Immobilien

Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich

Die Instandhaltung von Immobilien kann hohe Kosten verursachen – doch steuerlich geltend machen lassen sie sich erst, wenn die Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines fränkisches Vermieterpaars abgewiesen.
26.02.2025 07:15
Lesezeit: 1 min
Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich
Instandhaltungskosten dürfen nicht vorab von der Steuer abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof. (Foto: dpa) Foto: Jan Woitas

Wohnungseigentümer und Vermieter können Rücklagen für die Instandhaltung ihrer Immobilien nicht vorab von der Steuer absetzen. Erst wenn das Geld tatsächlich für Reparaturen oder Erhaltungsmaßnahmen ausgegeben wurde, sind steuerliche Vorteile möglich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines Vermieterpaars aus Franken abgewiesen.

Eheleute wollten eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen

Die Eheleute, die mehrere Wohnungen vermieten, wollten ihre Einzahlungen in eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen. Nachdem das Finanzamt dies verweigerte, klagten sie – zunächst erfolglos vor dem Finanzgericht Nürnberg und nun auch ohne Erfolg vor dem höchsten deutschen Finanzgericht.

Sobald mehrere Eigentümer ein Wohnhaus besitzen, ist die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss eine Erhaltungsrücklage ansparen, um künftige Instandhaltungskosten zu decken. Laut Richter Jens Reddig sind in der Praxis Beträge zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche üblich.

Obwohl es im konkreten Fall nur um 1.300 Euro ging, hat das Urteil Auswirkungen auf viele Immobilieneigentümer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gibt es in Deutschland rund 43 Millionen Wohnungen, von denen sich viele in Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaften befinden.

BFH: Steuerliche Absetzbarkeit erst bei tatsächlicher Ausgabe

Einmal eingezahltes Geld in die Erhaltungsrücklage kann nicht einfach zurückgefordert werden. Die klagenden Vermieter argumentierten, dass das Geld für sie nicht mehr verfügbar sei – oder wie es Richter Reddig zusammenfasste: „Das Geld ist weg.“ Doch der BFH stellte klar, dass die bloße Einzahlung in eine Rücklage noch keine steuerlich anerkannte Ausgabe für Instandhaltung darstellt.

Diese Regelung gilt nicht nur für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Auch Wohnungsgesellschaften oder Eigentümer von Einfamilienhäusern können Instandhaltungskosten erst dann steuerlich absetzen, wenn diese tatsächlich angefallen sind, so Reddig.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Ripple startet RWA-Strategie, AMT DeFi-Verträge für erneuerbare Energien gehen live – XRP beginnt einen neuen Aufwärtszyklus

Mit der beschleunigten Einführung der RWA-Strategie (Real World Assets) durch Ripple entwickelt sich die Blockchain-Branche von reinem...

DWN
Immobilien
Immobilien Risiken für Hausbesitzer: Top-Ökonom Asmussen warnt vor Preisschock bei Versicherungsprämien
17.01.2026

Extreme Wetterereignisse verändern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und belasten zentrale Sicherungssysteme. Warnt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KfW Research: Ausgaben bei Forschung und Entwicklung stagnieren – Deutschlands Vorsprung schmilzt
17.01.2026

Deutschland zählt noch immer zu den größten Forschungsnationen – doch der Vorsprung schmilzt. Während andere Länder ihre...

DWN
Finanzen
Finanzen PayPal-Datenschutz: In drei Schritten zu mehr Privatsphäre beim Bezahlen
17.01.2026

PayPal weiß oft mehr über Ihre Zahlungen, als Ihnen lieb ist – und diese Informationen können für Werbung genutzt werden. Wer seine...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Drogeriemarkt DM expandiert: Omnichannel-Strategie treibt Auslandsgeschäft an
17.01.2026

Der DM-Konzern treibt den Ausbau seines Auslandsgeschäfts trotz hoher Anlaufkosten gezielt voran. Geht die Skalierungsstrategie des...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Eberswalder Wurst: Fleischriese Tönnies macht Traditionsbetrieb dicht – warnendes Lehrstück für andere Unternehmen
16.01.2026

Mit der Schließung der Eberswalder Wurstwerke verschwindet ein weiterer DDR-Traditionsbetrieb. Das Werk im brandenburgischen Britz wird im...

DWN
Politik
Politik Trump setzt sich durch: Wie die Abstimmung im US-Senat den Kongress spaltet
16.01.2026

Donald Trump demonstriert erneut, wie eng seine Machtbasis im US-Kongress weiterhin ist, selbst bei umstrittenen außenpolitischen Fragen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kakaopreis rutscht ab: Ursachen und Folgen für Märkte und Industrie
16.01.2026

Der Kakaomarkt reagiert auf spürbare Veränderungen bei Nachfrage und Verarbeitung. Signalisiert der jüngste Rückgang des Kakaopreises...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Porsche-Aktie: Absatzkrise in China – Porsche verkauft deutlich weniger Fahrzeuge
16.01.2026

Porsche spürt die anhaltende Marktschwäche in China deutlich: Der Absatz ging 2025 um rund ein Viertel auf 41.900 Fahrzeuge zurück....