Vorteil für Migranten bei Behördenjobs - Ist das Partizipationsgesetz verfassungswidrig?
Bewerber mit Migrationshintergrund werden bei der Stellenbesetzung der Staatsanwaltschaft bevorzugt. Senatorin Felor Badenberg (CDU) sieht die Prinzipien von Bestenauslese und Gleichbehandlung verletzt. Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des Partizipationsgesetzes steht eine zentrale Regel plötzlich auf der Kippe. Die Justizsenatorin Felor Badenberg hat die Praxis prüfen lassen, Bewerber mit Migrationshintergrund bei Einstellungen besonders zu berücksichtigen.
Das Ergebnis ist brisant. Sowohl Juristen aus ihrem Haus als auch externe Experten halten die Regelung für verfassungswidrig. Zuerst berichteten im März Spiegel und Tagesspiegel darüber.
Berlins Justizsenatorin hält Quote und Bevorzugung per Gesetz für verfassungswidrig
Die Berliner Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen, ist nach Ansicht der Senatsjustizverwaltung verfassungswidrig – und hätte so nie Gesetz werden dürfen. Bei der Staatsanwaltschaft führte das in Bewerbungsverfahren zur Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund.
Im Gegenzug wurde Bewerbern mit Migrationshintergrund gezielt ein Vorteil gewährt. Nach Tagesspiegel-Informationen hat Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) dieses Vorgehen von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gestoppt.
Auf Anfrage sagte Badenberg: „Gerade weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind.“ Badenberg war als Kind mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland gekommen. Weiter sagte sie: „Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle.“
Konkret geht es um das Partizipationsgesetz. Seit einer Reform 2021 durch die damalige rot-rot-grüne Koalition gibt es neue Vorgaben für Bewerbungsgespräche. Der Anteil der eingeladenen Personen mit Migrationshintergrund soll ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung – aktuell 40 Prozent – entsprechen. Weitere Bedingung: Die eingeladenen Bewerber müssen die nötige Qualifikation haben.
Das Gesetz sieht auch vor, dass Bewerber mit Migrationshintergrund gezielt angeworben und nach den Auswahlgesprächen „in besonderem Maße berücksichtigt werden“ sollen. Jedenfalls bei gleichwertiger Qualifikation und wenn die im Grundgesetz vorgeschriebene Bestenauslese eingehalten wird. Für den Migrationshintergrund zählt allein die Selbstauskunft der Bewerber, dass sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht per Geburt besaßen.
Bereits bevor das neue Partizipationsgesetz 2021 in Kraft trat, gab es in der Justizverwaltung Zweifel am Entwurf der damaligen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). Nach einer Prüfung wies die zuständige Abteilung der Justizverwaltung auf verfassungsrechtliche Bedenken hin. Die Experten wiesen 2020 darauf hin, dass die pauschale Quote für Bewerber mit Migrationshintergrund bei der Einladung zu Auswahlgesprächen der Bestenauslese widerspricht.
Grünen-Senator ignorierte verfassungsrechtliche Bedenken
Der Grundsatz werde sogar verletzt, wenn Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen werden, die zwar die Mindestvoraussetzungen erfüllen, aber nicht zur Gruppe der besten Bewerber zählen.
Den damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) interessierten die schwerwiegenden Bedenken offenbar wenig. Die Justizverwaltung zeichnete 2021 den Beschluss des rot-rot-grünen Senats, nämlich den Gesetzesentwurf, mit.
Für Bewerber bei der Berliner Staatsanwaltschaft hatten die verfassungswidrige Gesetzesnorm und die Quoten konkrete Folgen. Wer zwar gute Noten hatte, aber keinen Migrationshintergrund, wurde nach Tagesspiegel-Informationen von der Einladungsliste für die Auswahlgespräche gestrichen.
Migrationshintergrund kann Qualifikation übertrumpfen
Stattdessen wurden Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen, obwohl sie wegen ihrer Noten auf der Noten-Rangliste unter den ausgeladenen Bewerbern standen. Um die Quote zu erfüllen, wurden alle Bewerber danach eingeteilt, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht.
Dann wurden jeweils die am besten qualifizierten Bewerber von jeder der beiden Listen eingeladen. 60 Prozent der eingeladenen Bewerber hatten keinen, 40 Prozent einen Migrationshintergrund. Selbst wenn Bewerber mit Migrationshintergrund in der Gesamtrangliste aller Personen schlechter qualifiziert waren, konnten sie so bessere Mitbewerber ohne Migrationshintergrund überholen und wurden dann für die Einstellung eingeladen.
Als dieses Vorgehen von Generalstaatsanwältin Koppers in der Justizverwaltung im Herbst 2025 bekannt wurde, ließ Senatorin Badenberg alles überprüfen. Die zuständige Abteilung kam dann in einem Gutachten zum Ergebnis, dass die Einladungsquote nicht nur gegen die Bestenauslese verstößt.
Auch der Grundsatz, dass alle Menschen etwa wegen ihrer Herkunft weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen, werde durch diese Vorauswahl verletzt. Wenn Bewerber auf diese Weise – durch Verstoß gegen das Grundgesetz – dann einen Job bekämen, wäre das verfassungsrechtlich auch ein Problem.
"Für staatliches Handeln gilt ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass." Felor Badenberg (CDU), Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz
Ein von der Justizverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten externer Experten bestätigte den Befund zum Partizipationsgesetz: Es verstoße gegen die Bestenauslese und das Verbot der Bevorzugung, zugleich verletze es Bewerber ohne Migrationshintergrund, die besser oder gleich geeignet sind, aber wegen der Gesetzesregeln nicht ausgewählt werden, in ihren Rechten.
Integration soll weiter gefördert werden
Vielfalt sei eine Stärke und gelebte Realität in Berlin, sagte Badenberg. Sie unterstütze es deshalb, Integration zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen. „Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass“, sagte Badenberg. „Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Das ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauslese.“
Badenberg kündigte an, dass das weiter geltende Gesetz nun verfassungskonform angewendet werden soll. Bewerber mit Migrationshintergrund sollen eingeladen werden, wenn damit im Vergleich zu anderen Bewerbern nicht gegen die Bestenauslese verstoßen wird. Und bei der Besetzung der Stellen soll ein Migrationshintergrund nicht dazu führen, dass diese Bewerber dann bevorzugt werden.
Generalstaatsanwältin Koppers soll mehrfach versucht haben, in der Justizverwaltung dagegen zu intervenieren und sich für die alte Regelung starkzumachen – ohne Erfolg. Senatorin Badenberg geht seit März auf den Koalitionspartner SPD zu, um eine Lösung für die verfassungswidrigen Passagen im Gesetz zu finden. Die Situation ist unverändert.
