Politik

Bundestag: Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat Nebeneinkünfte

Mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat in der laufenden Legislaturperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte bezogen - neben ihrer Diät. Insgesamt summieren sich die Einkünfte auf mehr als 10,6 Millionen Euro. Eine Auswertung zeigt, wie groß die Unterschiede zwischen den Fraktionen sind.
24.06.2026 08:13
Lesezeit: 1 min
Bundestag: Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat Nebeneinkünfte
Für 630 Bundestagsabgeordnete beginnt am 10. Juli eine rund zweimonatige parlamentarische Sommerpause. (Foto: dpa) Foto: Michael Kappeler

Volksvertreter: Ein Drittel im Bundestag mit Nebeneinkünften

Mehr als ein Drittel der Bundestagsabgeordneten hat einer Recherche zufolge in der laufenden Legislaturperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte bezogen. Am höchsten ist der Anteil der Abgeordneten mit Nebeneinkünften demnach in der Unionsfraktion - 50 Prozent der CDU/CSU-Parlamentarier meldeten entsprechende Einkünfte. Das ergab eine Auswertung der veröffentlichungspflichtigen Selbstauskünfte der Abgeordneten durch den Spiegel und die Plattform Abgeordnetenwatch.

232 von der 630 Abgeordneten meldeten demnach in der im vergangenen Jahr begonnenen Wahlperiode bislang Nebeneinkünfte, das entspricht einem Anteil von knapp 37 Prozent. Insgesamt summieren sich die Einkünfte auf mehr als 10,6 Millionen Euro.

Nebeneinkünfte: Große Unterschiede zwischen den Fraktionen

Bei der AfD haben der Auswertung zufolge 37 Prozent der Fraktionsmitglieder Nebeneinkünfte gemeldet, bei den Grünen 36 Prozent. Bei der SPD trifft dies auf gut jeden vierten Abgeordneten zu (27 Prozent). Am geringsten ist der Anteil der Parlamentarier mit Nebeneinkünften bei der Linken mit 16 Prozent.

Abgeordnete erhalten monatliche Diäten in Höhe von derzeit 11.833,47 Euro. Die Diäten werden versteuert. Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell 5.467,27 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats zum Beispiel für die Miete des Wahlkreisbüros, für Büromaterial und die Unterkunft in Berlin.

Das Abgeordnetengesetz erlaubt explizit Nebentätigkeiten und Einkünfte daraus, solange das Bundestagsmandat "im Mittelpunkt der Tätigkeit" steht und Nebenjobs offengelegt werden. Abgeordnete müssen seit der vorherigen Wahlperiode ihre Nebeneinkünfte auf den Cent genau der Bundestagspräsidentin melden, sobald sie 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr übersteigen. Die Angaben der Abgeordneten werden auf den Internetseiten des Bundestages bei den Biografien veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert.

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