Der Bund der Steuerzahler hat kurz vor dem Regierungswechsel gefordert, die Dauer der Zahlung von Übergangsgeldern für ehemalige Kabinettsmitglieder zu halbieren: Bisher werden diese für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gewährt.
Steuerzahlerbund fordert Kürzung der Übergangsgelder für Minister
„Das Übergangsgeld für Minister und Kanzler nach ihrem Ausscheiden sollte auf zwölf Monate begrenzt werden – alles darüber hinaus ist unfair“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel dem RND. „Dieses Geld soll helfen, die Zeit zwischen Ministeramt und neuer Tätigkeit zu überbrücken, doch darf das Ganze keine Dauerversorgung auf Kosten der Steuerzahler werden.“ Außerdem sollten Minister, die aus freien Stücken zurücktreten, kein Geld mehr erhalten.
Höhe Übergangsgeld für Ex-Minister: Was gilt bisher?
Es besteht der Anspruch auf das sogenannte Übergangsgeld ab dem Zeitpunkt, an dem die Amtsbezüge aufhören. Der Anspruchszeitraum des Übergangsgeldes richtet sich dann nach der Dauer der Amtszeit: Laut Bundesministergesetz wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, die ein ausgeschiedener Minister oder eine Ministerin Amtsbezüge erhalten hat, „jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre“.
Die Höhe entspricht in den ersten drei Monaten den vollen steuerpflichtigen Amtsbezügen und für den Rest der Bezugsdauer der „Hälfte dieser Bezüge“. Ab dem zweiten Monat werden Übergangsgelder mit privaten Einkünften verrechnet.
Unterstützung von Linke und AfD
Unterstützung bekommt Verbandspräsident Reiner Holznagel von der Opposition im Bundestag. „Ein Jahr Übergangsgeld ist mehr als genug“, sagte Linken-Chef Jan van Aken der Stuttgarter Zeitung. Allerdings sei die Höhe des Gehalts „für die Zeit des Nichtstuns noch zu hoch“, kritisierte er. „Ein durchschnittlicher Facharbeiterlohn sollte dafür reichen.“
Auch die AfD fordert bereits seit 2022 eine Kürzung der Übergangsgelder für Ex-Minister.
AfD fordert Kürzung seit 2022: Höhe und Dauer nicht mehr vermittelbar
Vize-Parteichef Stephan Brandner weist darauf hin, dass seine Fraktion 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Kürzung der Übergangsgelder im Bundestag eingebracht hatte. „Wir fordern seit Jahren, dass das Übergangsgeld auf maximal zwölf Monate begrenzt wird – gestaffelt, ohne Zulagen. Wer nur kurz Minister war, soll auch nur kurz Übergangsgeld bekommen. Und wer von sich aus zurücktritt, geht leer aus – so wie jeder andere Bürger auch.“
Der stellvertretende Bundessprecher der AfD kritisiert die aktuelle Regelung, die bis zu zwei Jahre Übergangsgeld ermöglicht, scharf: „Diese Regelung ist ein Schlag ins Gesicht jedes hart arbeitenden Bürgers in Deutschland. Während normale Arbeitnehmer bei Eigenkündigung mit Sperrzeiten rechnen müssen, sichern sich Minister auch nach dem Ausscheiden noch großzügige Zahlungen – das ist nicht zu rechtfertigen.“
Brandner fordert die Regierungsparteien auf, den AfD-Vorschlag aufzugreifen: „Wir haben die Arbeit längst gemacht – der Gesetzentwurf liegt vor – wir bringen ihn natürlich auch in dieser Legislaturperiode wieder ein. Wer es ernst meint mit Fairness, Sparsamkeit und Verantwortung gegenüber den Bürgern, muss jetzt handeln, gerade angesichts der schwierigen Haushaltslage und der katastrophalen wirtschaftlichen Situation in Deutschland. Die Zeit der Selbstbedienungsläden für Politiker muss zu Ende sein.“
Übergangsgeld gilt auch für Minister, die nur einen Tag im Amt sind
Die bisherige gesetzliche Regelung habe zur Folge, dass auch Minister, die nur einen Tag im Amt wären, von hohen finanziellen Leistungen profitieren würden, schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Nach ihrem Gesetzentwurf soll das Übergangsgeld künftig nur für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt werden, die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, „jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate“.
Betragen soll es der Vorlage zufolge „für die ersten drei Monate das Amtsgehalt ohne Zulagen und Zuschläge, für den Rest der Bezugsdauer, also maximal neun weitere Monate, die Hälfte dessen“. Bei mehreren Amtszeiten mit Unterbrechung soll das Übergangsgeld laut Gesetzentwurf künftig einmal auf Grundlage der längsten Amtszeit berechnet werden.
Volles Amtsgehalt auch für „freiwilliges“ Ausscheiden
Nach Paragraf 14 des Bundesministergesetzes gilt die Regel, dass für jeden Monat im Amt ein Monat Übergangsgeld gezahlt wird. Das gilt unabhängig davon, ob das Ausscheiden aus dem Amt mit dem Ende der Wahlperiode oder vorher freiwillig erfolgt.
In den ersten drei Monaten wird das volle Amtsgehalt gezahlt, danach die Hälfte. Ohne Abgeordnetenmandat erhalten Minister derzeit ein Amtsgehalt von rund 17.990 Euro, das sie versteuern müssen. Bei Ex-Kabinettsmitgliedern, die Abgeordnete bleiben, werden die Zahlungen mit den Diäten verrechnet.
BdSt: Keine Sonderbehandlung für Minister
Verbandspräsident Holznagel schlägt vor, dass es bei freiwilligen Rücktritten von Ministern künftig gar kein Übergangsgeld mehr geben dürfe. „Wer selbst den Rücktritt wählt, darf keine staatliche Übergangsleistung kassieren“, sagte Holznagel. Schließlich würden Arbeitnehmer, die ihre Jobs kündigten, von der Arbeitsagentur mit einer Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld sanktioniert. Es dürfe keine Sonderrechte für Kabinettsmitglieder geben.
Betroffen wären von einer solchen Regelung zuletzt Justizminister Marco Buschmann und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (beide FDP) gewesen. Beide hatten ihr Amt im November aufgegeben, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner aus dem Kabinett geschmissen hatte.