Einspeisevergütung: Aktueller Hinweis - wird die Einspeisevergütung abgeschafft?
Zunächst einmal die guten Nachrichten: Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen wird nicht abgeschafft, auch wenn es Ende 2024 einige Schlagzeilen über die vermeintliche Abschaffung der Einspeisevergütung gab. Aber es ändert sich etwas: Die alte Bundesregierung hatte vor, die Einspeisevergütung zeitweise auszusetzen. Wenn der Strompreis an der Börse kurzzeitig ins Negative rutscht, sollen so dem Staat hohe Kosten erspart werden.
Im Gegenzug sollen PV-Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung länger bekommen. Dafür hat die Politik eine einfache Lösung gefunden: Die ausgesetzte Zeitspanne wird einfach hinten an die garantierten 20 Jahre angehängt. Wichtig ist dabei, dass diese Pläne nur Anlagen betreffen sollen, die neu in Betrieb gehen. Da die Bundestagswahl am 23. Februar ansteht, ist aktuell nicht klar, ob die Pläne tatsächlich umgesetzt werden. Was aber sicher ist: Die Einspeisevergütung bleibt erhalten, sehr sicher auch bei einer neuen Bundesregierung, die beispielsweise von der CDU geführt wird.
Und nicht nur das: Es ist sogar eine höhere Einspeisevergütung für große PV-Anlagen in Sicht. Durch eine bereits beschlossene Gesetzesänderung, das sogenannte Solarpaket, erhöht sich die Einspeisevergütung für den Leistungsanteil von 40 bis 100 Kilowatt-Peak um weitere 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Ein Hindernis ist allerdings noch die EU-Kommission, die die neue Regelung beihilferechtlich genehmigen muss. Solange gelten noch die alten Vergütungssätze.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine feste Zahlung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für den Strom erhalten, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Diese Vergütung wird über 20 Jahre garantiert und basiert auf dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Die Höhe der Vergütung ist unter anderem von der Leistung der PV-Anlage und der Nutzungsweise (Teileinspeisung oder Volleinspeisung) abhängig.
Beispielsweise erhält ein Betreiber einer neuen PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWp, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen wird, 8,03 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,73 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Ab dem 1. Februar 2025 sinken diese Werte auf 7,94 Cent bzw. 12,60 Cent pro kWh.
Wie wird die Einspeisevergütung beantragt?
Die Einspeisevergütung wird automatisch gewährt, wenn der Betreiber seine PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert und der Netzbetreiber die Einspeisung bestätigt. Entscheidendes Datum ist der Tag der Inbetriebnahme der Anlage, an dem sie erstmals Strom erzeugt.
Für kleine Anlagen, beispielsweise auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kWp, gilt zudem eine Steuerbefreiung, sofern diese nur dem Eigenverbrauch oder der Einspeisung ins Netz dienen. Für Mehrfamilienhäuser liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohneinheit.
Aktuelle Entwicklungen: Sinkende Einspeisevergütung und politische Debatten
Die Einspeisevergütung sinkt alle sechs Monate um ein Prozent. Diese Regelung gilt weiterhin, nachdem das sogenannte "Osterpaket" der Ampelregierung 2024 ausgelaufen ist. Für Anlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung beispielsweise auf 7,94 Cent/kWh (Teileinspeisung) und 12,60 Cent/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp.
Doch nicht nur die Höhe der Vergütung ist Gegenstand der Diskussion. Bis November 2024 hat die Bundesregierung rund 17,8 Milliarden Euro ausgegeben, um die Einspeisevergütung zu finanzieren. Angesichts knapper Kassen und eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien am Strommix (62 Prozent im Jahr 2024) wird das Modell zunehmend infrage gestellt. Die neue Bundesregierung steht vor der Herausforderung, eine finanzielle Entlastung des Haushalts zu schaffen und gleichzeitig die Energiewende voranzutreiben.
PV-Anlage geht bis zum 31. Januar in Betrieb
Vergütungssätze für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen.
Leistung der PV-Anlage | mit Eigenverbrauch (Teileinspeisung) | ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung) |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh | 12,73 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp | 6,95 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp | 5,68 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh |
Einspeisevergütung 2025: PV-Anlage geht ab dem 1. Februar in Betrieb
Vergütungssätze für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2025 in Betrieb gehen.
Leistung der PV-Anlage | mit Eigenverbrauch (Teileinspeisung) | ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung) |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,94 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp | 6,88 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp | 5,62 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Geplante Reformen: Ende der Einspeisevergütung in Sicht?
Schon die Ampelregierung hatte ein Gesetz vorbereitet, das die Einspeisevergütung in ihrer bisherigen Form grundlegend ändern sollte. Geplant war, die Vergütung für neue Anlagen zeitweise auszusetzen, wenn die Strompreise an der Börse ins Negative rutschen. In solchen Phasen würde kein Geld für eingespeisten Strom gezahlt, um Kosten zu sparen und das Netz zu entlasten. Stattdessen sollten Anreize für Eigenverbrauch und Speicherlösungen geschaffen werden. Betreiber von PV-Anlagen würden damit motiviert, den Strom vor Ort zu nutzen oder für spätere Zeiten zu speichern. Zusätzlich sollte die Direktvermarktungspflicht schrittweise ausgeweitet werden, sodass auch kleinere Anlagen ab einer Leistung von 25 kWp oder weniger ihren Strom selbst vermarkten müssten.
Obwohl diese Reformen nicht mehr vor dem Ende der Ampelregierung verabschiedet wurden, gilt es als wahrscheinlich, dass die neue Regierung ähnliche Pläne umsetzen wird. Ziel ist es, die Finanzierung erneuerbarer Energien marktbasiert neu auszurichten und den Staatshaushalt zu entlasten.
Abschaffung der Einspeisevergütung: Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Höhere Anreize für Eigenverbrauch und Speichertechnologien.
- Geringere Belastung für den Bundeshaushalt.
- Stabilisierung des Stromnetzes, da weniger Strom zu Zeiten negativer Preise eingespeist wird.
Nachteile:
- Reduzierte Attraktivität für den Ausbau neuer PV-Anlagen, insbesondere bei kleinen Betreibern.
- Abhängigkeit von volatilen Strommarkpreisen.
- Möglicher Verlust der Planungssicherheit für Neuinvestitionen.
Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch: Was lohnt sich 2025 mehr?
Die Entscheidung zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch) und Volleinspeisung hängt von den individuellen Rahmenbedingungen ab. Bei Teileinspeisung nutzt der Betreiber einen Teil des erzeugten Stroms selbst und erhält für den übrigen Strom eine niedrigere Vergütung. Diese Option lohnt sich besonders für Haushalte mit hohem Eigenverbrauch, etwa durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen.
Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Hierfür gibt es eine höhere Einspeisevergütung, allerdings entfällt der Vorteil des Eigenverbrauchs. Welche Variante sich mehr lohnt, hängt von den Marktpreisen, der Anlagenleistung und dem individuellen Stromverbrauch ab.
Tipps für Anlagenbetreiber
-
Regelmäßige Überprüfung der Vergütungssätze:
Prüfen Sie die aktuellen Vergütungssätze und passen Sie Ihre Planungen entsprechend an. -
Investition in Speicherlösungen:
Mit sinkenden Speicherpreisen wird die Kombination aus PV-Anlage und Batteriespeicher attraktiver. Eigenverbrauchsquoten von bis zu 80 % sind realistisch. -
Mieterstrom-Optionen prüfen:
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, könnte ein Mieterstrommodell eine lohnende Option sein. -
Rechtzeitig auf Smart Meter umrüsten:
Um Förderungen nicht zu gefährden, stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage den neuen Anforderungen entspricht.
Speicherlösungen: Die Zukunft des Eigenverbrauchs
Mit dem Fokus auf Eigenverbrauch werden Speicherlösungen immer wichtiger. Diese ermöglichen es, überschüssigen Strom zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Besonders in Phasen negativer Strompreise oder bei einer möglichen Abschaffung der Einspeisevergütung würde dies die Attraktivität von Solaranlagen erhöhen.
Allerdings sind auch Speicher nicht die alleinige Lösung. Längere Dunkelflauten, in denen weder Sonne noch Wind zur Stromproduktion beitragen, zeigen die Grenzen von Solar- und Speicherlösungen auf. Hier sind weiterhin ergänzende Technologien wie grüner Wasserstoff oder innovative Netzspeicher notwendig.
Wie geht es weiter mit der Einspeisevergütung?
Ob und wie die Einspeisevergütung 2025 reformiert wird, hängt von den politischen Entscheidungen der neuen Bundesregierung ab. Sicher ist, dass das derzeitige Modell unter Druck steht. Die Einspeisevergütung für Photovoltaik könnte in den kommenden Jahren grundlegend überarbeitet werden, um die Energiewende effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Bis dahin bleibt die Einspeisevergütung jedoch eine attraktive Option für Betreiber neuer PV-Anlagen.