Politik

Bundesrat stimmt Absicherung des Bundesverfassungsgerichts zu

Das Bundesverfassungsgericht ist besser vor Eingriffen geschützt: Eine Reform sichert Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des höchsten Gerichts. Wie die neuen Regeln verhindern, dass demokratiefeindliche Kräfte das Gericht lahmlegen, und warum das Grundgesetz eine entscheidende Rolle spielt, lesen Sie hier.
20.12.2024 13:39
Aktualisiert: 20.12.2024 13:39
Lesezeit: 1 min

Das Bundesverfassungsgericht ist künftig besser gegen demokratiefeindliche Kräfte geschützt. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts sind nun im Grundgesetz festgeschrieben, sodass sie nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu ändern sind.

Höchstes Gericht wird sturmfest gemacht

Bislang waren diese Regeln in einfachen Gesetzen festgeschrieben, die auch mit einfachen Mehrheiten zu ändern waren. Die Unabhängigkeit des Gerichts vor äußeren Einflüssen werde gestärkt, sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD). Er erinnerte an die Justizkrisen in europäischen Staaten wie Polen und Ungarn. "Wir hier in Deutschland stellen unser höchstes Gericht wetterfest auf." Bei der Abstimmung votierten alle Länder mit Ja, nur Brandenburg enthielt sich.

Im Grundgesetz ist nun festgeschrieben, dass das Gericht 16 Richter und zwei Senate hat, dass die Amtszeit der Richterinnen und Richter zwölf Jahre beträgt und eine Wiederwahl nicht möglich ist. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, wurde festgelegt, dass Richter die Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführen.

Wahl neuer Richter wird abgesichert

Um für den Fall einer Sperrminorität bei der Richterwahl gewappnet zu sein, wird ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt. Falls für die Wahl nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, soll das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt. Das soll eine dauerhafte Blockade verhindern.

Bremens Regierungschef Bovenschulte sagte zu den Änderungen: "Wir sichern damit die seit Jahrzehnten bewährte Grundstruktur des Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter."

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