Finanzen

Experten kritisieren Urteil des Verfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage gegen die Euro-Politik der EZB im Jahr 2012 abgewiesen. Damals kündigte die EZB an, notfalls in unbegrenzter Menge Anleihen europäischer Krisenländer aufzukaufen, um Spekulanten an den Finanzmärkten von Wetten gegen den Euro abzuhalten. Die Beschwerdeführer erkannten darin eine laut Gesetz verbotene Staats-Finanzierung - sie kritisieren das Urteil.
21.06.2016 10:24
Lesezeit: 3 min

Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

Das Bundesverfassungsgericht gibt nachträglich einem zentralen Baustein der Euro-Rettung seinen Segen - zieht aber klare Leitplanken ein. Die Karlsruher Richter billigten am Dienstag im Grundsatz, dass die Europäische Zentralbank (EZB) klamme Euro-Staaten im Ernstfall durch Staatsanleihenkäufe in großem Stil stützt, wie die dpa berichtet. Damit dürfte sich die Bundesbank an solchen Maßnahmen beteiligen. Voraussetzung ist aber, dass die EZB sich dabei an bestimmte Regeln hält. Bundestag und Bundesregierung müssen das dauerhaft überwachen und wenn notwendig einschreiten.

Mit dieser Entscheidung schließen sich die Verfassungshüter in wesentlichen Punkten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2015 an. Der Senat habe zwar weiterhin Bedenken, sehe sich aber an die Luxemburger Rechtsprechung gebunden, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Die europäische Rechtsgemeinschaft gehe aus dem Verfahren gestärkt hervor.

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart schätzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) als relevant für die derzeit laufenden EZB-Kaufprogramme für Staatsanliehen und Unternehmensanleihen ein. Er betont gegenüber den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass dies einem Zurückweichen des BVG vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) gleichkomme. „Ich hätte erwartet, dass sich das Bundesverfassungsgericht etwas dezidierter gegen den EUGH positionieren würde. Aber es hat den Konflikt gescheut“, sagte Degenhart.

Die vom BVG genannten Bedingungen, unter denen die Bundesbank Staatsanleihen anderer Länder im Zuge des OMT-Programms erwerben dürfe, hält Degenhart für nicht hieb- und stichfest. In Krisenzeiten kämen diese Bestimmungen schnell unter die Räder, das Ganze gleiche eher einem Placebo-Effekt, um die besorgte Öffentlichkeit zu beruhigen.

Der Beschwerdeführer Peter Gauweiler kritisiert den Urteilsspruch scharf: „Mit seinem heute verkündeten OMT-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht seiner „Ja-aber-Rechtsprechung“ eine neue Variante hinzugefügt: Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das evident rechtswidrige Handeln der EZB in einem skandalösen Fehlurteil für rechtmäßig erklärt hatte, während das Bundesverfassungsgericht zuvor entschieden hatte, dass alles dafür spreche, dass die EZB ihre Kompetenzen überschreite, finden die Karlsruher Richter jetzt nicht den Mut, sich dem EuGH entgegenzustellen. Stattdessen versuchen sie, sich gesichtswahrend aus der Affäre zu ziehen, indem sie einschränkende Bedingungen für die Durchführung des OMT-Programms in das EuGH-Urteil hineinlesen. Der juristische Trick des Bundesverfassungsgerichts besteht nun darin, diese Bedingungen für die deutschen Staatsorgane – und das heißt vor allem: für die Bundesbank – verbindlich zu machen. So wird ein unmittelbarer Konflikt mit dem EuGH vermieden und das geltende Recht jedenfalls partiell durchgesetzt“, heißt es in einer Presseerklärung seines Büros.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat einen beträchtlichen Einfluss auf die Euro-Rettungsstrategie der EZB, weil das OMT-Programm ihr wichtigstes Instrument im Fall neuer Staatsschulden-Krisen in Europa darstellt, wie Financial Times schreibt. Ein vom Europäischen Gerichtshof stark abweichendes Urteil wäre demnach nicht nur ein Rückschlag für die EZB gewesen – „es wäre ein politischer Schlag gegen die gesamte Rettungs-Architektur der Eurozone gewesen“, wird ein Unternehmensberater zitiert.

Mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm (OMT – „Outright Monetary Transactions“) sind damit formal gescheitert. Sie richteten sich gegen einen EZB-Beschluss von 2012, der bislang allerdings niemals angewandt wurde. Allein die Ankündigung der Währungshüter, wenn nötig unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern in Finanznot zu kaufen, beruhigte damals auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte. Der Kauf von Staatsanleihen senkt indirekt die Zinslast eines Landes und hält es so zahlungsfähig.

Umstritten war, ob die EZB eigenmächtig solche Risiken für den Steuerzahler eingehen und direkt in nationale Haushalte eingreifen durfte. Die Verfassungsrichter hatten Anfang 2014 schwerwiegende Bedenken geäußert, vorab aber den EuGH entscheiden lassen. Der Luxemburger Gerichtshof sah in dem Beschluss keinen Verstoß gegen EU-Recht. Auf dieser Grundlage fiel nun das endgültige Urteil.

Damit erlauben die Richter der Bundesbank als größtem EZB-Anteilseigener die Teilnahme - aber nur, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Zum Beispiel dürften etwaige Staatsanleihenkäufe nicht vorab angekündigt werden. Ihr Volumen müsste im Voraus begrenzt sein. Die Verfassungshüter legen außerdem Wert darauf, dass die Schuldtitel nur so lange gehalten werden, wie es für die Stabilisierung des Krisenstaates unbedingt notwendig ist.

Bundesregierung und Bundestag verpflichtet der Richterspruch, die Umsetzung des Programms dauerhaft zu überwachen und bei Verstößen einzugreifen. Dabei müssen sie auch darauf achten, ob einmal gekaufte Anleihen später noch zu einem Risiko für den Bundeshaushalt werden.

Geklagt hatten unter anderen der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler, der Verein «Mehr Demokratie» mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Linksfraktion im Bundestag. Auf die aktuellen Anleihenkäufe der EZB ist das Urteil nicht übertragbar. Um die Konjunktur anzukurbeln, steckt die Notenbank seit März 2015 viele Milliarden Euro in Staats- und Unternehmensanleihen („Quantitative Easing“, QE). Auch dagegen gibt es Verfassungsklagen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Immobilien
Immobilien Mietpreisbremse bleibt bestehen: Bundesjustizministerin Hubig kündigt Bußgeldregelung an
11.07.2025

Die Mietpreisbremse wird verlängert – doch ist das genug, um Mieter wirklich zu schützen? Während die Politik nachjustiert, plant das...

DWN
Politik
Politik Trump: Wir schicken Waffen, die NATO zahlt
11.07.2025

Erst Stopp, dann Freigabe: Trump entscheidet über Waffen für Kiew – und kündigt neue Schritte gegen Russland an. Bezahlen will er das...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Shitstorm im Joballtag: Hate Speech am Arbeitsplatz explodiert – was Unternehmen jetzt tun müssen
11.07.2025

Hassrede hat den Mittelstand erreicht – von Social Media bis ins Kundengespräch. Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt...

DWN
Politik
Politik Milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen: Bundesrat macht Weg frei für Wachstumspaket
11.07.2025

Deutschland steht wirtschaftlich unter Druck. Das Wachstumspaket der Bundesregierung soll neue Investitionen anregen und Unternehmen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell im Plus: Zwischen Zollstreit, Zinspolitik und charttechnischer Entscheidung
11.07.2025

Der Goldpreis schwankt – zwischen geopolitischer Unsicherheit, robuster US-Wirtschaft und charttechnischen Signalen. Anleger fragen sich:...

DWN
Politik
Politik Generälin über Krieg mit Russland: Ist Lettland die Schwachstelle der NATO?
11.07.2025

NATO-Generälin Jette Albinus rechnet mit russischem Angriff auf Lettland. Der Einsatz wäre kein Afghanistanszenario – sondern ein Kampf...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs unter Druck: Sorgen um US-Zölle dämpfen Rekordlaune
11.07.2025

Nach seinem Rekordhoch gerät der DAX-Kurs zum Wochenausklang unter Druck. Drohende Zölle aus den USA und schwache Unternehmensdaten...

DWN
Politik
Politik Zölle auf Wein? Deutsche Winzer blicken mit Sorge auf mögliche US-Zölle
11.07.2025

Strafzölle in Höhe von 200 Prozent auf Weinimporte aus der EU – mit diesem Szenario hatte US-Präsident Donald Trump noch im April...