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BER-Debakel: Jetzt droht EU-Kommission mit Verfahren

Lesezeit: 1 min
11.01.2013 10:25
Bei der Festlegung der Flugrouten habe man gegen EU-Richtlinien verstoßen, so die Kommission. Notwendige Überprüfungen der Routen auf ihre Umweltverträglichkeit seien nicht durchgeführt worden. Nun soll ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Das kann auch für den Bund teuer werden.
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Das finanzielle und bauliche Desaster um den Großflughafen Berlin geht in die nächste Runde. Nicht nur, dass die Eröffnung auf unbekannte Zeit verschoben und weitere Schäden in Millionenhöhe entstehen (hier), nun gibt es auch noch Ärger mit der EU-Kommission. Wie das ARD-Magazin Kontraste am Donnerstag berichtet hat, gibt es massive Streitigkeiten bezüglich der Flugrouten.

Unabhängig davon, dass sich die Menschen, die in der Einflugschneise leben, weiterhin zu wehren versuchen und die Lärmschutzvorkehrungen noch teurer wurden, erzürnt sich die EU-Kommission darüber, dass bei den Flugrouten Umweltbelange übergangen wurden. Die Flugrouten des BER verstoßen gegen EU-Recht, so die Kommission. Bei Projekten dieser Art müssten die Belastung für Flora, Fauna und Umwelt geprüft werden. Daraufhin seien die neuen Flugrouten aber nicht überprüft worden. Das Bundesverkehrsministerium hält eine solche Prüfung für nicht erforderlich.

Nichtsdestotrotz droht die EU-Kommission nun, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Dann müsste letztendlich die erforderliche Prüfung durchgesetzt werden, bevor überhaupt nur ein Flugzeug die Start- bzw. Landebahn nutzen kann. Aber das Verfahren  kann auch „teuer werden für die Bundesrepublik Deutschland“, warnt der Vorsitzende im Verkehrsausschuss des Bundestages Anton Hofreiter dem Magazin. Wenn aufgrund der Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission „die deutschen Gerichte das aufgreifen, kann das bedeuten, dass die Genehmigung rechtsunwirksam wird.“ Und dann haben „wir zwar ein funktionierendes Terminal – irgendwann vielleicht – aber zum Ausgleich keine genehmigten Flugrouten mehr", fügte Hofreiter hinzu.

Grund für das Einschalten der EU-Kommission war die Einreichung einer Beschwerde von einer Bürgerinitiative im vergangen Sommer. Darin mahnten sie, dass die Routen massiv den Vogelschutz- und Naturschutzgebiete beeinträchtigen würden. So seien beispielsweise Kranich, Fischadler und Singschwan bedroht und die Gefahr eines gefährlichen Vogelschlags sowie erhöhter Luft- und Wasserbelastungen sei gegeben.

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