EU-Asylwende: Abschiebezentren in Drittstaaten vor der Umsetzung
Die Europäische Union steht vor einer grundlegenden Reform ihrer Abschiebepolitik. Die Verhandlungen über die neue, verschärfte Rückführungsverordnung zur Auslagerung von Verfahren in Drittstaaten sind trotz anhaltender Debatten über die rechtliche und humanitäre Tragweite fast vollständig abgeschlossen.
Die EU-Rückführungsverordnung ist fast beschlossen: Rückkehrzentren außerhalb Europas, längere Abschiebehaft und neue Pflichten für abgelehnte Asylbewerber kommen (Foto: dpa)
Foto: Sebastian Gollnow
Im Folgenden:
Warum die EU-Abschiebezentren in Drittstaaten einführt und wer davon ausgenommen bleibt.
Welche Pflichten abgelehnte Asylbewerber künftig erfüllen müssen, um einer Verhaftung zu entgehen.
Wie die EVP bei der Asylwende enger mit dem rechten Flügel kooperierte als bislang bekannt.
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