Politik

EU-Asylwende: Abschiebezentren in Drittstaaten vor der Umsetzung

Die Europäische Union steht vor einer grundlegenden Reform ihrer Abschiebepolitik. Die Verhandlungen über die neue, verschärfte Rückführungsverordnung zur Auslagerung von Verfahren in Drittstaaten sind trotz anhaltender Debatten über die rechtliche und humanitäre Tragweite fast vollständig abgeschlossen.
21.05.2026 14:26
Lesezeit: 2 min

Grundlegender Kurswechsel und Feilschen um den Zeitplan

In die speziellen Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, deren direkte Rückführung in die Herkunftsländer nicht möglich ist. Die Neuregelung sieht dabei differenzierte Vorgaben vor: Während unbegleitete Minderjährige von den Abschiebungen in Drittstaaten ausgenommen sind, besteht diese Möglichkeit für Familien mit Kindern und Jugendlichen künftig durchaus.

Dass die Verordnung noch nicht final beschlossen ist, liegt an Uneinigkeiten über den Zeitplan. Während das EU-Parlament auf eine sofortige Umsetzung drängt, forderten die Mitgliedstaaten aus Verhandlungskreisen zufolge mehr Zeit für die Anpassung ihrer nationalen Rechtslagen. Die Länder plädierten ursprünglich für eine zweijährige Übergangsphase bei den meisten Regelungen – mit Ausnahme der umstrittenen Rückkehrzentren, die schneller umgesetzt werden könnten. Der nächste Verhandlungstermin zur Klärung dieser Fristen ist für den 1. Juni angesetzt.

Deutschland will Abkommen mit Drittstaaten schließen

Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die dazu bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet Rückkehrzentren einzurichten. Bislang gab es keinen EU-Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien hatte mit Albanien ein Abkommen geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Allerdings landete das Modell wegen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Einigung legt Verhandlungskreisen nach fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit den neuen Regeln verlängert, laut Verhandlungskreisen auf maximal 24 Monate mit einer möglichen Verlängerung um sechs Monate in bestimmten Fällen.

WhatsApp-Gruppe von EVP und Rechten sorgte für Kritik

Der Einigung war ein gemeinsamer Beschluss von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorausgegangen. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur hatten offengelegt, dass die EVP bei dem Thema enger mit den Rechten kooperierte als zuvor bekannt war.

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