Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren
Mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen erhöhen den Druck auf die Politik und sprechen sich für ein AfD-Verbot aus. Nach Angaben des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) unterstützen inzwischen 1.051 Unterzeichner einen offenen Brief an Bundesregierung und Bundestag. Als der Appell Mitte Juli veröffentlicht wurde, hatten ihn zunächst gut 500 Juristinnen und Juristen unterschrieben. Die deutliche Zunahme der Unterstützer rückt die Debatte über ein AfD-Verbot erneut in den Fokus.
Zu den Unterzeichnern gehören Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare. Sie fordern die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Grundlage ihrer Forderung ist ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.
RAV fordert rasches Handeln von Bundesregierung und Bundestag
Der RAV erklärt, die Unterstützer sähen es als "Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen". Weiter heißt es: "Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen." Nach Auffassung des Vereins sind Bundestag und Bundesregierung deshalb erneut aufgefordert, "unverzüglich die notwendigen Schritte für die Stellung eines Antrags an das Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen und damit ein Verbot der Partei zu bewirken". Für die Initiatoren ist ein AfD-Verbot damit eine notwendige Konsequenz.
Die Juristinnen und Juristen warnen zugleich vor den Folgen eines weiteren Zuwartens. Sie befürchten "einen ernsthaften Schaden für die Demokratie und die Bedrohung vieler Menschen, sollte es der AfD gelingen, ihre verfassungsfeindliche Politik in die Realität umzusetzen". RAV-Vorsitzende und Mitinitiatorin Angela Furmaniak erklärte, das Grundgesetz gebe "ein Instrument an die Hand, das nun endlich eingesetzt werden muss". Die Politik dürfe sich "nicht mehr hinter Scheinargumenten verstecken", sondern müsse "handeln, bevor es zu spät ist". Aus Sicht der Unterzeichner spricht dies für ein AfD-Verbot und die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Parteiverbot
Rechtlich kann ein Parteiverbot ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Einen entsprechenden Antrag dürfen ausschließlich Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen. Ob ein AfD-Verbot beantragt werden soll, ist politisch weiterhin umstritten.
Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dieses beobachtet die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall, während einige Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Mit inzwischen 1.051 Unterstützern wächst der öffentliche Druck auf die politisch Verantwortlichen weiter. Ob aus den Forderungen tatsächlich ein Antrag auf AfD-Verbot wird, entscheidet letztlich die Politik. Bis dahin dürfte die Diskussion über ein AfD-Verbot weiter an Bedeutung gewinnen.

