Wirtschaft

Lieferkettengesetz: EU-Staaten streben deutliche Abschwächung an

Die EU-Staaten streben eine erhebliche Abschwächung der geplanten europäischen Lieferkettenrichtlinie an. Unternehmen sollen künftig nur noch dann unter die Regelung fallen, wenn sie mehr als 5.000 Mitarbeitende haben – statt wie bislang vorgesehen 1.000. Zusätzlich soll die Schwelle beim Jahresnettoumsatz von 450 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro angehoben werden.
24.06.2025 18:00
Lesezeit: 1 min
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Lieferkettengesetz: EU-Staaten streben deutliche Abschwächung an
Die Sorgfaltspflichten sollen Menschenrechte und Kinderrechte weltweit schützen, indem Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden (Foto: dpa). Foto: Mushfiqul Alam

Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich zunächst nicht zur aktuellen Position Deutschlands. Ursprünglich wurde die Richtlinie bereits im Vorjahr beschlossen, doch Änderungen werden diskutiert, noch bevor sie überhaupt angewendet wurde.

Was bedeutet die Reform für Unternehmen in der EU?

Polens Europaminister Adam Szlapka teilte mit, damit werde ein entscheidender Schritt für ein günstigeres Geschäftsumfeld geschaffen, "das unseren Unternehmen hilft, zu wachsen, innovativ zu sein und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen." Polen hat derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft inne und spielt eine koordinierende Rolle bei der Vorbereitung von Ministertreffen.

Worum geht es beim EU-Lieferkettengesetz?

Das Ziel der Richtlinie ist es, Menschenrechte weltweit zu schützen. Große Unternehmen sollen haften, wenn sie durch ihre Lieferketten von Menschenrechtsverletzungen – etwa Kinder- oder Zwangsarbeit – profitieren. Aufgrund massiver Kritik aus der Wirtschaft wird nun über Vereinfachungen diskutiert.

Wie ist der Stand im Europäischen Parlament?

Im Parlament laufen noch intensive Beratungen darüber, welche Position vertreten werden soll. Erst danach können die finalen Verhandlungen mit dem Rat der EU-Staaten beginnen. Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses und Mitglied der Grünen, kritisierte: „Die EU-Staaten machen sich zum Erfüllungsgehilfen der Lobbyverbände.“

Welche Pflichten für Unternehmen sollen wegfallen?

Auch bei der Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette sollen Unternehmen künftig entlastet werden. Sie sollen sich nur noch auf risikobehaftete Bereiche konzentrieren müssen – und nicht mehr auf die gesamte Lieferkette. Eine detaillierte Bestandsaufnahme aller Zulieferer wäre damit nicht mehr nötig; stattdessen sollen allgemeinere Risikoanalysen ausreichen.

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