Die Österreicher werden am 2. Oktober erneut in einer Stichwahl über ihren künftigen Bundespräsidenten entscheiden. Diesem vom Innenministerium vorgeschlagenen Termin habe die Regierung zugestimmt, teilte der sozialdemokratische Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) am Dienstag in Wien mit.
Das österreichische Verfassungsgericht hatte Ende vergangener Woche nach einer Beschwerde der FPÖ die Stichwahl vom 22. Mai für ungültig erklärt. Diese hatte der Grünen-Politiker Alexander Van der Bellen nur mit hauchdünnem Vorsprung vor dem FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer für sich entschieden - nun stehen sich die beiden erbitterten Kontrahenten erneut in
einem monatelangen Wahlkampf gegenüber.
Das Verfassungsgericht hatte die Aufhebung des Wahlergebnisses mit Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung von Stimmzetteln begründet. Moniert wurde insbesondere, dass einige Briefwahlstimmen bereits am Wahlsonntag ausgezählt wurden statt wie vorgeschrieben am darauf folgenden Tag. Van der Bellen hatte die Stichwahl am 22. Mai mit lediglich 30.863 Stimmen Vorsprung gewonnen. Während Hofer selbst den Ausgang der Wahl akzeptierte, meldete die FPÖ bereits am Wahlabend Zweifel am Ergebnis an.
Zweieinhalb Wochen später reichte sie ihre Wahlanfechtung ein und erklärte, es habe zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Pannen gegeben. Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache statt und entschied, dass die Stichwahl "in ganz Österreich zur Gänze
wiederholt" werden müsse." Es gebe keine Gewinner oder Verlierer; das Ziel sei allein, "das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken".
Hinweise auf Wahlbetrug oder gezielte Manipulationen fand das Gericht nicht, doch räumten mehrere Zeugen Regelverstöße bei der Stimmauszählung ein: So wurden in einigen Bezirken die Briefwahlstimmen schon am Sonntagabend ausgezählt; laut Wahlgesetz wäre das erst ab Montagmorgen erlaubt gewesen. Außerdem wurden Stimmen auch von Unbefugten ausgezählt. Der 72-jährige ehemalige Grünen-Vorsitzende Van der Bellen sollte ursprünglich am 8. Juli als Staatschef vereidigt werden. Der am Freitag aus dem Amt scheidende Präsident Heinz Fischer wird nun übergangsweise von einem Kollegium aus dem Parlamentspräsidenten und dessen zwei Stellvertretern ersetzt - darunter der 45-jährige Abgeordnete Hofer.
Bundeskanzler Kern forderte bereits einen „kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen ist“. Wahrscheinlicher ist jedoch ein spannungsgeladenes Duell, bei dem auch das Brexit-Votum der Briten eine Rolle spielen dürfte. Hofer hat gefordert, auch in Österreich eine Abstimmung über den Verbleib in der Europäischen Union anzusetzen, wenn die EU sich nicht binnen eines Jahres reformiere.
Van der Bellen ist dagegen ein entschiedener EU-Befürworter, dem die „Vereinigten Staaten von Europa“ vorschweben. Sollte Hofer die EU-Mitgliedschaft zum Thema machen, könnte Van der Bellen davon profitieren, da eine große Mehrheit der Österreicher den Verbleib in dem Staatenbund
befürwortet. Der für sechs Jahre gewählte Bundespräsident in Österreich hat eine vorwiegend repräsentative Funktion. Zwar kann er den Bundeskanzler entlassen und das Parlament auflösen. Allerdings ist das noch nie vorgekommen. Hofer hatte im Wahlkampf Spekulationen über ein rabiates Auftreten im Amt genährt, indem er sagte, es werde noch Verwunderung darüber geben, „was alles gehen wird“.
In Ungarn gibt es am Tag der wiederholten Präsidentschaftsstichwahl in Österreich einen Volksentscheid über die Aufnahme von Flüchtlingen. Die rechtskonservative Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban lehnt die von der EU beschlossene Verteilung von Flüchtlingen auf alle Mitgliedstaaten ab und wehrt sich gegen das ihr zugedachte Kontingent von 2300 Flüchtlingen.