Politik

EU-Kommission schränkt Rechte der Korruptions-Behörde ein

Die EU-Kommission will die Rechte des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung beschneiden. Ein Aufseher soll über das Amt wachen. Kritiker sehen darin das Ende der Unabhängigkeit der Behörde.
30.06.2014 01:36
Lesezeit: 1 min

Die EU-Kommission möchte die Zuständigkeiten des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) einschränken. Bisher konnten die OLAF-Mitarbeiter die Büro-Räume aller gewählten Kommission- und Parlamentsmitglieder ohne Vorwarnung durchsuchen. Diese Prozedur soll künftig nicht mehr gelten.

Der Reform-Vorschlag wurde Anfang Juni von der EU-Kommission eingebracht. Die Kommission möchte die Stelle eines „Aufsehers für Verfahrens-Garantien“ ins Leben rufen. OLAF-Ermittler müssten sich dann vor Betretung der Büroräume der Mitglieder der EU-Kommission, des EU-Rats oder des EU-Parlaments eine Erlaubnis beim Aufseher holen. Sollte der Aufseher die Erlaubnis verweigern, hätten die Ermittler weder ein Widerspruchs- noch ein Rückgriffs-Klagerecht. Sie müssten die Entscheidung als endgültig hinnehmen.

Aktuell müssen sich die OLAF-Ermittler lediglich eine Genehmigung beim OLAF-Generaldirektor Giovanni Kessler einholen, um Untersuchungen durchzuführen.

Doch für alle anderen Mitarbeiter oder Angestellten der EU-Institutionen soll jene Reform nicht gelten, zitiert EUObserver die Sprecherin der EU-Kommission Emer Traynor. Die OLAF-Ermittler könnten sie weiterhin ohne eine Genehmigung einer Untersuchung oder Befragung unterziehen.

Traynor sagt, dass es bei dieser Reform um die Angleichung an „normale“ nationale Ermittlungs-Maßnahmen geht. Seltsam ist: Im Regelfall hat das EU-Recht Vorrang vor dem nationalen Recht. Doch in diesem Fall entscheidet sich die EU-Kommission für die umgekehrte Variante.

Doch die EU-Abgeordnete Ingeborg Gräßle beobachtet die OLAF-Reform mit Skepsis. „Das wäre das Ende der Unabhängigkeit von OLAF“, so Gräßle. Dabei spielt die Behörde eine wichtige Rolle in der Korruptions-Bekämpfung innerhalb der EU-Institutionen.

Denn Nachlässigkeit und komplexe Regeln machen die EU-Institutionen anfällig für Korruption und für Interessenkonflikte, so eine Studie von Transparency International. Zudem gebe es nur einen schwachen Schutz für Whistle-Blower (mehr hier). Ende Januar 2014 verweigerte die EU-Kommission einen kritischen Bericht zur Korruption in der EU (mehr hier).

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