Immobilien

Heizungstausch: Ist es sinnvoll, noch dieses Jahr die Heizung auszutauschen?

Die hohen Förderungen von bis zu 70 Prozent der Investitionen beim Austausch alter gegen neue Heizungen könnten bald Geschichte sein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird bis zum Jahresende überarbeitet. Es kann sich in manchen Fällen lohnen, sich über einen zeitnahen Austausch noch in diesem Jahr Gedanken zu machen.
27.08.2025 12:12
Aktualisiert: 27.08.2025 13:12
Lesezeit: 4 min

Heizungstausch? Alles, was Sie jetzt dazu wissen müssen

Schon heute müssen in Neubaugebieten Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach dem Gebäudeenergiegesetz soll das dann ab Mitte 2028 für alle neuen Heizungen gelten.

Aktuell wird ein freiwilliger Austausch des Heizsystems noch mit bis zu 70 Prozent nach dem Heizungsgesetz gefördert. Die geplante Überarbeitung des Gesetzes soll noch dieses Jahr stattfinden und niemand weiß, wie es dann mit den Förderungen weitergehen wird ab nächstem Jahr. Bekannt ist bisher nur, dass das Gesetz vereinfacht und flexibler gestaltet werden soll und auch in Bezug auf energetische Heiztechnologien offener werden soll. Viele Hausbesitzer fragen sich deshalb, ob es eventuell sinnvoller wäre, jetzt noch schnell zu handeln oder einfach abzuwarten.

Heizungstausch – vor der Entscheidung sollte man sich beraten lassen

Ein Austausch des Heizsystems sollte sich immer an den spezifischen Bedürfnissen vor Ort orientieren. Deshalb raten Experten auch dazu, sich individuell beraten zu lassen, bevor eine Entscheidung zum Heizungstausch getroffen wird. Diese Beratung wird bei Wohngebäuden mit bis zu 50 Prozent gefördert von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Maximal 650 Euro Förderung gibt es dabei für Ein- und Zweifamilienhäuser. Soll eine neue Gasheizung eingebaut werden, ist seit 2024 die Energieberatung sogar vorgeschrieben.

Förderungen beim Heizungstausch

Wer eine funktionierende Gasheizung hat, muss diese nicht austauschen heute. Auch gibt es längere Übergangsfristen für den Austausch von defekten Öl- und Gasheizungen, die nicht mehr repariert werden können. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Umstieg auf energieeffiziente Heizsysteme aktuell mit 30 Prozent der Investitionskosten. Wer die Immobilie selbst nutzt, kann einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent für besonders leistungsfähige Wärmepumpen beantragen. Für Biomasse-Heizungen gibt es auf Antrag einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.

Zusätzlich 20 Prozent bekommt, wer seine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauscht. Das Gleiche gilt auch für Gasheizungen, die bereits älter als 20 Jahre sind. Eine einkommensabhängige Förderung von 30 Prozent steht Haushalten zu, deren steuerbares Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Im Idealfall sind maximal 70 Prozent Förderung durch die Kombination der verschiedenen Anreize möglich, maximal jedoch beträgt die Förderung 21.000 Euro.

Weitere Anreize beim Heizungstausch - Kredit oder Steuerermäßigungen

Wer von der KfW bereits ein Förderzusage erhalten hat oder einen BAFA-Bescheid vorweisen kann, darf auch einen Kredit mit günstigen Zinsen und einer Laufzeit von 10 Jahren für bis zu 120.000 Euro beantragen. Dies geht sowohl für einen Heizungstausch, als auch für andere Maßnahmen, die die Energieeffizienz erhöhen – allerdings nur, wenn das eigene Jahreseinkommen maximal 90.000 € beträgt und die Immobilie selbst bewohnt wird.

Auch werden in den einzelnen Bundesländern Förderungen von maximal 2.000 Euro angeboten. Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann alternativ auch von Steuerermäßigungen profitieren. 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Aufwendungen für die energetische Gebäudesanierung sind pro Wohnobjekt steuerlich abzugsfähig, wenn die Wohnimmobilie älter als zehn Jahre ist. Dabei erfolgt dann der Steuerabzug über drei Jahre: Im ersten und zweiten Jahr in Höhe von maximal 7 Prozent (jeweils bis 14.000 Euro), im dritten Jahr maximal 6 Prozent (bis 12.000 Euro). Für diese Vergünstigungen wird eine Bescheinigung eines Fachunternehmens vorausgesetzt, das die Arbeiten durchführt.

Wann der schnelle Heizungstausch Sinn macht

Steuerfachleute empfehlen, die aktuell noch bestehenden Förderungen unbedingt mitzunehmen, wenn die eigene Heizung bereits sehr alt ist oder bereits nicht mehr richtig funktioniert. Aber auch für noch intakte Heizsysteme kann ein schneller Austausch eventuell sinnvoll sein, wenn sie mit fossilen Energien betrieben wird. Ab 2045 ist nämlich dann spätestens das Heizen mit fossilen Brennstoffen verboten. Bis Ende 2025 gibt es noch Planungssicherheit durch die bestehenden Förderungen.

Welche Optionen gibt es bei der Heizplanung?

Generell kann bei der Heizplanung auch berücksichtigt werden, welche kommunalen Pläne es für einen Anschluss an das Fernwärmenetz gibt. Diese Pläne müssen allerdings in den deutschen Großstädten erst ab Mitte des kommenden Jahres und in kleineren Städten erst ab Mitte 2028 vorliegen. Wissen, ob sie auf eine eigene Heizlösung setzen müssen oder nicht. Die Förderungen zu diesen Zeitpunkten sind jedenfalls ungewiss.

Wer auf ein eigenes Heizsystem setzt, muss sich mit den verschiedenen Optionen befassen. Welches Heizsystem im individuellen Fall das beste ist, hängt maßgeblich von den eigenen Umbaumöglichkeiten und natürlich auch von den Anschaffungskosten ab. Auch kann es sinnvoll sein, bei einer Überprüfung des aktuellen energetischen Stands der Immobilie auch zu prüfen, ob nicht eventuell andere Maßnahmen, wie eine bessere Dämmung, auch zum Ziel führen würden.

Soll ein neues Heizsystem angeschafft werden stehen hierfür eine ganze Reihe an Technologien zur Verfügung. Neben Wärmepumpen gibt es Solarthermen, Pelletheizungen, hybride Heizsysteme Die Wahl der richtigen Heizung hängt laut Lohnsteuerhilfe Bayern von den Umbaumöglichkeiten und den Anschaffungskosten ab. Es sei außerdem sinnvoll, den energetischen Status Quo der Immobilie auch daraufhin überprüfen zu lassen, ob andere Maßnahmen, wie eine bessere Dämmung, sinnvoller wären. Die Möglichkeiten klimafreundlich zu heizen, sind mit Wärmepumpen, Pelletheizung, Solarthermie, Hybridheizungen und neuartige Gasheizungen, die technisch darauf ausgelegt sind, zukünftig auch mit Wasserstoff betrieben werden zu können.

Verunsicherung bei vielen Hauseigentümern

Da noch nicht klar ist, welche Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz demnächst kommen werden, fehlt auch die Planbarkeit und Sicherheit für die Hausbesitzer bei der Wärmewende. Aus diesem Grund befassen sich viele Eigentümer auch noch nicht umfassend mit energieeffizienten Heizsystemen und betreiben erst einmal ihre alten Heizungen weiter.

Vermieter sind beim Heizungstausch oftmals überfordert

In Deutschland gibt es viele sogenannte Kleinvermieter, die nur eine, zwei oder ein paar mehr Wohnobjekte vermieten. Insgesamt werden so in Deutschland 16 Millionen Mietobjekte vermietet – das sind ganze 65 Prozent Marktanteil am Mietmarkt. Haus & Grund veröffentlichte gerade erst eine aktuelle Umfrage unter 9.000 Vermietern, die auch noch andere Gründe zutage förderte, warum die energetische Sanierung nicht in Gang kommt.

65 Prozent dieser Vermieter planen nicht, eine energetische Sanierung in absehbarer Zeit durchzuführen, weil die Rentabilität der Mietobjekte nicht gegeben sei. 35 Prozent nannten auch die komplizierten Anforderungen des Mietrechts als Grund und weitere 30 Prozent die bürokratischen Hürden. Die Kosten für eine Modernisierung könnten oftmals auch nicht auf die Mieter umgelegt werden. So dürfen bei einer Nettokaltmiete bis sieben Euro maximal zwei Euro umgelegt werden, ab acht Euro Nettokaltmiete sind es drei Euro pro Quadratmeter. Insgesamt maximal acht Prozent der anerkennungsfähigen Kosten dürfen pro Jahr aufgeschlagen werden.

Den hohen Sanierungskosten stehen also nur begrenzte Mieterhöhungsmöglichkeiten entgegen. Auch werden die Vermieter in Deutschland immer älter und brauchen zunehmend ihre Ersparnisse für Versorgung im Alter. Die Möglichkeiten und Anreize für eine energetische Sanierung sind also sehr begrenzt.

Für Käufer und Erben von Wohnimmobilien besteht bereits Sanierungspflicht

Bei einem Eigentümerwechsel, sei es durch Kauf, Erbe oder Schenkung, besteht in der Regel eine Pflicht zur energetischen Sanierung von Immobilien, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die Standards fest, die erreicht werden müssen, und sieht oft eine Frist von zwei Jahren für die Umsetzung der Maßnahmen vor.

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