Halbe Urlaubstage: Wann sind sie erlaubt?
Wenn ein besonderes Ereignis bevorsteht, kann es sinnvoll sein, Urlaub zu beantragen. Dauert das Ereignis aber nur wenige Stunden, wäre es praktischer, halbe Urlaubstage zu nutzen. Doch arbeitsrechtlich ist das nicht vorgesehen, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Sitz in Gütersloh.
Nach dem Gesetz steht jedem Beschäftigten ein Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen jährlich zu – bei einer Fünf-Tage-Woche also insgesamt 20 Urlaubstage. Das entspricht genau 40 halben Urlaubstagen. Doch laut Bundesarbeitsgericht erfüllen halbe Urlaubstage nicht den gesetzlichen Urlaubsanspruch und dürfen aus diesem Grund nicht von diesen Tagen abgezogen werden, betont die Anwältin.
Zusätzlicher Urlaub lässt sich halbieren
Bei zusätzlichen Urlaubstagen über den Mindesturlaubsanspruch hinaus sieht die Rechtslage anders aus. Denn in vielen Fällen gewähren Arbeitgeber mehr Urlaub, als das Gesetz vorschreibt. Dieser Mehrurlaub kann durchaus auch in halbe Urlaubstage aufgeteilt werden.
Interessant wird es vor allem am Jahresende: Hier kann ein Resturlaub in halben Tagen entstehen. Wer etwa auf 25,5 Urlaubstage kommt, hat Anspruch auf eine Aufrundung auf 26. Bei weniger als 0,5 erfolgt hingegen eine Abrundung. Wer allerdings nur gesetzlichen Urlaub hat und trotzdem einen halben Tag frei braucht, kann mit dem Arbeitgeber individuelle Lösungen finden. In vielen Betrieben lässt sich eine Schicht flexibel verschieben oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgleichen – auch ohne halbe Urlaubstage.