In dem 85-seitigen Dokument wird auch eine Verschärfung des Abtreibungsrechts, das Ende der Wirtschaftssanktionen gegen Russland sowie eine Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines verlangt.
AfD-Wahlprogramm: Entwurf fordert Wiedereinführung einer eigenen Währung
Zum Euro wird im AfD-Wahlprogramm dargelegt, dass Deutschland „den Irrweg der Dauerrettung durch Wiedereinführung einer nationalen Währung beenden“ müsse. In dem Entwurf heißt es weiter: „Wir halten einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union und die Gründung einer neuen europäischen Gemeinschaft für notwendig.“ Die EU habe in den letzten Jahren mit Nachdruck die Transformation hin zu einem „planwirtschaftlichen Superstaat“ vorangetrieben. Ähnliche Formulierungen waren schon im AfD-Europawahlprogramm zu finden, wobei damals jedoch nicht explizit ein Austritt aus der EU gefordert wurde.
Der AfD-Wahlprogramm-Entwurf fordert außerdem den Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen, das die Reduzierung von Treibhausgasen zum Ziel hat. Der „angebliche wissenschaftliche Konsens“ über den menschengemachten Klimawandel werde als politisch konstruiert bezeichnet. Es sei kein Grund erkennbar, die Nutzung von Kohle, Erdgas und Erdöl zu beschränken. Der Mensch könne das Klima nicht schützen. In dem Programmentwurf wird Kohlendioxid als wichtiger Treiber des globalen Pflanzenwachstums hervorgehoben, was positiv zur Welternährung beitrage.
Strengere Abtreibungsregeln
Unter der Überschrift „Willkommenskultur für Kinder“ fordert die AfD im Entwurf des Wahlprogramms rechtliche Einschränkungen für Schwangerschaftsabbrüche. „Abtreibung soll beim Abwägen der Interessen die absolute Ausnahme bleiben, etwa bei medizinischen oder kriminologischen Indikationen“, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, Schwangeren während der Schwangerschaftskonfliktberatung Ultraschallbilder des Kindes zu zeigen, „damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind“.
Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sind Schwangerschaftsabbrüche derzeit rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen bleiben sie jedoch straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ein Abbruch bleibt ebenfalls straffrei, wenn er aus medizinischen Gründen erfolgt oder nach einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Die Abschaffung des Paragrafen 218 ist seit Jahren ein umstrittenes Thema.