Ursula von der Leyen präsentiert neuen Plan zur Ukraine-Finanzierung
Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen stellt ein neues Konzept vor, das den Zugang zu Finanzhilfen für die Ukraine sichern soll, ohne dass alle Mitgliedstaaten einstimmig zustimmen müssen. Dazu soll ein reparationsähnliches Finanzinstrument geschaffen werden, das auf eingefrorenen russischen Vermögenswerten basiert und mit außergewöhnlichen Befugnissen der Kommission ausgestattet wäre.
Die Kommissionspräsidentin erklärte in Brüssel, dass die Ukraine nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds in den kommenden zwei Jahren 135 Milliarden Euro benötigt, um Verwaltung, öffentlichen Dienst und militärische Unterstützung aufrechtzuerhalten.
Zwei Drittel dieses Bedarfs, rund 90 Milliarden Euro, würden von der EU getragen, während internationale Partner den Rest schultern sollen. Bislang galt ein Reparationskredit über 140 Milliarden Euro als bevorzugtes Modell, wurde jedoch insbesondere von Belgien blockiert.
Neue Finanzierungsmodelle der Europäischen Kommission
Von der Leyen legte den Mitgliedstaaten zwei Optionen für die Finanzierung in den Jahren 2026 und 2027 vor. Die erste sieht vor, dass sich die EU zusätzlich am Kapitalmarkt verschuldet und die aufgenommenen Mittel als Darlehen an die Ukraine weiterreicht. Der EU-Haushalt würde als Garantie dienen, doch wäre für dieses Modell die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich.
Die zweite Option ist ein neu konzipiertes Reparationsdarlehen. Dafür würden eingefrorene russische Vermögenswerte in der EU langfristig blockiert und in ein spezielles EU-Instrument überführt. Die Kommission betont, dass es sich um eine Ergänzung zu bestehenden Hilfsmechanismen handelt.
Die betroffenen Finanzinstitute müssten ihre Bestände in das neue Instrument übertragen, dessen Mittel der Ukraine als Kredit zufließen würden. Rückzahlung wäre erst fällig, wenn Russland Reparationsleistungen erbringt. Für diese Lösung wäre keine Einstimmigkeit mehr nötig, eine qualifizierte Mehrheit würde ausreichen.
Konzept als politischer und rechtlicher Umgehungsmechanismus
Obwohl formal zwei Modelle existieren, deutet vieles darauf hin, dass die Kommission das Reparationsdarlehen klar bevorzugt. Es basiert weiterhin auf eingefrorenem russischen Vermögen und würde nach Ansicht der Kommission trotz belgischer Einwände rechtlich Bestand haben.
Von der Leyen erklärte, Europa müsse der stärkste und verlässlichste Partner der Ukraine bleiben und der ukrainischen Regierung die Mittel geben, sich zu verteidigen und Verhandlungen aus einer Position der Stärke zu führen.
Der neue Ansatz folgt Überlegungen US-amerikanischer Thinktanks wie dem American Enterprise Institute, die bereits während Trumps erster Amtszeit erwogen wurden. Damals scheiterte die Umsetzung aus rechtlichen Gründen. Nun versichert die Kommission, dass der überarbeitete Mechanismus mit internationalem Recht vereinbar sei.
Er würde als Ergänzung bestehender Instrumente wie der makrofinanziellen Hilfe gelten und somit nicht mehr unter die Sanktionspolitik fallen, die Einstimmigkeit erfordert. Stattdessen könnte er über das Binnenmarktrecht mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden.
Belgien bleibt skeptisch, trotz Zusicherungen
Von der Leyen betonte, die Kommission habe die belgischen Einwände umfassend berücksichtigt und Garantien geschaffen, um Risiken für die Mitgliedstaaten zu minimieren. Dazu gehöre etwa, dass Forderungen aus Drittstaaten innerhalb der EU nicht vollstreckt werden könnten. Falls nötig, solle die Belastung fair aufgeteilt werden.
Belgien widerspricht dieser Darstellung jedoch deutlich. Der belgische Außenminister Maxime Prévot erklärte am Rande des NATO-Treffens, der neue Vorschlag gehe nicht ausreichend auf Belgiens Bedenken ein. Es bestehe der Eindruck, dass die Einwände nicht gehört worden seien, insbesondere da Euroclear als zentrale Institution betroffen ist.
Risiken und rechtliche Absicherung des Reparationsdarlehens
Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis rief die Mitgliedstaaten auf, im Sinne europäischer Solidarität Garantien für das Reparationsdarlehen bereitzustellen. Er betonte, die vorgeschlagenen Absicherungen schützten sowohl die EU als auch einzelne Mitgliedstaaten vor finanziellen Risiken. Die Kommission schlägt vor, den laufenden EU-Haushalt 2021 bis 2027 anzupassen, um eine entsprechende Schutzfunktion zu verankern.
Dombrovskis erklärte zudem, das Modell sei vereinbar mit internationalem Recht, da es nicht in die Rechte der russischen Zentralbank eingreife. Das Risiko einer späteren Erstattung an Russland sei sehr gering. Forderungen gegen Belgien könnten innerhalb der EU nicht durchgesetzt werden.
Auch Versuche russischer Akteure, Ansprüche zu aktivieren, seien rechtlich blockiert. Zusätzlich soll eine neue EU-Regelung verhindern, dass eingefrorene russische Vermögenswerte außer Landes gebracht werden. Die EU hat aktuell russische Vermögenswerte im Wert von rund 210 Milliarden Euro eingefroren.
EZB lehnt Rolle als ultimative Garantieinstanz ab
Wie die Financial Times berichtet, hat die Europäische Zentralbank die Übernahme der Funktion einer ultimativen Garantieinstanz abgelehnt. Dies hätte bedeutet, dass die EZB bei Ausfall eines Mitgliedstaats für die Verpflichtungen des Reparationsdarlehens hätte einstehen müssen.
Nach Einschätzung der EZB würde dies ihren Mandat verletzen, da es de facto einer monetären Staatsfinanzierung gleichkäme, die unionsrechtlich untersagt ist. Über das weitere Vorgehen wollen die EU-Mitgliedstaaten beim Gipfel am 18. Dezember beraten. Die Diskussion über das Reparationsdarlehen dürfte dabei eine zentrale Rolle spielen.
Implikationen für europäische Institutionen und Deutschland
Die Haltung der EZB zeigt, wie sensibel die Frage nach der Zuständigkeit europäischer Institutionen in finanziellen Krisenszenarien bleibt. Deutschland steht im Rahmen dieser Debatte vor der Herausforderung, einerseits die finanzielle Stabilität der EU zu sichern und andererseits die politische Unterstützung für die Ukraine aufrechtzuerhalten. Vor allem die Frage, ob Risiken aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten künftig auf einzelne Mitgliedstaaten oder gemeinschaftlich getragen werden, dürfte für Berlin von zentraler Bedeutung sein.

