Das kommende Jahr bringt entscheidende Änderungen für Unternehmer: Steigende CO₂-Preise verteuern Tanken und Heizen, die Pflicht zur E-Rechnung erfordert digitale Umstellung und der Mindestlohn steigt. Gleichzeitig gibt es Entlastungen, etwa durch kürzere Aufbewahrungsfristen und vereinfachte Gewerbemietverträge.
Was bedeutet das für Sie? Wo drohen Mehrkosten, und wo können Sie profitieren? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Überblick – und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig fit für 2025 machen.
Post und Pakete: Teurer und langsamer
Ab Januar 2025 ändern sich Zustellzeiten und Preise bei der Deutschen Post:
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Längere Laufzeiten: Briefe erreichen den Empfänger künftig erst innerhalb von drei statt zwei Werktagen.
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Höhere Preise: Der Standardbrief kostet 95 Cent (vorher: 85 Cent), Postkarten steigen auf 95 Cent (vorher: 70 Cent). Auch Paketpreise ziehen an.
Was tun? Handeln Sie jetzt! Setzen Sie verstärkt auf digitale Kommunikation und optimieren Sie Ihre Versandprozesse. Vergleichen Sie Preise verschiedener Anbieter, um gezielt Kosten zu reduzieren.
CO2-Preis: Tanken und Heizen wird teurer
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das betrifft vor allem:
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Treibstoffkosten: Höhere Preise für Diesel und Benzin belasten Fuhrparks und Logistik.
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Heizkosten: Unternehmen mit großen Heizflächen müssen mit Mehrkosten für Erdgas und Heizöl rechnen.
Was tun? Setzen Sie auf Maßnahmen zur Energieeffizienz und nutzen Sie erneuerbare Energien sowie CO2-neutrale Energietarife, um langfristig Kosten zu senken. Wenn höhere Betriebskosten unvermeidbar sind, prüfen Sie gezielt, ob Preisanpassungen an Ihre Kunden möglich sind.
Bürokratieentlastung: Weniger Papierkram
Das neue Bürokratieentlastungsgesetz IV tritt zum Jahresbeginn 2025 in Kraft und bringt konkrete Erleichterungen:
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Aufbewahrungsfrist: Steuerliche Unterlagen müssen nur noch 8 Jahre (statt 10 Jahre) archiviert werden.
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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die monatliche Meldepflicht greift erst ab 9.000 Euro (vorher: 7.500 Euro).
Was tun? Nutzen Sie die Entlastung! Passen Sie jetzt Ihre internen Prozesse an. Die verkürzten Archivierungspflichten und höheren Schwellenwerte geben Ihnen mehr Spielraum für effizientere Abläufe.
Sozialversicherungen: Höhere Beitragsgrenzen
Ab Januar 2025 erhöhen sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung:
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Rentenversicherung: Die Grenze liegt künftig bundesweit einheitlich bei 8.050 Euro pro Monat. Zum Vergleich: 2024 betrug sie noch 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten Bundesländern.
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Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 5.512,50 Euro pro Monat (2024: 5.175 Euro).
Was tun? Planen Sie voraus! Passen Sie Ihre Lohnkostenplanung frühzeitig an, um Überraschungen zu vermeiden. Höhere Beitragslasten für gutverdienende Mitarbeiter stehen an – reagieren Sie rechtzeitig!
Mindestlohn, Minijobs und Grundfreibetrag: Steigende Grenzen 2025
Ab Januar 2025 treten mehrere Erhöhungen in Kraft:
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Mindestlohn: Steigt auf 12,82 Euro brutto pro Stunde (vorher: 12,41 Euro).
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Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze erhöht sich auf 556 Euro/Monat (vorher: 538 Euro).
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Grundfreibetrag: Rückwirkend für 2024 steigt der steuerfreie Betrag auf 11.784 Euro, ab 2025 auf 12.084 Euro.
Was tun? Bereiten Sie sich vor! Passen Sie Ihre Gehaltsstrukturen und Budgets jetzt an, um die steigenden Personalkosten bei Minijobs und Mindestlohnempfängern abzufedern.
E-Rechnung: Pflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen. Dies gilt für inländische B2B-Umsätze (Geschäfte zwischen Unternehmen). Das bedeutet:
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Weniger Papier: Elektronische Rechnungen werden in strukturierten Formaten (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) versendet. Wichtig: Ein einfaches PDF reicht nicht mehr, weil es nicht dem erforderlichen strukturierten Format entspricht.
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Effizienzgewinne: Schnellere Bearbeitung und Kosteneinsparungen für Druck, Versand und Archivierung.
Was tun? Werden Sie aktiv! Aktualisieren Sie Ihre Rechnungssoftware rechtzeitig und schulen Sie Ihre Buchhaltungsteams, um reibungslos und rechtskonform zu arbeiten.
Grundsteuerreform: Neue Regeln ab Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Die Grundsteuer wird neu berechnet:
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Erste Fälligkeit: Vorauszahlungstermin ist der 15. Februar 2025. Einige Kommunen haben jedoch den ersten Zahlungstermin auf den 30. April 2025 verschoben.
Was tun? Prüfen Sie jetzt! Überarbeiten Sie die Berechnungsgrundlagen für Ihre Immobilien und kalkulieren Sie die neue Steuerlast rechtzeitig ein – es könnte teurer werden!
Nachweisgesetz: Textform reicht
Ab 2025 können Arbeitsbedingungen in Textform nachgewiesen werden. Das heißt: Eine E-Mail reicht, der Nachweis auf Papier ist in der Regel nicht mehr erforderlich.
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Ausnahme: Einige Branchen, wie das Baugewerbe oder bestimmte tariflich geregelte Bereiche, müssen weiterhin schriftliche Nachweise mit eigenhändiger Unterschrift erbringen.
Was tun? Prüfen Sie genau! Klären Sie, ob Ihr Unternehmen von dieser Ausnahme betroffen ist und passen Sie Ihre Prozesse bei Bedarf rechtzeitig an.
Barrierefreiheit: Pflicht ab Juni 2025
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte privatwirtschaftliche Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern. Dazu gehören:
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Webseiten und Apps
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Kundenportale
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Selbstbedienungsterminals
Was tun? Handeln Sie jetzt! Setzen Sie frühzeitig technische Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinien) um, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Prüfen Sie: Erfüllt Ihr Unternehmen bereits die gesetzlichen Anforderungen?
Kassenbon-Meldepflicht: Neue Pflichten ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme (eAS) in Kraft. Unternehmen müssen den Einsatz oder die Außerbetriebnahme solcher Systeme über "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle an die Finanzverwaltung melden. Wichtige Fristen:
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Bestandsgeräte: Elektronische Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, sind bis spätestens 31. Juli 2025 zu melden.
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Neugeräte: Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
Was tun? Prüfen Sie jetzt! Kontrollieren Sie Ihre Systeme rechtzeitig und implementieren Sie die notwendigen Meldeverfahren, um teure Strafen zu vermeiden.
Vereinfachung im Gewerbemietrecht & Wegfall des Meldescheins bei Hotels
Gewerbemietverträge, die länger als ein Jahr laufen, erfordern ab 2025 keine Schriftform mehr. Stattdessen ist die Textform (z. B. per E-Mail) ausreichend. Der Vorteil: Vereinfachte Vertragsabschlüsse und weniger formeller Aufwand für Mieter und Vermieter.
In Hotels und Pensionen entfällt ab dem 1. Januar 2025 die Pflicht zur Meldung für inländische Gäste. Eine digitale Datenerhebung ist ebenfalls nicht notwendig.
Was tun? Machen Sie es einfacher! Passen Sie Ihre Prozesse jetzt an, um von den vereinfachten Abläufen zu profitieren.
Fazit: Agieren statt reagieren – machen Sie Ihr Unternehmen fit für 2025!
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Prozesse zu optimieren und von bürokratischen Entlastungen zu profitieren. Wer jetzt nicht handelt, riskiert steigende Kosten und verpasst Chancen auf Effizienzgewinne. Der Schlüssel liegt im proaktiven Handeln – prüfen, anpassen, profitieren. Starten Sie jetzt!