Politik

Bundestagswahl 2025: Briefwahl beantragen - wie Ihre Briefwahlunterlagen pünktlich ankommen

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl hat begonnen. Doch aufgrund verkürzter Fristen bleibt wenig Zeit für die Briefwahl. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Unterlagen rechtzeitig beim Wahlamt eintreffen.
20.01.2025 11:11
Lesezeit: 3 min
Bundestagswahl 2025: Briefwahl beantragen - wie Ihre Briefwahlunterlagen pünktlich ankommen
Briefwahl-Dummys liegen im Briefzentrum der Deutschen Post vor einem Testlauf in einer Kiste (Foto: dpa). Foto: Arne Dedert

Die Zeit bis zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird knapp: Wer bis dahin seine Stimme per Briefwahl abgeben will, hat dafür in diesem Jahr nur noch zwei statt wie sonst fünf Wochen Zeit. Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen daher “schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist”, sagte Bundeswahlleiterin Ruth Brand der Berliner Tageszeitung.

Bundestagswahl 2025: Briefwahlunterlagen direkt ausfüllen und wählen

Bei früheren Wahlen gab es den amtlichen Hinweis, dass der Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl bei der Post sein muss, damit er rechtzeitig ankommt. Für die Bundestagswahl 2025 gibt es diesen Hinweis nicht mehr. Das heißt: Die Wählerinnen und Wähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen pünktlich beim zuständigen Wahlamt eintreffen.

Um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen, könne es sinnvoll sein, gleich bei der Abholung der Unterlagen im Rathaus zu wählen, sagte Bayerns Landeswahlleiter Thomas Gößl gegenüber BR24. „Dort werden entsprechende Wahlkabinen aufgestellt, in denen man seinen Stimmzettel ausfüllen kann.“ Dieser werde dann eingetütet und der verschlossene Umschlag bei der Gemeinde abgegeben. Die Wählerinnen und Wähler hätten so kein Transportproblem mit dem Wahlbrief zurück zur Gemeinde, so Gößl.

Der Grund dafür: Normalerweise werden die Unterlagen zur Briefwahl zugeschickt, wenn diese beantragt wurde. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen direkt im Rathaus abzuholen und gleich vor Ort auszufüllen und abzugeben.

Briefwahl beantragen: Versand der Briefwahlbenachrichtigungen seit 13. Januar

Seit dem 13. Januar verschicken die Gemeinden in ganz Deutschland die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten. Erst wenn diese eingetroffen ist, kann die Briefwahl beantragt werden. Laut Bayerns Landeswahlleiter Thomas Gößl ist dafür das Online-Verfahren am einfachsten. Auf den Wahlbenachrichtigungen befindet sich ein entsprechender Barcode. “Daneben gibt es die Möglichkeit, das Ganze per Papier zu machen oder per Mail.”

Ein weiterer Faktor, der zur Zeitknappheit bei der Briefwahl beiträgt, ist der Stichtag für die Aufstellung der Wahlvorschläge am 30. Januar. Dabei handelt es sich um die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um ein Bundestagsmandat bewerben. Die Wahlvorschläge werden von den Parteien und Wählervereinigungen eingereicht und müssen zuvor von den Wahlbehörden geprüft werden, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Versand der Briefwahlunterlagen am 10. Februar

Grundsätzlich werde eine vorgezogene Neuwahl wie eine ‘reguläre’ Bundestagswahl vorbereitet und durchgeführt, allerdings mit verkürzten Fristen, heißt es in einer Mitteilung der Bundeswahlleitung. So sei bereits die Frist für die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge verkürzt worden. Ein schnelleres Verfahren sei aber wegen der erforderlichen Sorgfalt nicht möglich. Das bedeutet: Die Stimmzettel können erst ab dem 30. Januar gedruckt werden.

Unterlagen bis 23. Februar einreichen: Auszählung beginnt 18 Uhr

Ab 10. Februar verschicken die Gemeinden dann die Briefwahlunterlagen. Das könne laut Landeswahlleiter Thomas Gößl in einzelnen Fällen früher oder später passieren. Wer trotz seines Briefwahlantrags eine Woche vor der Wahl, also bis zum 16. Februar, noch keine Unterlagen bekommen habe, solle bei seiner Gemeinde nachfragen. Generell gilt: Die Unterlagen müssen am Sonntag, 23. Februar, bis um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Dann beginnt die Auszählung, sowohl für die Briefwahl als auch für die Urnenwahl.

Briefwahl: Wählerinnen und Wähler in Deutschland werden immer älter

Die Auszählung der Stimmen gibt nicht nur Aufschluss über den Wahlausgang, sondern auch über gesellschaftliche Trends – etwa die Zusammensetzung der Wählerstruktur. Diese zeigt: Die deutsche Wählerschaft altert stetig. Laut Zahlen des Demografieportals der Bundesregierung verschiebt sich die Wählerstruktur in Deutschland zunehmend zugunsten der älteren Generation. Bei der Bundestagswahl 2021 waren von den insgesamt 61,2 Millionen Wahlberechtigten mehr als 20 Prozent älter als 70 Jahre, während nur etwa 14 Prozent jünger als 30 Jahre waren.

Im Vergleich zur Bundestagswahl 1987 zeigt sich ein klarer demografischer Wandel: Damals war fast jede vierte wahlberechtigte Person jünger als 30, während nur etwa jeder Siebte älter als 70 war. Diese Verschiebung wird sich aufgrund des demografischen Wandels weiter fortsetzen.

So beeinflusst der demografische Wandel die Stimmabgabe

Auffällig ist auch das Wahlverhalten der Altersgruppen: Ältere Menschen gehen besonders häufig zur Wahl. 2021 gaben 75 Prozent der über 70-Jährigen und sogar 80 Prozent der 60- bis 69-Jährigen ihre Stimme ab. Bei den jüngeren Wählern, etwa den 21- bis 24-Jährigen, lag die Wahlbeteiligung hingegen bei 71 Prozent. Dieses Muster ist nicht neu, schon in der Vergangenheit nahm die Wahlbeteiligung mit steigendem Alter zu.

Laut Demografieportal der Bundesregierung verdeutlicht diese Entwicklung, wie stark der demografische Wandel nicht nur die Wählerstruktur, sondern auch das politische Gewicht der Altersgruppen beeinflusst. Bemerkenswert ist jedoch, dass die Wahlbeteiligung bei den letzten beiden Bundestagswahlen über alle Altersgruppen hinweg wieder gestiegen ist.

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