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Urteil: Rauchen ist auch in der eigenen Wohnung asozial

Ein Raucher muss seine Wohnung räumen, weil er seine Nachbarn mit dem Geruch belästigte, entschied das Landgericht Düsseldorf. Bis Jahresende muss der Rentner ausziehen. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.
26.06.2014 13:34
Lesezeit: 1 min

Ein Kettenraucher, der 40 Jahre lang in seiner Wohnung rauchte, muss nach einem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts ausziehen. Nachbarn hatten geklagt, weil sie sich durch den Zigarettenrauch im Hausflur belästigt fühlten. Das Gericht lehnte eine Berufung gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte Friedhelm Adolfs will in Revision gehen.

Der Anwalt Adolfs befürchtet, das Urteil könnte Signalwirkung haben: „Das ist auch ein Urteil gegen die Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft oder kulturellen Ausrichtung Kochgerüche verbreiten, die von anderen Menschen als Geruchsbelästigung empfunden werden können."

Der Deutsche Mieterbund hingegen hält das Rauchen in der eigenen Wohnung auch weiterhin für grundsätzlich gestattet. „Rauchen in der Mietwohnung verstößt nicht gegen den Mietvertrag und bleibt weiterhin erlaubt", erklärte der Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten gegenüber Pressevertretern.

 

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