Politik

Bundestagswahl: Termin für vorgezogene Wahl steht fest

In der Diskussion um den Termin für eine vorgezogene Bundestagswahl nach dem Scheitern der Ampel-Koalition wurde eine Einigung erzielt. Nun kommt der Bundespräsident erneut ins Spiel.
12.11.2024 11:30
Aktualisiert: 12.11.2024 11:30
Lesezeit: 3 min

Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar geeinigt. Der Termin ist auch mit den Grünen abgestimmt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird voraussichtlich am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Die endgültige Entscheidung über den Wahltermin muss danach Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen.

Scholz wollte die Vertrauensfrage ursprünglich am 15. Januar stellen, um eine Neuwahl Ende März herbeizuführen. Nach öffentlichem Druck hatte er sich am Sonntag kompromissbereit gezeigt. „Dass ich noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stelle, wenn das alle gemeinsam so sehen, ist für mich überhaupt kein Problem“, sagte der Kanzler in der ARD-Sendung „Caren Miosga“. Wenn es eine Übereinkunft der Fraktionschefs von SPD und CDU/CSU - Rolf Mützenich und Friedrich Merz - dazu gebe, werde er diese beachten.

Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hatte am Montag deutlich gemacht, dass er nach dem Scheitern der Ampel-Regierung nun eine vorgezogene Bundestagswahl im Februar anstrebt. In der Sitzung des Fraktionsvorstands von CDU/CSU nannte der Unionsfraktions- und CDU-Parteichef den 16. oder 23. Februar als gut zu erreichen. Die Union wollte ursprünglich den 19. Januar als Wahltermin. Am Montag und Dienstag führten Merz und Mützenich Gespräche darüber.

Stärkung des Verfassungsgerichts soll umgesetzt werden

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt versicherte, sobald der Fahrplan geklärt sei, könne das Parlament sehr schnell wieder in einen Arbeitsmodus kommen. Es gebe überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Union die Vereinbarungen, die sie in der Vergangenheit mit der Ampel getroffen habe, auch einhalten werde.

Als Beispiel nannte Dobrindt die geplante Stärkung des Bundesverfassungsgerichts. Die Verlängerung des Deutschlandtickets sei hingegen nicht mit der Union vereinbart. Da müsse man die Reihenfolge einhalten: Erst brauche man den Wahltermin, dann werde man sich über die weiteren Themen verständigen. Klar sei aber auch, dass die Union nicht „die herabfallenden Trümmer“ der Ampel-Koalition auffangen werde.

Bundeswahlleiterin sieht Wahl im Februar als unkritisch an

Bundeswahlleiterin Ruth Brand sieht einen Neuwahltermin im Februar als unkritisch an - anders als den zunächst von CDU-Chef Friedrich Merz geforderten Termin in der zweiten Januar-Hälfte. Die jetzt in den Medien genannten Termine „halte ich sehr wohl für rechtssicher durchführbar“, sagte Brand in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags.

Die Union rückte am Montag von ihrer ursprünglichen Forderung ab. Im Gespräch war dann ein Termin am 16. oder 23. Februar. Inzwischen verständigten sich die Fraktionen von SPD und Union auf den 23. Februar. „Die Termine, die jetzt im politischen Gespräch sind, sind für mich alle beherrschbar“, sagte Brand kurz bevor die Einigung bekannt wurde.

Brand sah sich im Wahlprüfungsausschuss erneut scharfer Kritik aus den Reihen der Union ausgesetzt, weil sie in der vergangenen Woche in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf Risiken bei einem frühen Wahltermin hingewiesen hatte. Sie sah darin „eine hohe Gefahr, dass der Grundpfeiler der Demokratie und das Vertrauen in die Integrität der Wahl verletzt werden könnte“.

Brand betonte im Ausschuss, es sei Aufgabe ihrer Behörde, auf Risiken und Herausforderungen hinzuweisen, es sei aber nicht ihre Aufgabe, auf Wahltermine Einfluss zu nehmen. Sie habe vor dem Schreiben an den Kanzler nicht mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gesprochen, dieses aber Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt kurz vor dem Verschicken telefonisch angekündigt. Über die Inhalte habe sie nicht mit ihm diskutiert und das Schreiben auch nicht angepasst. „Warum sollte ich?“

Der Wahltermin steht - das sind die nächsten Schritte

Nach der Einigung auf den 23. Februar kommenden Jahres als Datum der vorgezogenen Bundestagswahl ist nun der Kanzler am Zuge.

  • Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellt im Bundestag den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen - in der Erwartung, dass das Gegenteil passiert.
  • Der Bundestag entscheidet 48 Stunden später über diesen Antrag.
  • Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen.
  • Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Er ist nicht verpflichtet, dies zu tun.
  • Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.
  • Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin.

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