Endgültige Entscheidung der Kommission steht noch aus
Dabei geht es beispielsweise um den Erwerb digitaler Produkte wie Spielfiguren oder Zusatzfunktionen in einer App. Der Digital Markets Act (DMA) verlangt, dass Anbieter für solche Transaktionen außerhalb des Play Stores keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen.
Der Google-Konzern sieht das anders. Er kritisiert unter anderem, dass mit den von der Kommission geforderten Änderungen Innovationen behindert und die Produktqualität verschlechtert werde. "Wenn wir keine angemessenen Gebühren erheben können, um die laufende Entwicklung von Android und den von uns angebotenen Play-Diensten zu unterstützen, können wir auch nicht in eine offene Plattform investieren, die Milliarden von Handys auf der ganzen Welt versorgt und nicht nur denjenigen hilft, die es sich leisten können, 1000 Euro für das neueste Premium-Modell auszugeben", hieß es in einer Stellungnahme. Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission, ob das US-Unternehmen tatsächlich rechtswidrig handelt, steht noch aus.
Milliardenstrafen stehen im Raum
Auch bei der klassischen Google-Suche wird Alphabet vorgeworfen, gegen die DMA-Vorgaben zu verstoßen. Die Kommission hat in ihrer vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass Alphabet eigene Dienste bevorzugt, etwa beim Shopping oder bei Hotelbuchungen. Diese Angebote würden oft prominenter und mit erweiterten visuellen Formaten angezeigt, was die Transparenz und Fairness im Wettbewerb beeinträchtige.
Seit etwa einem Jahr müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Konkurrenten sorgen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktstellung zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Vorschriften für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter fallen etwa die US-Riesen Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.
Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.
Apple ebenfalls im Visier der EU
Die EU-Kommission mahnte zudem den US-Konzern Apple, das iPhone noch stärker für Konkurrenten zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Smartwatches, Kopfhörer oder Digital-Brillen anderer Hersteller besser als bisher mit dem Telefon kompatibel sein. Konkret fordert Brüssel, dass Drittanbieter-Technik bei Benachrichtigungen, Dateiübertragungen und Audio-Funktionen nicht benachteiligt wird. Die Kommission betonte, dass Apple dabei weiterhin die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer schützen könne.
Apple kritisierte, dass die Kommission die Innovationskraft des Konzerns für Nutzer in Europa verlangsamen würde. "Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen", hieß es in einer Mitteilung. Man wolle der Kommission diese Bedenken weiterhin vermitteln.
Startup-Verband: Müssen uns gegen unlautere Praktiken wehren
Der deutsche Startup-Verband begrüßt die vorläufigen Feststellungen der Europäischen Kommission. "Gegen unlautere Praktiken von Big Tech müssen wir uns wehren", so Vorstandsvorsitzende Verena Pausder. "Es darf nicht sein, dass große Plattformen unsere Startups mit unfairen Methoden ausbremsen und ihnen den Marktzugang erschweren."