Immobilien

Bundeskabinett beschließt verschärfte Mietpreisbremse - bis Ende 2029

Die Mietpreisbremse soll nach dem Willen der Bundesregierung verlängert werden. Dass ihr Vorhaben im Bundestag eine Mehrheit findet, ist allerdings nicht zu erwarten.
11.12.2024 14:37
Aktualisiert: 11.12.2024 14:37
Lesezeit: 2 min
Bundeskabinett beschließt verschärfte Mietpreisbremse - bis Ende 2029
Mietpreisbremse: In Großstädten wie Berlin, in denen die Mieten in den letzten Jahren nochmal explosiv gestiegen sind, wird die Bremse von vielen als eine der letzten Optionen benutzt. (Foto: dpa) Foto: Michael Bihlmayer

Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Regierungskreisen eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass dieses Instrument für den Mieterschutz nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr zur Verfügung steht. Bislang sieht es allerdings nicht so aus, als würde der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf im Bundestag eine Mehrheit finden.

Die FDP will nach eigenen Angaben nicht mitmachen. Die Union möchte sich erst nach der für den 23. Februar geplanten Neuwahl mit der Frage beschäftigen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch sinnvoll ist.

Dort, wo die 2015 eingeführte Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Die Landesregierungen werden durch das Gesetz ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mietpreisbindung gilt. Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sind jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung. Der Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, sieht hier eine Änderung vor. Künftig soll die Ausnahmeregelung nur noch für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet werden.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, hält den nun verabschiedeten Entwurf für verfassungswidrig. Er sagt: „Anders als noch der Referentenentwurf des früheren Bundesjustizministers Marco Buschmann wird der Entwurf des Bundeskabinetts keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben.“ Er begründete dies mit der beabsichtigten Verlängerung bis 2029 anstatt, wie vorher vorgesehen, bis Ende 2028, die Verschiebung der Ausnahmen für den Neubau um fünf Jahre sowie das Absehen von der von Buschmann (FDP) verlangten erhöhten Anforderungen an die Begründung, dass es sich um angespannte Wohnungsmärkte handelt.

„Die hohen Mieten in den Städten sind ein großes Problem für Mieterinnen und Mieter“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU). Im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Wahl wolle die Union daher „ alles daransetzen, eine Ausweitung des Wohnungsangebotes zu erreichen, aber auch zügig prüfen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit sinnvoll ist.“ Da die geltende Mietpreisbremse erst Ende 2025 auslaufe, habe ein neu gewählter Bundestag noch ausreichend Zeit, darüber zu entscheiden.

Die Entwicklungen bei den Mieten seien „dramatisch“, sagt Bernhard Daldrup (SPD). Daher appelliere er an die Union, „die Mieterinnen und Mieter im Land nicht im Regen stehen zu lassen“. Der Deutsche Mieterbund (DMB) forderte die Fraktionen des Bundestages zur Zustimmung auf.

Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos) sagte, Mieter und Vermieter bräuchten möglichst bald Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergeht. „Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig“, sagte der frühere FDP-Politiker. Seine frühere Partei hält dagegen. „Weitere Verschärfungen im Mietrecht wären Gift für dringend benötigte Investitionen in den Wohnungsbau und würden den Mangel weiter verschärfen“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst.

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