Politik

Digitale Gewalt: Was die Regierung jetzt plant

Deepfakes, Überwachung, intime Bilder – digitale Gewalt nimmt zu, und der politische Druck wächst. Die Bundesregierung arbeitet an neuen Regeln zum besseren Schutz der Betroffenen, doch viele Fragen bleiben offen – etwa bei der umstrittenen Klarnamenpflicht.
25.03.2026 14:42
Lesezeit: 3 min
Digitale Gewalt: Was die Regierung jetzt plant
Zahlreiche Menschen nehmen an einer Demonstration gegen sexualisierte digitale Gewalt vor dem Brandenburger Tor teil (Foto: dpa). Foto: Gerald Matzka

Warum steht digitale Gewalt aktuell so im Fokus?

Hintergrund der aktuellen Debatte über digitale Gewalt sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der "Spiegel" berichtet hatte. Fernandes hat auf Mallorca Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte sie am 19. März. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich "in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung" handle. Zudem würden "unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet".

Die Bundesregierung setzt sich mit dem Thema digitale Gewalt schon länger auseinander und plant dazu unter anderem eine Änderung im Strafgesetzbuch.

Wann kommt die angekündigte Reform?

Vermutlich wird der Bundestag im Herbst entscheiden. Hauptverantwortlich ist das von Stefanie Hubig (SPD) geleitete Bundesjustizministerium. Nach der internen Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien, die jetzt anläuft, sollen Länder und Verbände, deren Mitglieder in der Praxis mit solchen Fällen zu tun haben, die Vorschläge anschauen. Sie sollen genug Zeit bekommen, etwaige Kritik zu äußern an den vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzes gegen digitale Gewalt oder auch Verbesserungen vorzuschlagen. Angestrebt ist, dass das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf beschließt.

Was sind die zentralen Punkte?

Die unerlaubte Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern und von KI-manipuliertem Material - sogenannte Deepfakes - soll bestraft werden. Beispielsweise könne das «Abbild einer Person mit künstlich generierten nackten Körperteilen verbunden und im Falle der Erstellung von Videos mit künstlich generieren Lauten, Geräuschen oder Sätzen unterlegt werden», heißt es zur Erklärung in dem Entwurf.

Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen durch Bildaufnahmen verletzt, müsste, wenn die Vorschläge so vom Bundestag verabschiedet werden sollten, dann mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Voraussetzung ist dabei immer vorsätzliches Handeln. Wenn also jemand etwa ein Foto von einem Badesee auf seinem Social-Media-Account veröffentlicht, bei dem winzig im Hintergrund auch Nackte beim Sonnenbaden zu sehen sind, sollte das auch künftig kein Problem sein.

Auch die unerlaubte Überwachung - etwa durch einen vom Täter in der Handtasche versteckten Sender - oder das heimliche Installieren von Spyware auf dem Handy des Opfers soll ausdrücklich verboten werden. Überlegt wird zudem, Provider zu verpflichten, gegenüber den Opfern sexualisierter digitaler Gewalt die IP-Adresse des Menschen, der solche Inhalte postet oder verschickt, offenzulegen. Bislang nicht bekannt ist, ob und wie die Löschung solchen Materials, dessen Verbreitung für die Betroffenen oft eine enorme psychische Belastung darstellt, künftig erleichtert werden könnte.

Kommt eine Klarnamenpflicht?

Danach sieht es derzeit nicht aus. Einige Juristen und konservative Politiker plädieren zwar dafür, dass Nutzerinnen und Nutzer bei der Verwendung von sozialen Netzwerken und Foren ihren echten Namen angeben müssen. Liberale Politikerinnen und Politiker sowie Organisationen mit Fokus auf Datenschutz und Meinungsfreiheit und außerdem auch Ministerin Hubig sprechen sich dagegen aus.

Was sind die Argumente?

Die Befürworter sagen, wenn sich jemand hinter der Anonymität verstecken könne, sinke die Hemmschwelle - etwa für die Verbreitung von Hass im Netz. Bei einer Klarnamenpflicht wäre die Verfolgung solcher Taten einfacher.

Gegner einer Klarnamenpflicht betonen dagegen die Möglichkeit für Oppositionelle, Opfer und Hinweisgeber, anonym zu bleiben. Hubig hat in Interviews darauf verwiesen, dass kriminelle Äußerungen im Internet auch ohne Klarnamenpflicht verfolgt und Täter zur Rechenschaft gezogen würden.

Und was ist mit der Speicherpflicht für IP-Adressen?

Internetzugangsdiensteanbieter sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Das ist wichtig, wenn es darum geht, Straftaten im Internet aufzuklären. Denn vielfach ist dabei die IP-Adresse der einzige Ansatzpunkt für die Ermittler. Im Dezember hat Hubig dazu einen Entwurf vorgelegt.

Geplant ist, dass das Kabinett den Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung in diesem Frühjahr beschließt, so dass darüber dann im Bundestag beraten werden kann. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen XRP-Ledger-Transaktionsvolumen überschreitet die Marke von 1 Million

Analysten erwarten ein Aufwärtspotenzial von 100%. XRP Wie können Inhaber neue passive Einkommensquellen schaffen?

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Panorama
Panorama Fußball-WM 2026: Milliarden fließen in wenige Taschen
15.06.2026

Die in Nordamerika beginnende Fußball-WM 2026 ist größer als je zuvor. Von den astronomischen Einnahmen dieses Sportfestes profitieren...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Leitzins angehoben: Wer sind die Verlierer und Gewinner?
15.06.2026

Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins für die Eurozone am vergangenen Donnerstag angehoben. Für Sparer, Kreditnehmer, Staaten und...

DWN
Politik
Politik Europäische Schlüsselstaaten wollen Kaja Kallas’ Macht beschneiden
15.06.2026

Mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, allen voran Deutschland und Frankreich, suchen nach Möglichkeiten, die Macht der Hohen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Investoren verlieren Geduld: Merz-Beauftragter Blessing warnt vor Ernüchterung
15.06.2026

Deutschland gilt international weiterhin als verlässlicher und stabiler Standort. Dennoch wächst bei manchen Investoren die Skepsis...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft USA-Iran-Abkommen: Kommt jetzt die Entlastung bei den Spritpreisen?
15.06.2026

Die Einigung zwischen den USA und dem Iran sorgt weltweit für Aufmerksamkeit – auch an den Energiemärkten. Experten sehen Chancen auf...

DWN
Politik
Politik Ukraine entwickelt kostengünstige Alternative zu US-amerikanischen Patriot-Raketen
15.06.2026

Die Ukraine hat eine neue Luftabwehrrakete getestet, die eine kostengünstigere und für die Serienfertigung geeignete Alternative zum...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie kaufen? Der Superzyklus steht erst am Anfang
15.06.2026

Der Wert der Rheinmetall-Aktie hat sich seit 2022 bereits vervielfacht. Russlands Krieg gegen die Ukraine, Europas Aufrüstung und...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX, Anthropic und OpenAI in Ihrem ETF-Fonds? Vielleicht schneller, als Sie denken
15.06.2026

Während Tesla ein ganzes Jahrzehnt gebraucht hat, um in den S&P 500 und damit in passiv verwaltete ETF-Fonds aufgenommen zu werden,...