Wirtschaft

Apple Kartellverfahren: Strengere Wettbewerbskontrolle könnte weitreichende Folgen haben

Der BGH verhandelt über das Apple Kartellverfahren: Das Bundeskartellamt sieht den Konzern als marktübergreifend bedeutend an. Die Einstufung hätte strenge Wettbewerbskontrollen zur Folge. Apple wehrt sich jedoch entschieden gegen diese Einschätzung. Doch welche Kriterien gelten und wie könnte die Entscheidung ausfallen?
28.01.2025 12:47
Lesezeit: 2 min
Apple Kartellverfahren: Strengere Wettbewerbskontrolle könnte weitreichende Folgen haben
BGH verhandelt im Apple Kartellverfahren: Entscheidung über Wettbewerb und Marktstellung des iPhone-Konzerns. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Für Apple geht es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um eine entscheidende Frage: Hat der iPhone-Konzern eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb"? Das Bundeskartellamt sagt: ja. Damit stünde Apple unter einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Doch der Konzern wehrt sich gegen diese Einstufung. Jetzt muss der Kartellsenat des BGH in Karlsruhe in erster und letzter Instanz entscheiden. Aber welche Voraussetzungen gelten für diese Feststellung? Und welche Konsequenzen hätte sie? Die wichtigsten Fakten zum Apple Kartellverfahren im Überblick:

Welche Folgen hätte die Entscheidung?

Wenn der BGH die Einschätzung des Bundeskartellamts bestätigt, könnten Verfahren der Behörde gegen Apple beschleunigt werden. Derzeit untersuchen die Wettbewerbshüter zum Beispiel die Tracking-Regelungen von Apple für Drittanbieter-Apps. Apple-Nutzerinnen und -Nutzer müssen der Nutzung von Tracking bei Drittanbieter-Apps aktiv zustimmen, während dies bei Apple-eigenen Apps nicht erforderlich ist. Das Bundeskartellamt prüft, ob Apple damit andere Unternehmen benachteiligt und sich selbst bevorzugt. Falls dies bestätigt wird, könnte die Behörde dieses Vorgehen untersagen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aus Januar 2021 ermöglicht es dem Bundeskartellamt, gezielt gegen große Digitalunternehmen vorzugehen, die für den Wettbewerb über Marktgrenzen hinweg eine wichtige Rolle spielen. "Eine Besonderheit digitaler Märkte ist, dass sie so schnelllebig sind", erklärt die IT-Rechtsanwältin Isabell Conrad. Mit dem neuen Paragrafen 19a GWB soll diese Dynamik stärker ins Kartellrecht einfließen, um zügiger auf Entwicklungen reagieren zu können.

Wie funktioniert das Verfahren?

Das Verfahren im Rahmen des Apple Kartellverfahrens hat zwei Stufen. Zunächst kann das Bundeskartellamt unabhängig von konkreten Verstößen feststellen, dass ein Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. In der zweiten Stufe erhält die Behörde weitreichende Befugnisse. Sie könnte Apple beispielsweise verbieten, eigene Produkte auf Plattformen gegenüber denen der Wettbewerber bevorzugt darzustellen, oder die Nutzung eines Angebots an ein anderes eigenes Angebot zu koppeln.

Welche Kriterien sind ausschlaggebend?

Für die Beurteilung spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Dazu gehört, ob das Unternehmen auf einem oder mehreren Märkten eine dominante Position einnimmt. Auch der Zugang zu spezifischen Ressourcen ist entscheidend. "Im digitalen Bereich betrifft das oft den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten", sagt Conrad. Apple habe zum Beispiel Zugang zu Gerätedaten seiner Nutzer, Informationen über Kaufverhalten in den App-Stores und zu Nutzungsdaten der iOS-Apps. "Diese Daten können verknüpft werden, wodurch eine umfassende Datenspur entsteht."

Welche Firmen tragen dieses Label bereits?

Das Bundeskartellamt hat bisher fünf Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft: Alphabet , Meta , Apple, Amazon und Microsoft . Während die Entscheidungen für die anderen Unternehmen bereits rechtskräftig sind, ist dies bei Apple noch nicht der Fall. Amazon legte ebenfalls Beschwerde ein, doch der BGH bestätigte im April 2024 die Position des Kartellamts.

Wie sieht das Kartellamt Apple?

Nach Auffassung der Wettbewerbshüter hat Apple "marktbeherrschende oder mindestens marktstarke Stellungen" in zahlreichen Bereichen. Dazu gehören Geräte wie Smartphones und Tablets, das Betriebssystem iOS und der App Store. Apple sei auf vielen Märkten aktiv, die miteinander verknüpft sind, und ermögliche Dritten den Zugang zu wesentlichen Beschaffungs- und Absatzmärkten. Außerdem verfüge der Konzern über weitreichenden Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten sowie über erhebliche Finanzmittel.

Wie argumentiert Apple?

Apple weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern kritisiert, die Einstufung ignoriere den "harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist", und stelle das Geschäftsmodell falsch dar. Dieses lege besonderen Wert auf die "Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer". Das Kartellamt unterteile Apples Angebot künstlich in Geräte, Betriebssysteme und App-Stores, obwohl es sich um ein integriertes System aus Hard- und Software handle.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Experten-Webinar: Ist Bitcoin das neue Gold? – Chancen, Risiken und Perspektiven

Inflation, Staatsverschuldung, geopolitische Unsicherheiten: Viele Anleger fragen sich, wie sie ihr Vermögen in Zeiten wachsender...

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Panorama
Panorama EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich schwächen
01.06.2025

Von Verspätungen betroffene Fluggäste haben in Zukunft möglicherweise deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Staaten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wettlauf um die Zukunft: Wie die USA ihre technologische Überlegenheit retten wollen
01.06.2025

China wächst schneller, kopiert besser und produziert billiger. Die USA versuchen, ihre Führungsrolle durch Exportverbote und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Freelancer: Unverzichtbare Stütze in flexiblen Arbeitswelten
01.06.2025

Trotz Homeoffice-Boom bleibt die Nachfrage nach Freelancern hoch. Warum Unternehmen auf Projektarbeiter setzen, wo die Vorteile liegen –...

DWN
Politik
Politik „Choose Europe“: Brüssel will Gründer mit Kapital halten
31.05.2025

Die EU startet einen neuen Wachstumsfonds, der Start-ups mit Eigenkapital unterstützen und in Europa halten soll. Doch Geld allein wird...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiewende umgekehrt: US-Firmen fliehen vor Trumps Klimapolitik – nach Europa
31.05.2025

Während Trump grüne Fördermittel in den USA kürzt, wendet sich die Clean-Tech-Branche von ihrer Heimat ab. Jetzt entstehen in Europa...

DWN
Politik
Politik Ärztepräsident warnt vor „Versorgungsnotstand“
31.05.2025

Ärztepräsident Klaus Reinhardt warnt vor Beeinträchtigungen im medizinischen Netz für Patienten, wenn nicht bald Reformen zu mehr...

DWN
Finanzen
Finanzen Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn es kein Testament gibt
31.05.2025

Jeder kann selbst bestimmen, wer seine Erben sein sollen. Wer das allerdings nicht durch ein Testament oder einen Erbvertrag regelt und...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Datensammeln ohne Richtung: Warum der falsche Analyst Ihrem Unternehmen schadet
31.05.2025

Viele Unternehmen sammeln Daten – doch ohne den richtigen Analysten bleiben sie blind. Wer falsche Experten einsetzt, riskiert...