Das Amtsgericht Itzehoe hat den Insolvenzplan für die Windenergie-Firma Prokon bestätigt, den die Gläubigerversammlung am vergangenen Donnerstag beschlossen hatte. Das Insolvenzverfahren könne aufgehoben werden, wenn der Gerichtsbeschluss rechtskräftig und die Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen wird, teilte das Amtsgericht am Montag mit. Binnen zwei Wochen sind Einsprüche möglich. Die Gläubiger hatten sich am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die Firma als Genossenschaft fortzuführen und es nicht an den Energieversorger EnBW zu verkaufen.
Wegen der unkontrollierten Staats- und Unternehmensfinanzierung durch die Zentralbanken im Schatten der Corona-Krise sind derzeitig...
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