Unternehmen

Google-Mutter Alphabet verstößt gegen EU-Recht

Die Google-Muttergesellschaft Alphabet verstößt nach einer ersten Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalvorschriften. Demnach behindert der Online-Riese App-Entwickler zu stark und riskiert deshalb eine hohe Geldstrafe. Alphabet ermögliche es nicht in ausreichendem Maße, Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zu lenken - und das kostenlos.
20.03.2025 06:01
Lesezeit: 2 min
Google-Mutter Alphabet verstößt gegen EU-Recht
Die Google-Mutter Alphabet hat nichts zu feiern: Der US-Techriese verstößt offenbar gegen EU-Recht (Foto: dpa). Foto: Oliver Berg

Endgültige Entscheidung der Kommission steht noch aus

Dabei geht es beispielsweise um den Erwerb digitaler Produkte wie Spielfiguren oder Zusatzfunktionen in einer App. Der Digital Markets Act (DMA) verlangt, dass Anbieter für solche Transaktionen außerhalb des Play Stores keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen.

Der Google-Konzern sieht das anders. Er kritisiert unter anderem, dass mit den von der Kommission geforderten Änderungen Innovationen behindert und die Produktqualität verschlechtert werde. "Wenn wir keine angemessenen Gebühren erheben können, um die laufende Entwicklung von Android und den von uns angebotenen Play-Diensten zu unterstützen, können wir auch nicht in eine offene Plattform investieren, die Milliarden von Handys auf der ganzen Welt versorgt und nicht nur denjenigen hilft, die es sich leisten können, 1000 Euro für das neueste Premium-Modell auszugeben", hieß es in einer Stellungnahme. Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission, ob das US-Unternehmen tatsächlich rechtswidrig handelt, steht noch aus.

Milliardenstrafen stehen im Raum

Auch bei der klassischen Google-Suche wird Alphabet vorgeworfen, gegen die DMA-Vorgaben zu verstoßen. Die Kommission hat in ihrer vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass Alphabet eigene Dienste bevorzugt, etwa beim Shopping oder bei Hotelbuchungen. Diese Angebote würden oft prominenter und mit erweiterten visuellen Formaten angezeigt, was die Transparenz und Fairness im Wettbewerb beeinträchtige.

Seit etwa einem Jahr müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Konkurrenten sorgen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktstellung zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Vorschriften für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter fallen etwa die US-Riesen Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

Apple ebenfalls im Visier der EU

Die EU-Kommission mahnte zudem den US-Konzern Apple, das iPhone noch stärker für Konkurrenten zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Smartwatches, Kopfhörer oder Digital-Brillen anderer Hersteller besser als bisher mit dem Telefon kompatibel sein. Konkret fordert Brüssel, dass Drittanbieter-Technik bei Benachrichtigungen, Dateiübertragungen und Audio-Funktionen nicht benachteiligt wird. Die Kommission betonte, dass Apple dabei weiterhin die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer schützen könne.

Apple kritisierte, dass die Kommission die Innovationskraft des Konzerns für Nutzer in Europa verlangsamen würde. "Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen", hieß es in einer Mitteilung. Man wolle der Kommission diese Bedenken weiterhin vermitteln.

Startup-Verband: Müssen uns gegen unlautere Praktiken wehren

Der deutsche Startup-Verband begrüßt die vorläufigen Feststellungen der Europäischen Kommission. "Gegen unlautere Praktiken von Big Tech müssen wir uns wehren", so Vorstandsvorsitzende Verena Pausder. "Es darf nicht sein, dass große Plattformen unsere Startups mit unfairen Methoden ausbremsen und ihnen den Marktzugang erschweren."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

DWN
Finanzen
Finanzen Erbe aufteilen: So sichern Sie den Verbleib Ihres Partners im gemeinsamen Haus
19.07.2025

Sind Sie wiederverheiratet und haben Kinder aus früheren Beziehungen? Dann ist besondere Vorsicht geboten, wenn es darum geht, Ihr Erbe...

DWN
Finanzen
Finanzen Unser neues Magazin ist da: Kapital und Kontrolle – wem gehört Deutschland?
19.07.2025

Deutschland ist reich – doch nicht alle profitieren. Kapital, Einfluss und Eigentum konzentrieren sich zunehmend. Wer bestimmt wirklich...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererklärung: Wann Verspätungszuschläge unzulässig sind
19.07.2025

Viele Steuerzahler ärgern sich über Verspätungszuschläge, wenn sie ihre Steuererklärung zu spät abgeben. Doch nicht immer ist die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeiten nach der Schule: Warum viele keine Ausbildung beginnen
19.07.2025

Schnell Geld verdienen statt jahrelang pauken – das klingt für viele junge Menschen verlockend. Doch wer direkt nach der Schule in den...

DWN
Politik
Politik Militär statt Frieden? Was das EU-Weißbuch 2030 wirklich bedeutet
19.07.2025

Mit dem Weißbuch „Bereitschaft 2030“ gibt die EU ihrer Sicherheitspolitik eine neue Richtung. Doch Kritiker warnen: Statt...

DWN
Politik
Politik Nordkoreas Kronprinzessin: Kim Ju-Ae rückt ins Zentrum der Macht
18.07.2025

Kim Jong-Un präsentiert die Zukunft Nordkoreas – und sie trägt Handtasche. Seine Tochter Kim Ju-Ae tritt als neue Machtfigur auf. Was...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Birkenstock: Von der Orthopädie-Sandale zur globalen Luxusmarke
18.07.2025

Birkenstock hat sich vom Hersteller orthopädischer Sandalen zum weltweit gefragten Lifestyle-Unternehmen gewandelt. Basis dieses Wandels...

DWN
Politik
Politik 18. Sanktionspaket verabschiedet: EU verschärft Sanktionsdruck mit neuen Preisobergrenzen für russisches Öl
18.07.2025

Die EU verschärft ihren wirtschaftlichen Druck auf Russland: Mit einem neuen Sanktionspaket und einer Preisobergrenze für Öl trifft...