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EuGH: Deutschland muss Ökostrom aus dem Ausland nicht subventionieren

Der Europäische Gerichtshof hat die Energiewende in einem Urteil gestärkt. Ausländische Ökostrom-Produzenten haben kein Anrecht auf deutsche Fördergelder. Die deutschen Stromkunden müssen auch weiterhin nur den Ausbau umweltfreundlicher Technologien im eigenen Land bezahlen.
01.07.2014 16:01
Lesezeit: 2 min

Die Bundesregierung bekommt im Streit mit der EU über die Förderung erneuerbarer Energien überraschend Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter entschieden am Dienstag, dass EU-Staaten importierten Ökostrom nicht so subventionieren müssen wie eigenen.

In Deutschland war befürchtet worden, dass bei einem anderen Urteil die vergleichsweise üppigen Fördertöpfe hierzulande von den Nachbarländern angezapft worden wären. Da die Hilfen über eine Umlage letztlich von den Verbrauchern gezahlt werden, hätte dies eine Kostenexplosion ausgelöst (mehr hier).

Im konkreten Fall ging es um eine Regelung in Schweden, die ausländische Ökostromanbieter von Fördergeldern ausschließt. Dies beschränke zwar den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft, urteilten die Richter. Das sei aber durch das Ziel der Allgemeinheit gerechtfertigt, zum Schutz der Umwelt die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. In der Europäischen Union wird der Ökostrom überwiegend national subventioniert.

Die Erleichterung in der Bundesregierung ist noch aus einem anderen Grund groß: Auch EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat auf eine Öffnung der Fördersysteme in Europa gedrängt. Im Zuge der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verlangt er, dass Deutschland importieren Ökostrom nicht mit der Umlage belegen dürfe. Der Bundestag hatte das Gesetz ohne Rücksicht darauf beschlossen, obwohl die EU dem Vorhaben zustimmen muss. Dies galt angesichts des Widerstands aus Brüssel als riskant.

Das Urteil des EuGH bestärkt die Bundesregierung nun. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel lobte die Entscheidung als Stütze für nationale Fördersysteme und als Bestätigung der deutschen Position. „Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht“, sagte der SPD-Vorsitzende. Diese ist wichtig, damit die deutsche Industrie die milliardenschweren Umlage-Rabatte weiter beantragen kann. Wettbewerbskommissar Almunia lenkte unmittelbar nach dem Urteil aber nicht ein: Erst müsse der Spruch der Richter analysiert werden, sagte ein Sprecher. Er verwies darauf, dass das Gericht eine Beschränkung des freien Warenverkehrs festgestellt habe.

Das Urteil führte in Deutschland in der hitzigen Energiedebatte zu seltener Einigkeit: Regierung wie Opposition, Industrie und Ökostrom-Branche sahen darin eine Stärkung der nationalen Souveränität. Unkontrollierbare Kostenentwicklungen durch ausländischen Ökostrom seien nun nicht mehr zu befürchten, erklärte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Das Signal der Richter an die EU, das EEG zu billigen, sei zudem unmissverständlich. Dem stimmte Grünen-Vize-Fraktionschef Oliver Krischer zu: „Die Forderungen der EU-Kommission zur Öffnung der EEG-Förderung für ausländische Investoren sind damit überholt.“

Europas Regierungen hätten nun Freiraum im Kampf gegen den Klimawandel und beim Ausbau umweltfreundlicher Energie, betonte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte“, sagte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. „Das gibt der Energiewende neuen Schub.“

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