Technologie

Biometrische Daten: BKA und Bundespolizei erhalten neue Befugnisse

Das BKA und die Bundespolizei sollen künftig biometrische Daten aus dem Internet nutzen dürfen. Kritiker warnen vor Bürgerrechtsrisiken, die Regierung betont den Schutz vor hybrider Kriegsführung.
13.03.2026 07:24
Lesezeit: 2 min

Was Ermittler künftig im Netz dürfen

Das BKA und die Bundespolizei sollen künftig biometrische Daten aus dem Internet für Ermittlungen nutzen dürfen. Wir zeigen, was das geplante Reformpaket vorsieht – und wo die Grenzen liegen.

Neue Ermittlungsbefugnisse für digitale Räume

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen zusätzliche Befugnisse im digitalen Bereich erhalten. Das geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände können in den kommenden Wochen Stellung zu den Vorschlägen nehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum kommt die Reform jetzt?

Bei der Abwehr internationaler Terrorgefahren haben deutsche Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren häufig entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten. Fachleute bewerten diese Abhängigkeit als unbefriedigend. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz rasant weiter. Hinzu kommt die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.

Worauf haben sich die Koalitionäre geeinigt?

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können."

Auch weitere Details sind dort bereits ausgeführt. So sollen Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mithilfe von Künstlicher Intelligenz analysieren dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter über biometrische Daten identifizieren können.

"Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten", heißt es außerdem. Und: "Das Bundeskriminalamt soll eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten."

Warum ist das Justizministerium beteiligt?

Weil die geplanten Reformen Änderungen in der Strafprozessordnung erfordern. Bisher gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, biometrische Daten aus einem Strafverfahren automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen.

Voraussetzung soll der Verdacht sein, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer Straftat von erheblicher Bedeutung ist und die Ermittlung des Sachverhalts, die Feststellung der Identität oder des Aufenthaltsortes auf andere Weise "wesentlich erschwert oder aussichtslos" wäre. Nach dem Datenvergleich müssen die erhobenen Daten sofort gelöscht werden, falls sie keinen konkreten Ermittlungsansatz liefern.

Hubig betont, dass nicht alles erlaubt sei, was technisch möglich ist. Sie verweist auf die Vorgaben des Grundgesetzes und sagt: "Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten."

Weitere betroffene Bereiche

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll neue Möglichkeiten bei der Prüfung von Asylanträgen erhalten. Entscheidend ist die Gewissheit über die Identität Schutzsuchender, um Lage und mögliche Bedrohungen im Herkunftsland beurteilen zu können. Nicht immer bringen Antragsteller die erforderlichen Dokumente mit. Hat jemand keine gültigen Papiere, soll das Bamf künftig biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen dürfen – aber nicht in Echtzeit.

Die erhobenen Daten dürfen nur zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet und anschließend gelöscht werden. Falls nötig, kann das Bamf Behörden anderer EU-Staaten um einen Abgleich bitten.

Datenschutz und Bürgerrechte: Bedenken

Vor allem die FDP, die nun nicht mehr im Bundestag vertreten ist, äußerte in den vergangenen Jahren Bedenken gegenüber erweiterten digitalen Ermittlungsbefugnissen, ebenso die Grünen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten vor biometrischer Massenüberwachung; auch Amnesty International Deutschland äußerte Skepsis.

Die neuen Werkzeuge sollen vor allem der Abwehr hybrider Bedrohungen dienen, insbesondere durch Russland. Unter hybrider Kriegsführung versteht man die Kombination militärischer, wirtschaftlicher, geheimdienstlicher und propagandistischer Mittel, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann. Staatlich gesteuerte Cyberattacken zählen ebenfalls dazu.

Wann könnten die Neuerungen greifen?

Das dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Zunächst können Verbände Stellung nehmen, danach entscheidet das Kabinett, dann der Bundestag – auf diesem Weg könnten sich noch Details ändern. Eines der drei Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats, also der Länder.

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