EU-Verpackungsverordnung: EU verbietet Einwegportionen in Gastronomie und Handel
Die Europäische Union verschärft ihre Regeln für Verpackungen drastisch. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung wird die Nutzung von Einweg- und Portionsverpackungen in zahlreichen Bereichen schrittweise eingeschränkt oder vollständig verboten. Ziel ist es, Abfallmengen deutlich zu reduzieren und den Anteil wiederverwendbarer Systeme zu erhöhen.
Ab dem zwölften August tritt die Novelle der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Kraft, so das Wirtschaftsportal Casnik Fiannce. Sie markiert den Beginn einer Übergangsphase, an deren Ende besonders problematische Kunststoffverpackungen ab dem 1. Januar 2030 endgültig verboten sein sollen.
Im Fokus stehen vor allem Gastronomie, Handel, Hotellerie und der Onlinehandel. Die EU greift dabei tief in etablierte Geschäftsmodelle ein.
Gastronomie und Handel unter Druck: Einweg wird systematisch zurückgedrängt
Die Verordnung sieht eine Reihe konkreter Verbote und Einschränkungen vor:
1) Einzel- und Portionsverpackungen in der Gastronomie: Kleine Zucker-, Ketchup- oder Mayonnaise-Sachets sowie Mini-Portionen von Sahne, Marmelade oder Saucen sollen in Hotels, Restaurants und Cafés künftig nicht mehr verwendet werden. Stattdessen müssen Anbieter auf Mehrwegspender oder Gemeinschaftsbehälter umstellen. Ausnahmen gelten etwa für Take-away-Angebote sowie aus medizinischen oder hygienischen Gründen, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
2) Einwegverpackungen für den Verzehr vor Ort: Auch Kaffeebecher aus Kunststoff, Einwegschalen und Plastiktabletts für Speisen und Getränke, die im Lokal konsumiert werden, werden untersagt.
3) Mini-Kosmetik in Hotels: Kleine Einwegfläschchen für Shampoo, Duschgel oder Lotion sollen verschwinden. Hotels werden stattdessen zu fest installierten Spendersystemen angehalten.
4) Vorverpacktes Obst und Gemüse bis eineinhalb Kilogramm soll künftig ebenfalls nicht mehr in dieser Form verkauft werden dürfen.
5) Mehrfachverpackungen zu Werbezwecken werden eingeschränkt, wenn sie Produkte unnötig gemeinsam verpacken.
6) Sehr leichte Plastiktüten bleiben nur noch dort erlaubt, wo sie aus Hygienegründen oder zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung notwendig sind.
7) Onlinehandel und Logistik müssen künftig strenger verpacken: Mehr als 50 Prozent Leerraum in Versandkartons sollen verboten werden. Damit will die EU verhindern, dass kleine Produkte in überdimensionierten Verpackungen verschickt werden.
8) Ein verpflichtender Anteil an recyceltem Kunststoff wird für zahlreiche Verpackungsarten eingeführt.
9) Wiederverwendung und Nachfüllsysteme werden verpflichtend ausgeweitet. Große Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen Teile ihrer Fläche für Refill-Systeme bereitstellen. Auch Gastronomiebetriebe sollen Kunden ermöglichen, eigene Behälter für Take-away-Gerichte zu nutzen.
Folgen für Unternehmen: Umstellung auf Mehrweg wird zum Wettbewerbsfaktor
Die neuen Vorgaben dürften die gesamte Wertschöpfungskette in Verpackungs-, Gastronomie- und Handelsbranchen verändern. Hersteller müssen ihre Produktlinien umstellen, während Händler und Gastronomen neue Logistik- und Hygienekonzepte entwickeln müssen. Besonders kleine Portionsverpackungen, die bislang als Standard im Service galten, stehen vor dem Aus.
Für Unternehmen bedeutet das zusätzliche Investitionen in Mehrwegsysteme, Spenderlösungen und Recyclingmaterialien. Gleichzeitig eröffnet die Regulierung neue Märkte für nachhaltige Verpackungstechnologien und Kreislaufwirtschaft.
Auch in Deutschland dürfte die Umsetzung spürbare Auswirkungen haben. Die Gastronomiebranche, der Lebensmitteleinzelhandel sowie große Onlinehändler müssen ihre Verpackungs- und Versandstrategien anpassen. Besonders der deutsche Mittelstand im Verpackungssektor könnte jedoch von der Nachfrage nach Recyclinglösungen profitieren. Damit wird die EU-Verpackungsverordnung auch hierzulande zum Treiber für technologische und logistische Umstellungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft.

