Immobilien

Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich

Die Instandhaltung von Immobilien kann hohe Kosten verursachen – doch steuerlich geltend machen lassen sie sich erst, wenn die Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines fränkisches Vermieterpaars abgewiesen.
26.02.2025 07:15
Lesezeit: 1 min
Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich
Instandhaltungskosten dürfen nicht vorab von der Steuer abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof. (Foto: dpa) Foto: Jan Woitas

Im Folgenden:

Wohnungseigentümer und Vermieter können Rücklagen für die Instandhaltung ihrer Immobilien nicht vorab von der Steuer absetzen. Erst wenn das Geld tatsächlich für Reparaturen oder...

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