Politik

AfD-Verbotsantrag? Ex-SPD-Chef Gabriel favorisiert ein anderes Vorgehen

Soll der Bundestag einen AfD-Verbotsantrag vor das Bundesverfassungsgericht bringen? Die Meinungen über diesen parteiübergreifenden Vorstoß gehen auseinander. Für den früheren SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel muss es einen anderen Weg geben.
08.10.2024 17:42
Lesezeit: 1 min

Gabriel ist gegen einen AfD-Verbotsantrag. "Das wäre das Eingeständnis des Scheiterns der Politik, die Partei nicht argumentativ besiegen zu können", sagte Gabriel dem "Handelsblatt". Gabriel warnt zudem, dass die AfD daraus Nutzen ziehen könnte. "Ein Verbot birgt das Risiko, dass die AfD bei kommenden Wahlen nicht 30, sondern 40 Prozent der Stimmen erhält. Oder es wird eine neue rechtsradikale Partei gegründet."

Die CSU-Innenexpertin Andrea Lindholz sieht dies ähnlich. "Ein Verbotsantrag würde der AfD die Möglichkeit geben, sich als Opfer darzustellen und von ihren inhaltlichen Schwächen abzulenken", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion der Zeitung. Nur eine inhaltliche Auseinandersetzung könne den Aufstieg dieser Partei stoppen.

Fraktionsübergreifender Verbotsantrag

Die aktuelle Debatte wurde durch einen AfD-Verbotsantrag ausgelöst, der von Bundestagsabgeordneten mehrerer Parteien unterstützt wird. Laut Medienberichten haben sich dafür weit mehr als die notwendigen 37 Abgeordneten aus SPD, Union, Grünen und der Linken zusammengetan. Das Ziel dieser Abgeordneten ist es, beim Bundesverfassungsgericht einen AfD-Verbotsantrag einzureichen.

Der Grünen-Politiker Michael Kellner verteidigte hingegen den Antrag. Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium erklärte in der ARD-Sendung "hart, aber fair", dass die AfD das Grundgesetz und den Rechtsstaat angreife. Er halte es für richtig, ein Verbot im Bundestag, der "Herzkammer der Demokratie", zu prüfen und dann dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv gegen die Verfassung agiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den Landesämtern für Verfassungsschutz als eindeutig rechtsextremistisch bewertet.

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