Politik

Olaf Scholz: Afghanistan-Flüge könnten juristisches Nachspiel für den Kanzler haben

Hat der jüngste Charter-Flug von Afghanistan nach Deutschland rechtliche Konsequenzen für Kanzler Scholz? Für eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg jedenfalls besteht der Verdacht auf eine Gefährdung der Bevölkerung. Sie bezieht sich dabei auf einen Brandbrief des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft.
07.03.2025 12:51
Aktualisiert: 07.03.2025 12:51
Lesezeit: 1 min

Olaf Scholz: Afghanistan-Flüge könnten juristische Konsequenzen für den Kanzler haben

Der gelandete Flieger mit 132 Afghanen könnte ein juristisches Nachspiel für Kanzler Olaf Scholz und die scheidende Bundesregierung haben. Eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg sieht in der Aufnahme der afghanischen Asylsuchenden eine "Gefährdung der Bevölkerung", wie die BILD aus dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin zitiert. Weiter wird ein Bezug zum Brandbrief des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG) an den Kanzler erwähnt.

Wie Rechtsanwalt Rafael Fischer gegenüber dem Boulevardblatt erklärte, wurde die Strafanzeige am Mittwoch nach der Landung des Charterflugs bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht.

Afghanistan-Flüge: Brandbrief der Bundespolizeigewerkschaft warnt vor Sicherheitsrisiken

„Ich möchte damit die Ermittlungen gegen Olaf Scholz anstoßen. Er hat eine Straftat im Amt begangen. Das Programm ist für andere Menschen gedacht, nicht für die, die in dem Flieger saßen“, so Fischer. „Es existieren keine belastbaren Rechtsgrundlagen, die es erlauben, diese Personen einfach so – und zudem auf Kosten der Bundesrepublik – nach Deutschland zu bringen“, fährt der Anwalt fort. Fischer bezieht auch auf einen Brandbrief des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz an Olaf Scholz. In diesem werden die Flüge aus Afghanistan wegen möglicher falscher Identitäten der Reisenden als „hochriskant und unverantwortlich“ bezeichnet. Auch Allein im Hinblick auf Steuergelder sieht Fischer einen Rechtsverstoß.

Medien des Springer Verlags enthüllten zuvor, dass von den 132 Afghanen an Bord der gecharterten Boeing 737 nur eine Person als sogenannte Ortskraft anerkannt war. Zudem wurden 25 weitere Flüchtlinge wegen Sicherheitsbedenken kurzfristig von der Passagierliste gestrichen.

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