Politik

Fachkräftemangel: Arbeit im Alter soll mit Renten-Prämie belohnt werden

Weiterbeschäftigung statt Rente: Wer das Renteneintrittsalter erreicht hat, aber dennoch länger arbeitet, soll das künftig finanziell versüßt bekommen. Die Ampel bringt dafür eine Rentenaufschubprämie und weitere Anreize auf den Weg. Wird mehr „Netto“ die Arbeitslust deutscher Rentner steigern?
09.09.2024 11:00
Lesezeit: 3 min

Die Bundesregierung will mehr Menschen zum längeren Arbeiten bewegen. „Wir schaffen weitere finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten wollen“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Deshalb sollen Anreize für mehr Beschäftigung helfen – das ist angesichts eines zunehmenden Fachkräftemangels das Ziel der Ampel. Denn mehr Beschäftigung bedeutet auch: Die Sozialkassen werden entlastet. Habeck betonte, die Belebung des Arbeitsmarkts habe „das größte Wachstumspotenzial“.

Heil: „Renteneintrittsalter wird nicht erhöht“

Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden können. „Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird es nicht geben“, stellte er klar. Das Vorhaben muss noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Wachstumsinitiative: Einmalige Prämie statt Rente

Die Ampelregierung will mit abgabefreien Prämien für einen späteren Eintritt in die Rente werben. So hat die Ampel die genannte Rentenaufschubprämie auf den Weg gebracht. Wer länger als ein Jahr nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und mehr als einen Minijob macht, soll sich die so entgangenen Rentenzahlungen als Einmalzahlung in Anspruch nehmen können. Schon jetzt erhöhen die Rentner, die länger arbeiten, ihre Anwartschaften, nur war eine solche Auszahlung bisher nicht möglich.

Ein Jahr länger arbeiten und 22.000 Euro Prämie

Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen ergeben, die die Rentenkasse für die Zeit der Weiterbeschäftigung für die Betroffenen spart. Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze etwa einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen. Das Bundesfinanzministerium stellte klar, dass die Prämie sozialabgabenfrei sein werde, ob auch steuerfrei, werde derzeit noch geprüft.

Einmalzahlung ab 2028 möglich oder dauerhaft höhere Rente

Und mit Blick auf den Zeitpunkt heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium: „In der Verbändeanhörung hat die Deutsche Rentenversicherung deutlich gemacht, dass die Auszahlungen erst Anfang 2028 umgesetzt werden können. Allerdings kann mit dem Anspruchsaufbau für die Rentenaufschubprämie, sprich der Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze, schon ab 1. Januar 2025 begonnen werden.“ Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt die Möglichkeit bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen.

Arbeitgeberbeiträge aufs Konto der Beschäftigten

Darüber hinaus sollen mit einer weiteren Neuregelung die Arbeitsanreize erhöht werden „Zum Beispiel können Beschäftigte, die neben dem Rentenbezug einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zukünftig die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ausbezahlt bekommen“, betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Mit dieser Maßnahme wolle die Regierung dafür sorgen, dass die Betroffenen 10,6 Prozent mehr auf den Lohn hätten, erklärte Heil.

Neuregelungen bei Befristungen und Hinterbliebenenrente

Beide Minister betonten die Bedeutung der Maßnahmen angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels. Erleichtert werden soll auch die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber für alle, die schon in Rente sind und die Regelaltersgrenze erreicht haben. Künftig soll für sie auch der Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber möglich sein.

Arbeitsanreize für Hinterbliebene

Daneben soll es Verbesserungen bei der Hinterbliebenenrente geben: So sollen die Anreize für Hinterbliebene, eine Erwerbstätigkeit auszuweiten oder aufzunehmen, erhöht werden, „indem Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem Betrag von aktuell 538 Euro im Monat von der Einkommensanrechung auf Renten wegen Todes ausgenommen werden“, heißt es. Im Ergebnis bliebe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig abrechnungsfrei.

Ein Ziel dieser Regelungen ist für die Bundesregierung, das künftig drohende Ungleichgewicht am Arbeitsmarkt abzufedern. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus der letzten Mikrozensuserhebung 2021 gehen bis 2036 rund 12,9 Erwerbstätige in Rente. Die sogenannten Babyboomer sind in den geburtenstarken Jahrgängen zwischen 1946 und 1964 geboren – und machen bezogen auf das Berichtsjahr 2021 30 Prozent aller Erwerbspersonen am deutschen Arbeitsmarkt aus.

Bisher ist allerdings der Rentenverzicht unter den Babyboomern eher unbeliebt.

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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