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Digitale Identität – Wer sind wir im Netz, und wer darf es wissen?

Digitale Identität ist 2025 mehr als ein Login. Sie ist Zugangskarte, Kontrollinstrument, Datenschutzversprechen und Wirtschaftsfaktor zugleich. Während Plattformanbieter wie Google und Apple seit Jahren SSO-Standards (Single Sign-On) setzen und Staaten wie China auf umfassende Realnamenpflichten setzen, versucht Europa mit der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet) einen eigenen Weg: vertrauenswürdig, interoperabel, nutzerzentriert. Doch wie weit ist dieser Anspruch bereits im Alltag angekommen? Und welche Rolle spielen digitale Identitäten jenseits der Wallet in Bereichen wie Gesundheit, Verwaltung, Bildung, Mobilität und Krypto?
03.04.2025 12:50
Lesezeit: 2 min
Digitale Identität – Wer sind wir im Netz, und wer darf es wissen?
(Bildquelle: pexels)

Elektronische Patientenakte und Gesundheits-ID

Für Januar 2025 war ursprünglich die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland für gesetzlich Versicherte im Opt-out-Verfahren geplant. Wer nicht widerspricht, bekommt nun nach Verschiebung des Termins automatisch eine ePA. Technisch basiert die Infrastruktur auf der Telematikinfrastruktur 2.0 (TI 2.0), bereitgestellt durch die gematik. Die Authentifizierung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung mit PIN und künftig möglicherweise biometrisch über die GesundheitsID, einem eIDAS-konformen Verfahren, das den Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikate nutzt. Diese zusätzliche digitale GesundheitsID ist zwar angedacht, aber noch nicht eingeführt.

Diese digitale Identität im Gesundheitswesen ermöglicht kontrollierte Freigaben für Leistungserbringer. Patienten können etwa Diagnosen, Medikationspläne oder Arztbriefe gezielt über die ePA-App teilen – granular, zeitlich begrenzt und widerrufbar.

Die Schüler-ID als digitales Ordnungsmerkmal

Im Rahmen der Initiative "Bessere Bildung 2035" wird in Deutschland die Einführung einer standardisierten Schüler-ID vorbereitet. Ziel ist eine schulübergreifende Identifikation von Lernenden zur Verbesserung der Bildungsverwaltung. Die ID soll pseudonymisiert sein, aber als persistente Kennung durchgängige Bildungsbiografien ermöglichen (RND, 2024).

Technisch ist keine zentrale Plattform vorgesehen. Die Umsetzung wird durch Landesbehörden getragen, eine Verknüpfung mit EUDI Wallets oder der BundID ist nicht geplant. Derzeit existiert die Schüler-ID als Konzept ohne bundesweit einheitliche Implementierung.

Zwischen Realnamenpflicht und digitalem Führerschein

Im Mobilitätssektor kommen digitale Identitäten vor allem im Zusammenhang mit digitalen Führerscheinen und personalisierten Mobilitätsangeboten zum Einsatz. In Deutschland existiert seit 2023 die ID Wallet-App des BMDV, die für Android und iOS den digitalen Führerschein (nach ISO 18013-5) ermöglicht.

Es laufen erste Pilotprojekte zur digitalen Fahrzeugregistrierung über ID Wallets; die Integration der EUDI Wallet befindet sich noch in Vorbereitung. In Spanien (Pilotprojekt Benidorm, 2025) wird die EUDI Wallet hingegen testweise für Hotelbuchungen, Führerscheinnachweise und Altersverifikation eingesetzt.

BundID, eIDAS 2.0 und digitale Souveränität

Die BundID ist die zentrale Identitätsplattform der deutschen Verwaltung und bereits 2025 für hunderte Online-Verfahren nutzbar. Drei Authentifizierungsmethoden stehen zur Verfügung: Passwort-Login (niedriges Vertrauensniveau), ELSTER-Zertifikat (substanziell), Online-Ausweisfunktion (hoch). Die Plattform ist mit dem Bundesportal (verwaltung.bund.de) verknüpft und dient zunehmend als Brücke für eIDAS-konforme Dienste.

Die EUDI Wallet wird perspektivisch auf eIDAS 2.0 aufsetzen und interoperabel mit der BundID gestaltet. Technisch basiert sie auf Verifiable Credentials und Qualified Electronic Attestations of Attributes (QEAA). Jeder EU-Mitgliedsstaat hat sich über die eIDAS 2.0 Verordnung verpflichtet, ab Ende 2026 mindestens ein EUDI-Wallet Angebot für seine Bürgerinnen und Bürger im Markt bereitzustellen.

KYC, DeFi und Zero-Knowledge-Proofs in der Kryptowelt

Mit der Anwendung der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) unterliegen die meisten Kryptodienste der Pflicht zur Identitätsprüfung (KYC). Die Identitätsverifikation erfolgt bei zentralisierten Anbietern über VideoIdent, eID oder Drittanbieter (z. B. IDnow, Sumsub). In dezentralen Anwendungen (DeFi) gewinnen Konzepte wie Decentralized Identifiers (DID) oder Zero-Knowledge-Proofs (ZKP) an Bedeutung. Projekte wie Polygon ID oder zkLogin von Mina erlauben pseudonyme Authentifizierung, bei der z. B. "Ich bin über 18" nachgewiesen wird, ohne das Geburtsdatum zu offenbaren. Wallets ohne Verifizierung sind dabei ein Beleg dafür, wie sehr sich der Kryptowährungsmarkt in verschiedene Richtungen entwickelt hat.

Fragmentierte Realität statt universeller Identität

Digitale Identität ist 2025 ein überlebenswichtiges Schlüsselthema – für Bürger, Unternehmen und Staaten. Doch die Realität ist fragmentiert: Von der Gesundheits-ID über die BundID bis zur DID-Wallet in DeFi-Anwendungen koexistieren unterschiedliche Systeme, Standards und Sicherheitsniveaus. Die EUDI Wallet hat das Potenzial, diese Systeme zu verbinden, bleibt aber vorerst Vision.

Viele in Verbindung mit der EUDI Wallet genannte Anwendungsfälle – etwa Altersverifikation, Mobilitätsbuchungen oder qualifizierte Signaturen – werden also bereits durch bestehende Verfahren abgedeckt. Die Wallet bietet primär standardisierte Schnittstellen, nicht zwingend neue Funktionalität.

Europa hat mit eIDAS 2.0 und der EUDI Wallet einen Rahmen geschaffen, der mehr Schutz, Interoperabilität und Souveränität verspricht. Der Alltag zeigt jedoch: Digitale Identität ist nicht eine Technologie, sondern ein Ökosystem aus Verfahren, Kontexten und Interessen. Wer wir im Netz sind, bleibt eine politische und technische Gestaltungsfrage.


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