Gericht bremst Le Pen vor Präsidentschaftswahl aus
Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr zeitweise das passive Wahlrecht entzogen. Für 15 Monate verliert Le Pen das Recht, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Diese Strafe aus erster Instanz wird bereits seit Ende März 2025 vorläufig vollzogen und gilt damit laut Gericht als verbüßt.
Wegen der Haftstrafe dürfte es für Le Pen mit diesem Urteil in einem Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung dennoch äußerst schwierig werden, bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr zu kandidieren.
Für Le Pen bleiben Risiken
Als entscheidendes Datum für das Recht, sich in ein öffentliches Amt wählen zu lassen, gilt die erste Wahlrunde. Da Le Pen bereits seit Ende März 2025 das passive Wahlrecht entzogen ist und die Wahl im kommenden April stattfindet, hätte sie die Sanktion bis dahin verbüßt, weil das Gericht einen Großteil der Strafe zur Bewährung aussetzte.
Einige Unsicherheiten bleiben jedoch: Sollten Le Pen oder die Anklage Revision einlegen, ist selbst unter Juristinnen und Juristen unklar, ob weiterhin wie in erster Instanz gilt, dass die Unwählbarkeit sofort greift. Wäre das nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil des Kassationsgerichts noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Und selbst wenn nicht, könnte ihr das politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu milde bewerten und aufheben.
Auch die verhängte Haftstrafe könnte Le Pen einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar sind von den verhängten drei Jahren zwei zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr darf sie zu Hause mit Fußfessel verbringen. Doch mit einer Fußfessel wäre Le Pen an strenge Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf mit zahlreichen Terminen vor Ort wäre unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und damit für Le Pen keine Option, wie sie bereits sagte. Ob die mitunter sprunghafte Le Pen, die unbedingt Präsidentin werden will, dabei bleibt, wird sich zeigen.
Politische Gegner fürchten Le Pen mehr als ihren Schützling
Auch wenn das Urteil für Le Pen deutlich härter hätte ausfallen können, bleibt es ein schwerer Schlag. Zu der Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro hinzu. Immer wieder hatte Le Pen jede Verantwortung von sich gewiesen. Nun spricht ein Gericht sie wenige Monate vor der für sie so wichtigen Präsidentschaftswahl schuldig. Noch am Abend will die langjährige Führungsfigur der Partei Rassemblement National bekanntgeben, ob sie einen vierten Anlauf auf den Élysée-Palast unternehmen wird oder nicht.
Klar ist: Tritt Le Pen nicht selbst an, wird das Rassemblement National ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella ins Rennen schicken. In den Umfragen hat der gerade einmal 30 Jahre alte Parteichef Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten damit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.
Bardella oder Le Pen – diese Personalie wird den Wahlkampf des Rassemblement National maßgeblich prägen. Le Pen könnte sich als Märtyrerin, als Opfer der von ihr scharf angegriffenen Justiz und als Phönix, auferstanden aus der Asche, inszenieren. Bardella hingegen würde das RN als Neuanfang präsentieren. Ob er seinen Vorsprung in den Umfragen halten kann, ist jedoch noch offen. Der Jungspund wirkt mitunter unsicher; die politischen Gegner sind sich einig, dass Le Pen die deutlich gefährlichere Gegnerin wäre.
Vorwurf: Assistenten arbeiteten für Partei
Abzuwarten bleibt, wie stark die Partei politisch von dem Prozess profitieren wird. Das Verfahren drehte sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Der zentrale Vorwurf lautete, dass Abgeordnete von Le Pens inzwischen umbenannter Partei Front National Gelder für parlamentarische Assistenten erhielten, die zumindest teilweise für die Partei gearbeitet haben sollen. Das Gericht bezeichnete die Taten im Urteil als schwerwiegend. Le Pen hätte als leitende Parteiverantwortliche die Einhaltung der Regeln durchsetzen müssen.
In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre entzogen und sie zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Auch im Berufungsverfahren hatte die Anklage gefordert, Le Pen zeitweise das passive Wahlrecht zu entziehen und sie zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Le Pens Anwälte hatten einen Freispruch verlangt. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Ob Le Pen ihren Traum, an Frankreichs Staatsspitze zu stehen, nun aufgibt, wird sich jedoch erst noch zeigen.
