Immobilien- und Grundstücksbesitzer müssen immer tiefer in die Tasche greifen, um ihre Grundsteuern an die Kommunen zu bezahlen. Im vergangenen Jahr 2023 ist der Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer durchschnittlich um 18 Prozentpunkte im Vergleich zu 2022 gestiegen – eine extreme Erhöhung, die es seit Jahrzehnten so in Deutschland nicht mehr gegeben hat.
Grundsteuer 2025: Anhebung der Hebesätze greift um sich
Insgesamt 53 Prozent aller Kommunen hatten 2023 einen Hebesatz von über 400, was als Hochsteuersatz gilt. Im Jahr 2005 verlangten nur 5 Prozent einen derartigen Multiplikator für die Grundsteuerermittlung, wie aus einer neuen Studie der Beratungsgesellschaft EY hervorgeht. Niedrige Hebesätze von unter 300 gab es letztes Jahr nur noch in drei Prozent der deutschen Kommunen, 2005 waren es noch 22 Prozent.
Die Grundsteuer ist eine jährlich zu entrichtende Steuer auf den Besitz von Immobilien und Grundstücken. Sie wird anhand der Größe von Grundstücken und Immobilien in Verbindung mit dem Hebesatz ermittelt. Je höher der Hebesatz als Faktor ist, desto höher fällt auch die Steuer aus.
Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanziert maßgeblich die Investitionen in lokale Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen und dergleichen.
Die Hebesätze werden von den Kommunen selbst festgelegt und individuell erhöht. Im vergangenen Jahr hat insgesamt ein Viertel aller Kommunen ihre Hebesätze nach oben angepasst. Im Jahr 2022 waren dies nur 13 Prozent. Nur 0,4 Prozent der Städte und Gemeinden reduzierten ihren Hebesatz im Jahr 2023. Insgesamt liegt der durchschnittliche Hebesatz in Deutschland nun bei 409, im Vergleich zum Jahr 2005 mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 317 also über 90 Punkte höher.
Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter
Die Spitzenwerte bei den Hebesätzen finden sich in Nordrhein-Westfalen mit 577, gefolgt von Hessen mit 507 und Rheinland-Pfalz mit 464. Schlusslichter sind Baden-Württemberg mit 370, Bayern mit 355 und Schleswig-Holstein mit 348. Insgesamt 15,1 Milliarden Euro nahmen die Kommunen 2023 durch die Grundsteuer für bebaute und nicht bebaute Grundstücke ein, die nicht als landwirtschaftliche Flächen deklariert sind. Absolut gesehen bezahlen die meisten Haus- und Wohnungseigentümer einige hundert Euro pro Jahr an Grundsteuer, für Mehrparteienhäuser müssen die Eigentümer bereits vierstellige Beträge berappen.
Neue Grundsteuerberechnung verführt zu weiteren Steuererhöhungen
Wenn im kommenden Jahr 2025 anhand einer neuen Bemessungsgrundlage die Grundsteuer neu berechnet werden muss, bietet auch dies wieder viele Möglichkeiten zu einer Erhöhung der Steuern. Und die Versuchung ist groß, die Möglichkeiten auch zu nutzen, obgleich die Politik im Zuge der Grundsteuerreform versprochen hatte, dass es zu keiner Erhöhung hierdurch kommen werde.
Die Kassen der Kommunen sind leer, insgesamt 158,84 Milliarden mussten sie 2023 ausgeben und sie ächzen unter der Kostenlast. Vielerorts werden Infrastrukturprojekte zusammengekürzt, Investitionen in Sport- oder Kulturangebote werden ganz gestrichen. Um die Löcher in den Kassen zu stopfen, setzen viele Kommunen deshalb auf stetige und drastische Erhöhungen bei den Hebesätzen.
Jetzt werden durch die Grundsteuerreform die Grundsteuern für 36 Millionen Immobilien neu berechnet. Die bisherige Bemessungsgrundlage wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil hierdurch vergleichbare Immobilien unterschiedlich besteuert wurden. Außerdem waren die Berechnungsdaten veraltet und basierten in Westdeutschland auf Daten aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland stammten diese sogar aus dem Jahr 1935.
Weitere Steuererhöhungen werden erwartet
Wie der EY-Experte Heinrich Fleischer ausführte, war jetzt vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform bereits eine Welle von Steuererhöhungen bei der Grundsteuer festzustellen. Er geht auch davon aus, dass dieser Trend anhalten wird. Durch die Umstellung auf das neue Grundsteuer-Modell steigt auch die Versuchung, dabei zusätzliche Mehreinnahmen zu generieren. Die stark strapazierte Finanzlage der Kommunen wird ihnen wenig Wahl lassen. Die Immobilienbesitzer werden die Kostenlast tragen müssen.
Niedrigerer Grundsteuerwert kann jetzt nachgewiesen werden
Beim neuen Grundsteuer-Modell war zunächst nicht vorgesehen, dass Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer einen Nachweis über einen niedrigeren gemeinen Wert als den ermittelten erbringen können. Durch die zunehmende Kritik an den Bewertungsmaßstäben ist es jetzt zu einer Nachbesserung im Jahressteuergesetz 2024 gekommen. Dadurch können jetzt Immobilienbesitzer einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen, wenn sie durch ein Gutachten nachweisen können, dass dieser zumindest 40 Prozent unter dem ermittelten Grundsteuerwert des Finanzamtes liegt. Das neue Vorgehen ist bereits gesetzlich verankert worden.