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Plastik-Weichmacher in der Schwangerschaft können Erbgut verändern

Lesezeit: 2 min
29.08.2015 00:04
Der Einsatz von Chemikalien in verschiedenen Produkten kann zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko werden. Um gefährlich zu sein, müssen entsprechende Chemikalien nicht in erst in Lebensmitteln gelangen. Selbst der Umgang mit Plastikgegenständen kann das Erbgut von Ungeborenen schädigen.
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Der Einsatz von Chemikalien in verschiedenen Produkten kann zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko werden. Selbst in Getränkekartons fanden sich bereits Chemikalien. Doch um gefährlich zu sein, müssen entsprechende Chemikalien nicht erst in Lebensmitteln gefunden werden. Selbst der Umgang mit Plastikgegenständen kann Schäden verursachen, wie eine aktuelle Studie der Universitätsspitäler Genf (HUG) zeigt. Diese machte deutlich, dass Weichmacher in der Schwangerschaft die Fruchtbarkeit schädigen und das Erbgut verändern können.

Für die Untersuchung wurden zwei Mäuseweibchen aus genetisch jeweils unterschiedlichen Stämmen während der Schwangerschaft mit Weichmachern wie Phthalaten gefüttert. Diese Weichmacher machen Kosmetika, Spielzeug, Farben, aber auch Kleidung geschmeidiger bzw. weicher. Allerdings lagen die verabreichten Dosen deutlich über den für Menschen akzeptablen Grenzwerten. Ein Blick in die Spermien und das Erbgut der männlichen Nachkommen eines Mäusestammes zeigte Veränderungen.

Bei zwei bestimmten Anhängseln im Erbgut, die die Aktivität von Genen lenken, fanden sich die Veränderungen. Ein Umstand, der zusammen mit der Unfruchtbarkeit der männlichen Nachkommen aufgetreten sei, so die Forscher. Die Änderungen traten genau bei den Genen auf, die bei der Orientierung und Heranreifung von Spermien wichtig seien. Der andere Mäusestamm zeigte zunächst keine Veränderung. Als hier jedoch die Dosis erhöht wurde, traten ebenfalls Schäden wie beim anderen Mäusestamm auf.

Umso wichtiger ist die Kennzeichnung. Sowohl das Bundesamt für Risikoforschung als auch das Umweltbundesamt fordern hier Nachbesserungen. „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. „Um die Qualität der Registrierungsdossiers zu verbessern, müssen fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten unbedingt ergänzt werden.“

Die EU-Chemikalienverordnung REACH hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA verpflichtet, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers der Unternehmen auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Das Ergebnis: 58 Prozent der 1.814 überprüften Dossiers der ersten Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr.

Außerdem fehlten bei 2 bis 13 Prozent der geprüften Dossiers ohne Begründung Daten. Mit Blick auf die Umweltgefährlichkeit werden Informationen zu Abbaubarkeit, Bioakkumulationspotenzial und Ökotoxizität sowie die Angaben zur Umweltexposition benötigt. Bei den Bioabbaudaten aber beispielsweise zeigte sich bei 18 Prozent der Dossiers, dass ungeeignete Testverfahren erhoben oder unvollständige Ersatzbegründungen angegeben wurden.

„Die Informationen aus der Registrierung sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können“, so das Bundesumweltamt. Unerlässlich seien die Informationen auch für die Hersteller von Verbraucherprodukten, die die Sicherheit ihrer Produkte verantworteten. Man benötige verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. Darüber hinaus sei es notwendig, zukünftig mehr Dossiers zu prüfen.

 


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