Die EU hat sich rückwirkend ab Juli 2015 eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich 2,4 Prozent genehmigt. Sowohl der Luxemburger EU-Kommissionschefs Jean-Claude Juncker als auch EU-Ratspräsident Donald Tusk kassieren jetzt 699 Euro mehr. Beide kommen nun auf monatlich 31.272 Euro.
Die Erhöhung kommt mitten in der schwersten Krise der EU, der von einigen bereits der Fall in die Bedeutungslosigkeit prognostiziert wird.
Nutznießer sind daneben auch die EU-Kommission und die EU-Parlamentarier. „Die sieben Vize-Präsidenten der EU-Kommission dürfen sich auf 633 zusätzliche Euro freuen. Ihr Gehalt beträgt dann 27.953 Euro“, berichtet das Tageblatt Letzeburg. Die EU-Kommissare könnten sich ebenfalls nicht beklagen: Sie kämen auf ein Monatsgehalt von 24.945 Euro. Ihr Einkommen steige um 570 Euro. Die Diäten der EU-Abgeordneten stiegen demnach ebenfalls um 193 Euro auf nun 8214 Euro.
Zum Vergleich: Die Diäten der Bundestagsabgeordneten betragen seit 1. Januar 2015 9.082 Euro. Gesetzlich geregelt nach Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes. Ab dem 1. Juli 2016 sollen die Diäten jährlich an die Nominallöhne angepasst werden.
Die EU-Kommission habe die Zahl unter Verweis auf den Schutz persönlicher Daten nicht bestätigt. Das Gehalt umfasse Zulagen, die die Behörde nicht öffentlich machen wollte, so Die Welt. Das Brutto-Grundgehalt der europäischen Spitzenpolitiker liege jedoch ohne Zulagen bei rund 26.165 Euro – das ließe sich anhand öffentlich zugänglicher Vorgaben berechnen.
Im Februar 2013 rechtfertigte der oberste Personalchef der EU und Kommissionsvizepräsident, der Slowene Marcos Sefcovic, die hohen Gehälter der EU-Mitarbeiter übrigens mit dem Argument: „… man müsse die Besten holen, die man kriegen kann“.
Die Gehälter werden nach Regeln ermittelt, die ein EU-Gesetz festschreibt. Sie orientieren sich am Realeinkommen von Beamten in mehreren EU-Staaten und an der jährlichen Inflationsrate in Belgien und Luxemburg, wo nach Angaben der EU-Kommission 85 Prozent der EU-Mitarbeiter leben. 2013 und 2014 waren die Gehälter nicht gestiegen.
Im Beschluss des Rates vom 1. Dezember 2009 heißt es über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates:
„Das monatliche Grundgehalt des Präsidenten des Europäischen Rates entspricht dem Betrag, der sich aus der Anwendung des Prozentsatzes von 138 % auf das Grundgehalt eines Beamten der Europäischen Union in der Besoldungsgruppe 16, dritte Dienstaltersstufe, ergibt.“
Erst 2014 beschlossen die Europäischen Abgeordneten rückwirkend eine Gehaltserhöhung um 0,8 Prozent für das Jahr 2012.