Panorama

Ex-VW-Chef Winterkorn lehnt Richter als befangen ab

Im Strafverfahren zur Dieselaffäre hat der frühere VW-Chef Martin Winterkorn den Vorsitzenden Richter für befangen erklärt. Er begründet diesen Antrag mit der Annahme, dass sich der Richter bereits vor der ärztlichen Untersuchung des Angeklagten eine feste Meinung über dessen Gesundheitszustand gebildet habe. Dieser Schritt könnte den geplanten Neustart des Prozesses im Februar 2025 erneut gefährden. Winterkorn, dem gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und Falschaussage vorgeworfen werden, wehrt sich gegen sämtliche Vorwürfe. Der Befangenheitsantrag sorgt bereits jetzt für ein weiteres Fragezeichen im laufenden Verfahren.
23.12.2024 14:49
Aktualisiert: 23.12.2024 14:49
Lesezeit: 2 min
Ex-VW-Chef Winterkorn lehnt Richter als befangen ab
Ex-VW-Chef-Winterkorn im Dieselskandal: Befangenheitsantrag sorgt für Prozessverzögerung. Das Bild stammt aus dem März 2024 im Landgericht Braunschweig. (Foto: dpa) Foto: Moritz Frankenberg

Der frühere VW -Konzernchef Martin Winterkorn lehnt in seinem Strafverfahren zur Dieselaffäre den Richter als befangen ab. Das Vertrauen Winterkorns in die Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters sei durch dessen Verhalten zerstört, heißt es in einem Schreiben der Verteidigung an das Landgericht Braunschweig, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Anwälte des 77-Jährigen stören sich daran, dass der Prozess für Februar 2025 neu angesetzt worden sei, bevor eine gerichtlich angeordnete Begutachtung des Gesundheitszustandes von Winterkorn stattgefunden habe. Das Landgericht hatte vergangenen Mittwoch am Nachmittag per Pressemitteilung informiert, dass ein Neustart des Verfahrens mit 89 Terminen für den 4. Februar geplant sei.

Verteidigung: Gutachter hält Reise zum Gericht für unzumutbar

Tatsächlich sei Winterkorn erst am Nachmittag des 18.12., also ebenfalls vergangenen Mittwoch, untersucht worden, moniert die Verteidigung. Es ist den Anwälten zufolge daher ausgeschlossen, dass dem Richter bei der Festlegung der Verhandlungstermine sowie Versendung der Pressemeldung bekannt gewesen sein kann, zu welchem Ergebnis der Arzt kommt. Eine Reaktion des Gerichts auf den Befangenheitsantrag war am Montag zunächst nicht zu erhalten.

Nach Angaben der Verteidigung kommt der Mediziner in seinem Gutachten vom Folgetag zu dem Ergebnis, dass Winterkorn zwar grundsätzlich reisefähig sei. Eine Anreise nach Braunschweig sei ihm aber nach gutachterlicher Einschätzung zurzeit nicht zumutbar. Zudem seien ganze Verhandlungstage wahrscheinlich nicht möglich. Das Verhalten des Richters belege, dass dieser sich zum Gesundheitszustand Winterkorns eine feste Meinung gebildet habe, bevor ihm das Ergebnis des ärztlichen Sachverständigen vorgelegen habe.

Prozessneustart wackelt wieder

Mit dem Befangenheitsantrag steht vor dem Prozess erneut ein dickes Fragezeichen. Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Er hatte aber sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Vergangenen September - fast genau neun Jahre nach dem Auffliegen der Abgasmanipulationen beim Wolfsburger Autobauer - hatte der erste Prozess gegen Winterkorn begonnen. Nach wenigen Verhandlungstagen war das Verfahren wegen einer Verletzung des Anklagten verschoben worden. Nach damaligen Gerichtsangaben hatte sich Winterkorn so schwer verletzt, dass er in ein Krankenhaus musste.

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