Der Bundestag wird einem Medienbericht zufolge über einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt wird. Auslöser für die erneute Debatte soll der Vorgang in der konstituierenden Sitzung des neuen Thüringer Landtags sei, wo die AfD bei der Wahl am 1. September zur stärksten Kraft geworden ist und ein AfD-Landespräsident verhindert wurde.
Parteiverbotsverfahren gegen die AfD
Genügend Bundestagsabgeordnete unterstützen demnach einen entsprechenden Antrag für ein AfD-Parteiverbot, sodass dieser nun auf die Tagesordnung im Bundestag kommen wird, wie die Welt zuerst berichtete.
Der fraktionsübergreifende Antrag von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hat die nötige Unterstützerzahl von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags erreicht. Diese Zahl liegt aktuell bei 37 Abgeordneten. Laut der Welt unterstützen von den vier Fraktionen jeweils mindestens 10 Abgeordnete den Antrag.
Der Antrag sieht vor, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD beantragt. Damit es zu einem solchen vom Bundestag beantragten Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe kommt, wäre eine einfache Mehrheit im Bundestag nötig. Klar ist nun: Es wird dazu nun eine Debatte und Abstimmung geben. Als Begründung für ihr Verbotsvorhaben führen die beteiligten Abgeordneten unter anderem AfD-Forderungen nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten an.
Auch Finanzierung soll entzogen werden
Integriert in den Antrag zum Parteiverbot ist zudem ein Hilfsantrag, der den Entzug der Parteienfinanzierung der AfD verlangt. Sollte das Gericht ein Verbot ablehnen, jedoch eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD feststellen, dann soll das Bundesverfassungsgericht nach Vorstellung der Antragsteller zumindest die Finanzierung der Partei kappen. Monatelang habe man diesen Antrag ausgearbeitet. Am Freitag sei es dann gelungen, einen finalen Entwurf auszuarbeiten.
FDP-Unterstützung noch offen
Eine Mehrheit für das Vorhaben gilt nach derzeitigem Stand jedoch als unwahrscheinlich. Mit der FDP-Fraktion würden gegenwärtig noch Gespräche laufen. Dem Vernehmen nach unterstützt aktuell jedoch kein einziger Abgeordneter der FDP den Antrag. Mitglieder des BSW habe man erst gar nicht versucht, für das Vorhaben zu gewinnen. Doch auch bei der Union und der SPD sowie bei den Linken und den Grünen gibt es Vorbehalte gegenüber dem Verbotsantrag.
Die Unterstützer des Antrags werfen der AfD in dem Papier vor, „kämpferisch“ gegen die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ vorzugehen. Außerdem würde die Partei gegen die Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes agitieren.
Für SPD-Chef Klingbeil keine politische Frage
Bei den Überlegungen über ein AfD-Verbot sieht SPD-Chef Lars Klingbeil zunächst die Experten am Zug. „Die Bewertung ist keine politische, sondern erst mal eine juristische“, sagte er in einem Video-Interview der DPA. „Das ist jetzt Aufgabe der Expertinnen und Experten des Verfassungsschutzes beispielsweise, die ja Material sichten, die es sammeln.“ Wenn diese Experten zu dem Schluss kämen, dass die AfD den Staat und das Zusammenleben in Deutschland gefährde, „dann müssen wir politisch aktiv werden“. Klingbeil sagte, er sehe seine Aufgabe als politischer Akteur weiterhin darin, den politischen Kampf gegen die AfD zu führen.
Alice Weidel soll AfD-Kanzlerkandidatin werden
Zuvor fiel bei der AfD die Entscheidung, dass Alice Weidel die Partei in die Bundestagswahl 2025 führen soll: In einer Mitteilung der Partei hieß es, die beiden Co-Vorsitzenden hätten sich zur Frage der Kanzlerkandidatur 2025 ausgetauscht. Sie seien übereingekommen, dass Chrupalla dem Bundesvorstand der AfD Anfang Dezember Weidel als Kanzlerkandidatin vorschlagen werde. Vor der offiziellen Nominierung müssten noch die Parteigremien zustimmen.
Es ist das erste Mal, dass die AfD eine Kanzlerkandidatin nominiert. Vor der Bundestagswahl 2021 hatten die AfD-Mitglieder Weidel und Chrupalla zum „Spitzenduo“ gewählt, ohne einen von beiden als Kanzlerkandidaten oder Kanzlerkandidatin zu benennen. Die Partei erreichte einen Stimmenanteil von 10,4 Prozent. Derzeit kommt sie in Umfragen auf 17 bis 18 Prozent. Die nächste Bundestagswahl steht regulär im Herbst 2025 an.
In der Erklärung der Bundespartei heißt es weiter: „Am 07. Dezember werden weiterführend die Landessprecher und Anfang 2025 der Konvent der Partei in den Entscheidungsprozess einbezogen. Ziel ist es, dem Bundesparteitag diesen Vorschlag im April 2025 geschlossen zur Abstimmung vorzulegen.“
Verbotsverfahren – wie?
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Erstmals befassen soll sich der Bundestag in der nächsten oder übernächsten Woche mit dem Antrag. Die Fraktionen im Ältestenrat und Präsidium des Parlaments entscheiden dann darüber, ob der Antrag zunächst in den Ausschüssen oder gleich im Plenum beraten werden soll.