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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Freitag Klagen des polnischen Energieunternehmens PGniG und seiner deutschen Tochtergesellschaft gegen eine Ausweitung der Nutzung der ostdeutschen Opal-Pipeline durch den russischen Gaskonzern Gazprom abgewiesen. Die Einsprüche seien nicht zulässig, berichtet der englischsprachige Dienst von Reuters.
„Wir können bestätigen, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf alle Einsprüche gegen Auktionen von Opal endgültig abgewiesen hat. Deshalb wird die OPAL Gastransport GmbH & Co KG alle verfügbaren Kapazitäten in monatlichen und jährlichen Auktionen auf dem Markt anbieten“, wird eine Sprecherin des Unternehmens von der russischen Nachrichtenagentur Tass zitiert.
Die Opal-Pipeline verläuft von der Ostsee nach Tschechien und ist eine Inlandserweiterung für das deutsch-russischen Pipelineprojekt Nord Stream 1. Bereits im Juli hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klagen zweier polnischer Energieunternehmen gegen eine Ausweitung der Nutzung durch Gazprom abgewiesen. Der englischsprachige Dienst von Reuters geht jedoch davon aus, dass die Klagen an den Europäischen Gerichtshof weiterverwiesen werden.