Politik

Reiche kündigt mögliche Kürzungen bei der Heizungsförderung an

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stellt weitere Veränderungen bei der staatlichen Unterstützung für den Heizungstausch in Aussicht. In einer Grundsatzrede in Berlin betonte sie, dass künftig mehr Eigenverantwortung der Bürger gefragt sein werde und die Energiepolitik stärker auf Kostensenkung und Marktwirtschaft ausgerichtet werden solle.
11.11.2025 07:33
Lesezeit: 1 min

Mehr Eigenverantwortung beim Heizungstausch

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche deutet Einschnitte bei der Heizungsförderung an. Beim Heizungstausch werde künftig mehr Eigenverantwortung gefragt sein, sagte die CDU-Politikerin in einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin. Reiche bekräftigte ihr Ziel, in der Energiepolitik insgesamt die Kosten zu senken und sie marktwirtschaftlicher auszurichten. Dazu gehöre, dass Fördermaßnahmen effizienter ausgerichtet und im Zweifel auch stärker zugeschnitten werden sollten auf die Fälle, bei denen es tatsächlich auf die Förderung ankomme.

Hohe Förderquoten belasten den Staatshaushalt

Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro. Die Förderung kostet den Staat viele Milliarden. Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung ausgesprochen.

Unklarheiten rund um das Gebäudeenergiegesetz

Wie genau es beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) weitergeht, ist unklar und in der schwarz-roten Koalition umstritten. In der Kritik steht vor allem der Paragraf 71 mit von Kritikern als kleinteilig und komplex empfundenen Anforderungen an eine Heizung. Dieser Paragraf gilt als "Heizungsgesetz". Reiche hatte bereits von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. Die GEG-Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete.

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