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Kaminofen-Verbot ab 2025? Neue Grenzwerte und bis zu 50.000 Euro Strafe

Lesezeit: 2 min
25.11.2024 16:56  Aktualisiert: 25.11.2024 16:56
Ab 2025 tritt ein bundesweites Immissionsschutzgesetz in Kraft, nachdem viele Kaminöfen in deutschen Haushalten entweder modernisiert oder aber stillgelegt werden müssen. Worum es beim Kaminofen-Verbot wirklich geht und wer betroffen ist, erfahren Sie hier.
Kaminofen-Verbot ab 2025? Neue Grenzwerte und bis zu 50.000 Euro Strafe
Das Kaminofenverbot beruht auf einer neuen Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das strengere Feinstaubgrenzwerte vorschreibt. (Foto: dpa)
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Kaminofen-Verbot: 2025 gelten diese neuen Regeln

Ab Januar 2025 könnten kuschelige Abende vor dem Kamin für viele Besitzer enden. Das liegt an neuen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das striktere Emissionswerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einführt. Betroffen sind vor allem ältere Einzelraumfeuerstätten, aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 bringt auch neue Chancen: Holz und Pellets werden als erneuerbare Energie anerkannt, was moderne Biomasse-Heizsysteme fördert.

Wer ist betroffen? Kaminöfen mit Baujahr zwischen 1995 und 2010

Gemäß den neuen Regelungen dürfen Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die verschärften Emissionswerte erfüllen. Erlaubte Grenzwerte ab 2025:

  • 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas.
  • 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas.

Maßnahmen für betroffene Öfen:

  • Modernisierung durch Nachrüstung eines Filtersystems.

  • Austausch gegen emissionsärmere Modelle.

  • Stilllegung bis spätestens 31. Dezember 2024.

Kaminöfen: Warum die neuen Vorschriften?

Die Feinstaub- und Kohlenmonoxidbelastung durch Holzöfen trägt erheblich zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei. Um diese Risiken zu senken, legt das Gesetz niedrigere Grenzwerte fest. Neben dem Umwelt- und Gesundheitsschutz sorgt die Regelung langfristig auch für mehr Energieeffizienz.

Einige Ofentypen fallen nicht unter die neue Verordnung. Ausnahmen gelten für:

  1. Historische Öfen: Modelle, die vor 1950 installiert wurden.
  2. Selten genutzte offene Kamine: Maximal 5 Stunden täglich an 8 Tagen im Monat.
  3. Spezialgeräte: Nicht-gewerblich genutzte Kochherde, Backöfen oder Badeöfen.
  4. Einzige Wärmequelle: Wenn ein Kaminofen die alleinige Heizung einer Wohnung darstellt.

Holz bleibt erneuerbare Energie: Chancen durch das GEG 2024

Ist das Kaminofen-Verbot analog zu einem Holzofen-Verbot? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 stuft Holz und Pellets offiziell als erneuerbare Energie ein. Dadurch bleiben Kamine, Kachelöfen und Pelletöfen wichtige Heizquellen, insbesondere in Kombination mit zentralen Heizsystemen. Neue Vorgaben für Heizsysteme:

  • 65 % erneuerbare Energie in Neubauten ab 2024.
  • Dezentrale Heizlösungen wie Kamine dürfen bis zu 10 % des Wärmebedarfs abdecken.

Das macht Holzöfen zu einer interessanten Ergänzung moderner Heiztechnologien.

Kaminofenverbot: Was müssen Kaminbesitzer jetzt tun?

Abgaswerte prüfen: Besitzer sollten prüfen, ob ihr Ofen die neuen Grenzwerte einhält. Informationen finden sich in den Geräteunterlagen, auf dem Typenschild oder können vom Schornsteinfeger ermittelt werden. Öfen mit Baujahr ab 2010 erfüllen die neuen Standards in der Regel bereits.

Optionen bei Überschreitung der Grenzwerte:

  1. Stilllegen: Der Ofen darf ab 2025 nicht mehr genutzt werden.

  2. Austauschen: Moderne Modelle bieten höhere Effizienz und geringere Emissionen.

  3. Nachrüsten: Filtersysteme zur Staubreduzierung sind möglich, lohnen sich aber meist nur bei fest eingebauten Anlagen.

Was kostet die Nachrüstung oder der Austausch?

Eine Nachrüstung kostet je nach Modell ab 700 Euro. Bei alten Öfen kann ein Austausch sinnvoller sein, da diese oft weniger effizient sind und trotz Nachrüstung die neuen Grenzwerte nicht immer erfüllen. Moderne Kaminöfen sparen zudem Brennstoff und bieten eine höhere Heizleistung.

Förderungen durch die BAFA gibt es nur für wasserführende Pelletöfen, die an das zentrale Heizsystem angeschlossen sind. Voraussetzung ist unter anderem ein hydraulischer Abgleich und ein Staubabscheider in Neubauten.

Kontrolle und Strafen: Was droht bei Nichteinhaltung?

Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte wird ab 2025 vom Schornsteinfeger überprüft. Festgestellte Verstöße werden den Behörden gemeldet und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich drohen Strafen für die Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe.

Tipp: Verwenden Sie nur geeignete Anzündmaterialien wie Wachsanzünder oder Holzwolle. Zeitungspapier und andere ungeeignete Stoffe sind nicht erlaubt.

Kaminofen-Verbot: Jetzt handeln, um Bußgelder zu vermeiden

Die neuen Vorgaben ab 2025 machen deutlich, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz oberste Priorität haben. Gleichzeitig schafft das GEG 2024 durch die Anerkennung von Holz als erneuerbare Energie neue Möglichkeiten. Kaminofen-Besitzer sollten frühzeitig prüfen, ob ihr Gerät den neuen Standards entspricht, und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen einleiten. So können Sie auch in Zukunft gemütliche Stunden am Kamin genießen – ohne rechtliche Konsequenzen.


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