Immobilien

Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich

Die Instandhaltung von Immobilien kann hohe Kosten verursachen – doch steuerlich geltend machen lassen sie sich erst, wenn die Ausgaben tatsächlich angefallen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines fränkisches Vermieterpaars abgewiesen.
26.02.2025 07:15
Lesezeit: 1 min
Instandhaltung steuerlich absetzen? Erst nach tatsächlichen Ausgaben möglich
Instandhaltungskosten dürfen nicht vorab von der Steuer abgesetzt werden, entschied der Bundesfinanzhof. (Foto: dpa) Foto: Jan Woitas

Wohnungseigentümer und Vermieter können Rücklagen für die Instandhaltung ihrer Immobilien nicht vorab von der Steuer absetzen. Erst wenn das Geld tatsächlich für Reparaturen oder Erhaltungsmaßnahmen ausgegeben wurde, sind steuerliche Vorteile möglich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit die Klage eines Vermieterpaars aus Franken abgewiesen.

Eheleute wollten eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen

Die Eheleute, die mehrere Wohnungen vermieten, wollten ihre Einzahlungen in eine für Instandhaltungen vorgesehene Rücklage als Werbungskosten geltend machen. Nachdem das Finanzamt dies verweigerte, klagten sie – zunächst erfolglos vor dem Finanzgericht Nürnberg und nun auch ohne Erfolg vor dem höchsten deutschen Finanzgericht.

Sobald mehrere Eigentümer ein Wohnhaus besitzen, ist die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss eine Erhaltungsrücklage ansparen, um künftige Instandhaltungskosten zu decken. Laut Richter Jens Reddig sind in der Praxis Beträge zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche üblich.

Obwohl es im konkreten Fall nur um 1.300 Euro ging, hat das Urteil Auswirkungen auf viele Immobilieneigentümer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gibt es in Deutschland rund 43 Millionen Wohnungen, von denen sich viele in Mehrfamilienhäusern mit Eigentümergemeinschaften befinden.

BFH: Steuerliche Absetzbarkeit erst bei tatsächlicher Ausgabe

Einmal eingezahltes Geld in die Erhaltungsrücklage kann nicht einfach zurückgefordert werden. Die klagenden Vermieter argumentierten, dass das Geld für sie nicht mehr verfügbar sei – oder wie es Richter Reddig zusammenfasste: „Das Geld ist weg.“ Doch der BFH stellte klar, dass die bloße Einzahlung in eine Rücklage noch keine steuerlich anerkannte Ausgabe für Instandhaltung darstellt.

Diese Regelung gilt nicht nur für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Auch Wohnungsgesellschaften oder Eigentümer von Einfamilienhäusern können Instandhaltungskosten erst dann steuerlich absetzen, wenn diese tatsächlich angefallen sind, so Reddig.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Aktienmarkt: Warum die nächste Rekordrally näher ist als der Crash
22.10.2025

Nach den Kursstürzen an den Börsen herrscht Unruhe, doch die Panik bleibt aus. Während regionale US-Banken wanken und Investoren über...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Chipkrise durch Nexperia-Lieferstopp: VW warnt vor möglichen Engpässen
22.10.2025

Die Krise um den Chip-Zulieferer Nexperia spitzt sich zu. VW schließt kurzfristige Engpässe nicht mehr aus.

DWN
Immobilien
Immobilien Preisdynamik am Mietmarkt: Mietanstieg auf Immobilienportalen schwächt sich ab
22.10.2025

Die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt ist hoch, doch die Preisdynamik verlangsamt sich. Was ist die Ursache? Der Experte des Kiel Instituts...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis auf Rekordniveau: Warum Anleger jetzt vorsichtig sein sollten
22.10.2025

Der weltweite Goldhandel boomt wie nie zuvor. Doch hinter glänzenden Preisen lauern Risiken: Gold kann entweder Sicherheit oder Rendite...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Sanierungsfall Webasto: Rettungsplan für den Autozulieferer scheint in trockenen Tüchern
22.10.2025

Der Rettungsplan für den Automobilzulieferer Webasto steht: Der für seine Autodächer und Standheizungen bekannte Zulieferer hat seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Luxus im Wandel: Exklusive Erlebnisse lösen materiellen Besitz als Statussymbol ab
22.10.2025

Der Luxusmarkt steht vor einem Wandel. Trotz steigender Vermögen der Superreichen schrumpfen traditionelle Segmente, während sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Höhere Strompreise im Winter? Behörden legen Bericht für Deutschland vor
22.10.2025

Ende 2024 schnellten die Strompreise zeitweise auf mehr als 900 Euro pro Megawattstunde. Haben Anbieter die Lage ausgenutzt?...

DWN
Finanzen
Finanzen „Sorgenkind“ Vollkasko: Autoversicherung verteuert sich weiter
22.10.2025

Eine Verivox-Auswertung zeigt Steigerungen deutlich über der Inflation. Immerhin im Vergleich zu den Anstiegen des vergangenen Jahres...