer nur in weitere Gespräche gehen wollten, wenn Migranten an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Am Mittwochabend legte er nach und setzte eine Frist bis nächsten Dienstag für eine „verbindliche Erklärung“ der Bundesregierung.

Die SPD-Innenministerin von Niedersachsen, Daniela Behrens, zeigt sich offen für den Vorschlag, bestimmte Migranten an den Grenzen zurückzuweisen. „Meine Meinung ist: Wenn es rechtlich möglich sein sollte – und das muss sehr gründlich geprüft werden – dann sollten wir es tun“, sagte sie dem Nachrichtenportal t-online. „Ich denke, dahinter können sich die SPD-Länder versammeln.“ Möglicherweise sei dies auch ein wichtiges Signal an die anderen EU-Länder, damit der Solidaritätsmechanismus wieder mehr greife.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte der Deutschen Presse-Agentur, man habe das Ziel, „gemeinsam mit der Union in Bund und Ländern zu einem rechtssicheren Gesamtpaket Migration zu kommen“. Er fügte hinzu: „Dabei gibt es für uns keine Denkverbote.“ Konkreter wurde er allerdings nicht. Er kündigte zugleich an, dass die SPD-Fraktion bereits in der kommenden Woche im Bundestag erstmals über das von der Ampel-Regierung beschlossene Sicherheitspaket beraten will.

Unterschiedliche Auffassungen zur Dublin-Verordnung

Die Grünen-Innenpolitiker Irene Mihalic hatte Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze als europarechtlich nicht zulässig eingestuft. Der Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka vertritt die gleiche Position: „Eine direkte Zurückweisung von Personen, die einen Asylantrag stellen oder bereits in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt haben, ist nicht zulässig“, sagte der Professor der Evangelischen Hochschule in Freiburg dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

„Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber nur in das Land überstellt werden dürfen, das für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist“, sagte er. „Sie dürfen deshalb nicht einfach in ein Nachbarland zurückgeschickt werden. Und die Rücküberstellung darf auch nur innerhalb eines vorgegebenen Verfahrens stattfinden.“

FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki betonte dagegen, Paragraf 18 des Asyl-Gesetzes sehe Zurückweisungen vor. „Da die Dublin-Verordnung keine explizite Aussage darüber trifft, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Binnengrenzen zulässig sind, gilt die entsprechende nationale Regelung.“ Nach den Dublin-Regeln ist normalerweise jenes Land für ein Asylverfahren zuständig, in dem ein Migrant in Europa angekommen ist.

Die Regierung hatte sich vergangene Woche als Reaktion auf den Messeranschlag von Solingen darauf verständigt, das Waffenrecht zu verschärfen, die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden auszuweiten und weitere Maßnahmen zur Beschränkung der illegalen Migration zu ergreifen. Das Bundesinnenministerium hatte am Mittwoch angekündigt, in den nächsten Tagen Gesetzestexte zur Umsetzung vorzulegen.

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